Stadt Dortmund und Ex-OB wollen Streit um Haushaltslüge beilegen
02.10.2012 | 16:57 Uhr 2012-10-02T16:57:00+0200
Dortmund Ex-OB Gerhard Langemeyer hat gegen die Forderung der Stadt in Höhe von 30.000 Euro wegen der Wahlwiederholung beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Dennoch steht der Schritt einem möglichen Vergleich zwischen der Stadt und ihrem früheren OB nicht entgegen. Eine Einigung wird in Kürze erwartet.
Seit Wochen loten Langemeyer und sein ehemaliger Brötchengeber aus, ob der Rechtsstreit außerhalb eines Gerichtssaales beigelegt werden kann. Bekanntlich hat die Stadt ihrem früheren ersten Bürger einen sogenannten Leistungsbescheid zugestellt, in dem sie 30.000 Euro Schadenersatz für die Wahlwiederholung fordert . Grundlage der Forderung ist das Urteil der Münsteraner Oberverwaltungsrichter (OVG) von Dezember 2011, in dem sie Langemeyer bescheinigen, dem Rat kurz vor der Kommunalwahl bewusst falsche Informationen zum Haushalt gegeben zu haben - die oft zitierte „Haushaltslüge“.
Langemeyer ist zwar bereit, die geforderten 30 000 Euro zu zahlen, möchte aber, dass der Makel, er habe das Stadtparlament vorsätzlich getäuscht, aus der Welt kommt. Da beide Seiten offiziell noch keine Einigung gefunden haben und Langemeyers Frist für eine Reaktion auf die schriftliche Forderung abgelaufen ist, hat er inzwischen Klage eingereicht.
Auf dem Weg zur Einigung
Inzwischen sind beide Seiten auf dem Weg zu einer Einigung, die nach WR-Informationen so aussehen könnte: Die Stadt nimmt ihren Leistungsbescheid zurück, macht aber in einem Schriftsatz deutlich, dass das OVG-Urteil von Dezember 2011 für sie nach wie vor Gültigkeit hat.
Im Gegenzug wird Langemeyer die geforderten 30.000 Euro (aus eigenem Vermögen) an die Stadtkasse zahlen - und im Weiteren über seine Anwälte festhalten, dass er im Rat eben nicht mit der Wahrheit jongliert, sondern im Stadtparlament die übliche und geforderte Auskunft gegeben habe. Offenbar halten beide Seiten das für einen gangbaren Weg, um einen möglicherweise langwierigen und imageschädlichen Prozess vor dem Richter zu vermeiden - die Einigung könnte in den kommenden Tagen offiziell werden. Unberührt bleibt davon das Verfahren gegen Ex-Kämmerin Christiane Uthemann, die von der Stadt ebenfalls mit 30 000 Euro zur Kasse gebeten wird. Allerdings hat das Personalamt sein Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen.
19:07
...muss in einem "Schriftstück" festgehalten werden, dass ein rechtskräftiges und vom BVerwG bestätigtes OVG-Urteil für die Stadt nach wie vor Gültigkeit hat???
Leben jetziger und Ex-OB in einer Parallelwelt, in der Gesetze und Urteile nur dann gelten, wenn man sie großzügig mit dem eigenen Zepter absegnet??
Langemeyer kann meinswegen durch seine Anwälte festhalten lassen, dass er ab jetzt Kaiser von Deutschland ist, aber die Realität schafft er damit nicht aus dem Weg.
17:44
Es ist für mich schwer zu begreifen, dass die Stadt nicht die gesamten Kosten inkl. Personalkosten fordert.
Oder sitzen die Angestellten den ganzen Tag nur herum und warten auf Wahlen?