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Rechtsextremismus

Stadt kündigt rechtsradikalen Mietern

04.01.2012 | 17:44 Uhr
Stadt kündigt rechtsradikalen Mietern
Das Haus Rheinische Straße 135. Foto: Ralf Rottmann

Dortmund.  Mit der Begründung Eigenbedarf hat die Stadt Dortmund den Mietvertrag eines von den Autonomen Nationalisten genutzten Hauses an der Rheinischen Straße gekündigt. In dem Gebäude halten die Rechten regelmäßig Kameradschaftsabende ab und betreiben einen regen Internethandel.

Allwöchentlich führen die Autonomen Nationalisten Kameradschaftsabende an der Rheinischen Straße 135 durch, betreiben einen regen Internethandel aus dem Gebäude. Mit Frist zum 29. Februar 2012 hat die Stadt Kündigungen mit dem Vermerk Eigenbedarf ausgesprochen. Denn: Die Stadt ist seit Januar 2011 Eigentümer des von Rechtsextremen genutzten Wohn- und Geschäftshauses.

Hiermit setzt die Stadt den Auftrag des Jugendausschusses um. Denn der hatte Mitte November vergangenen Jahres beschlossen, in dem Gebäude einen Jugendtreff zu errichten. Regulär läuft der Mietvertrag noch bis 2015.

Stadt braucht langen Atem

Doch braucht die Stadt einen langen Atem. Denn die Rechtsextremen geben sich kämpferisch und hatten auf diversen Internetseiten verkündet: „Jeder Dortmunder soll wissen: Rheinische Straße 135 bleibt!“ Und so hat nach Informationen der WR bereits ein Mieter Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt. Insgesamt gibt es in dem Wohnhaus sechs Wohnungen und ein Ladenlokal. Die Stadt hatte das Haus rechten Bietern im Juni 2010 vor der Nase weggeschnappt.

Jedoch hatte es dann noch gut ein halbes Jahr gedauert, bis die Immobilien in den Besitz der Stadt übergegangen ist. Immer wieder hatten Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld versucht, an der Rheinischen Straße Fuß zu fassen. Dies gelang zeitweilig auch mit den Szeneläden „Buy Or Die“ oder dem „Donnerschlag“.Schließlich war es den Vermietern mit Hilfe verschiedener Unterstützern - in erster Linie durch die Bezirksvertretung - gelungen, die Mietverträge aufzulösen. Doch gelang es den Rechtsextremen erneut, für das damals unter Verwaltung einer Immobiliengesellschaft stehende Gebäude Mietverträge abzuschließen.

Andreas Winkelsträter

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