Strafbefehl nach Drama in Mengede
09.09.2008 | 19:39 Uhr 2008-09-09T19:39:25+0200Einen Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft gegen eine Mitarbeiterin des Jugendhilfedienstes nach den Vorfällen um ein sechs- und ein achtjähriges Mädchen in Mengede beantragt. Beide hatten mit ansehen müssen, wie ihr Vater stirbt.
Zugetragen hatte sich der traurige Fall in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2008. Die beiden Schwestern hatten mit erlebt, wie ihr an Krebs erkrankter Vater (67) in einer verwahrlosten Wohnung langsam gestorben war.
Hintergrund war der Tod der Mutter vor zwei Jahren. So zogen die Kinder zum Vater. Damals sei man schon auf die Kinder von Seiten der Stadt aufmerksam geworden. Eine sozialpädagogische Familienhilfe war eingesetzt worden. Die folgende Gesamtentwicklung bezeichnete Jugenddezernentin Waltraud Bonekamp als "absolut positiv". So glaubte man dem Vater, als er Anfang 2008 versicherte, es gehe allen Beteiligten gut.
Wie Dr. Ina Holznagel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, war die 33-jährige Mitarbeiterin des Jugendhilfedienstes der Stadt Dortmund von der Klassenlehrerin der Achtjährigen "in derart eindeutiger und ernst zu nehmender Form auf die bedrohliche Situation in der Familie hingewiesen worden, dass sie eine Gefährdung für die psychische Entwicklung der Kinder nicht verkannt haben kann". Die Staatsanwaltschaft halte daher eine strafbare Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Beschuldigte für nachweisbar.
Eine Geldstrafe in Höhe von sechzig Tagessätzen zu je 30 Euro soll für eine Bewährungsfrist von zwei Jahren vorbehalten bleiben. Das heißt, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird und die 33-Jährige nur zahlen muss, wenn sie gegen die Bewährung verstößt. Die Beschuldigte kann nun entscheiden, ob sie den Strafbefehl akzeptiert oder Einspruch einlegt. Sollte sie Einspruch einlegen, dann entscheidet das Gericht, ob es die Hauptverhandlung eröffnet.
Man habe eine solche Strafe verhängt, da keine schwerwiegenden kriminellen Dinge vorliegen und eine Wiederholung nicht zu befürchten sei.
"Im vorliegenden Fall der Beantragung einer richterlichen Verwarnung durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wird die Mitarbeiterin des Jugendamtes gemeinsam mit ihrem Anwalt entscheiden, ob sie den Strafbefehl akzeptiert oder innerhalb der Zwei-Wochen-Frist Einspruch einlegen wird.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann ich mich inhaltlich nicht weiter dazu äußern", so Jugenddezernentin Waltraud Bonekamp. (AWi)
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Ich hoffe,dass Lehrer/innen sich weiterhin aktiv in Notfällen einschalten!!