Stalker machte Ex-Freundin das Leben zur Hölle
27.10.2009 | 18:14 Uhr 2009-10-27T18:14:00+0100Dortmund. Er lauerte ihr frühmorgens vor der Haustür auf, kletterte ihren Balkon hoch, erschien auf ihrer Arbeitsstelle. Fast vier Jahre lang verfolgte ein Dortmunder seine Ex-Freundin auf Schritt und Tritt. Jetzt bekam der Mann vor Gericht die Quittung.
Amtsrichterin Dr. Christina Harpering verurteilte den 46-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung. Die Straftaten: Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz und Nachstellen, wie das „Stalken” im Strafgesetzbuch heißt. Jetzt im Prozess ging es um drei neue Fälle, in denen der Mann gegen das Verbot verstoßen hatte, sich seiner Ex-Freundin auf mehr als 50 Meter zu nähern.
"Besonders penetrant belästigt"
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert. Nicht nur durch seine „absolute Uneinsichtigkeit”, so Richterin Dr. Harpering, habe der 46-Jährige seine Chancen verspielt. „Sie haben ihre Ex-Freundin auch auf eine besonders penetrante Art und Weise belästigt.”
Frau zog dreimal um
Drei Umzüge. Morgens extra eher und zu unregelmäßigen Zeiten aus dem Haus gehen, um ihm nicht zu begegnen. Das Auto absichtlich immer woanders parken. Was die zierliche, blonde Frau jahrelang auf sich genommen hat, um ihrem früheren Freund nicht ständig begegnen zu müssen, ist unglaublich.
„Er kam mir auf dem Weg zur Garage entgegen, fuhr mir dann hinterher”, erzählte die 25-Jährige, die dann immer ihren damaligen Freund per Handy alarmierte.
Und der Angeklagte? Der hatte auf alles eine Antwort, warum er im September 2008 vor ihrem Haus herumschlich. Altpapier, das morgens um 6.15 Uhr zum Container brachte. Die beste Tankstelle, sein Lieblingsbäcker. Als ihn die Polizei fasste, hatte er sich auf der Rückbank seines Autos versteckt. „Quatsch. Ich habe nach einer brennenden Zigarette gesucht. Weiß doch jeder, was da sonst passieren kann.”
Bei Kontakt droht Gefängnisstrafe
Ihm selbst droht der Knast, sollte er sich noch einmal seiner Ex-Freundin nähern - in welcher Form auch immer. Absolutes Kontaktverbot gehört zu den Bewährungsauflagen, die er beachten muss. Seit dem Polizei-Einsatz herrscht übrigens Ruhe.
15:29
Wahrscheinlich kommt es noch soweit, dass das Opfer, also die nette Blondine, verurteilt wird, da sie dem armen, psychisch kranken Mann immer wieder Angriffsfläche bietet, weil sie nun einmal da ist und einfach so vor die Tür geht. Das geht ja nun wirklich nicht. Der arme Mann darf doch nicht gereizt werden. ...
Sollte mich bei unserer Rechtsprechung nicht verwundern.
21:22
So Etwas läuft noch frei herum?