SPD Dortmund behält sich nach Urteil zur Ratswahl-Wiederholung Beschwerde vor
15.12.2011 | 17:04 Uhr 2011-12-15T17:04:00+0100
Dortmund. Das Oberverwaltungsgericht hat den Weg für eine Wiederholung der Ratswahl freigemacht. Dortmunds CDU, FDP und Grüne sehen sich mit dem Urteil in ihrer Sichtweise bestätigt. Die SPD denkt über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei der nächsten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, nach. Die Reaktionen auf das Urteil.
Wurde der Rat der Stadt Dortmund vor der Kommunalwahl 2009 von Ex-OB Gerhard Langemeyer und seiner Kämmerin Christiane Uthemann wahrheitsgemäß über das Haushaltsloch von 100 Millionen Euro informiert - oder nicht? Gab es eine „Haushaltslüge“ - oder nicht? Und: Muss neu gewählt werden - oder nicht? Zumindest die letzte Frage scheint so gut wie beantwortet : Es muss wohl. Was nun erneut Wahlkosten von etwa 1,2 Millionen verursacht.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster fällte am Donnerstag in zweiter Instanz das Urteil, dass die Ratswahl vom Jahr 2009 wiederholt werden muss - und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses, der genau das fordert. Eine Revision vorm Bundesverwaltungsgericht schloss der Richter aus - gleichwohl denken die Kläger der SPD schon daran, Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Frühestens Mitte Mai könne wohl erneut gewählt werden. So unterschiedlich die Meinungen der Ratsfraktionen sonst sind, am Nachmittag herrschte weitgehend Einigkeit:
CDU-Fraktionsvorsitzender Ulrich Monegel erfuhr am Mittag per SMS vom Urteil. Erste Reaktion: „Dann werden wir jetzt wählen.“ Ex-OB Gerhard Langemeyer sei seiner Informationspflicht nicht nachgekommen, die CDU habe das juristisch überprüfen lassen, „wir wollten das so“, jetzt sei es Aufgabe „der Politik, das Ergebnis den Bürgern klarzumachen.“ Mit „das Ergebnis“ meint er auch die weiteren Kosten von 1,2 Millionen für die kommende Wahl. Monegel schloss zwar gestern nicht kategorisch aus, in inner- und überfraktionellen Gesprächen noch zu einem anderen Ergebnis als einer Neuwahl zu kommen - dafür müsste allerdings ein neuer Ratsbeschluss her. Definitiv freute er sich aber darüber, dass der vorsitzende Richter Dr. Dieter Kallerhoff den Richtern der ersten Instanz in die Parade fuhr.
„Natürlich müssen wir wählen!“
CDU-Parteichef Steffen Kanitz findet eindeutigere Worte: „Natürlich müssen wir jetzt wählen.“ Aus wahlkampftaktischen Gründen davon abzusehen gleiche „Feigheit vor dem Feind.“ Das Gerichtsurteil sei ein „Sieg für die parlamentarische Demokratie“ mit bundesweiter Strahlkraft, weil die Rechte der Abgeordneten richterlich gestärkt worden seien. Und die 1,2 Mio. Euro? „Die SPD hat diese Kosten verursacht“. Ohne die „Falschaussagen und das bewusste Verschweigen von Tatsachen“ Langemeyers und die Klagen der SPD wäre es nie soweit gekommen, ist Kanitz überzeugt.
Mario Krüger (Grüne): „Der Richter hat unsere Einschätzung klar bestätigt“ - nun müsse Dortmund wählen und die SPD zahlen: Nämlich die bis zu 180 000 Euro für Anwalts- und Prozesskosten in Gelsenkirchen und Münster, glaubt jedenfalls Krüger.
„Klatsche für SPD“
Lars Rettstadt (FDP) : „Langemeyer hat den Rat belogen - der Richter hat unser Bauchgefühl bestätigt.“ Er sieht eine „Klatsche“ für die SPD und den Zwang zur Wahl: „Wir müssen das machen, auch, wenn es für meine Partei vielleicht nicht so toll ist.“
Ex-OB Gerhard Langemeyer, zwar nicht als Zeuge geladen, gleichwohl aber auf der Zuschauerbank im Gericht, versuchte er sich gestern auf WR-Anfrage einmal mehr zu rechtfertigen: „Ich habe damals niemanden täuschen wollen und war von der Richtigkeit meiner Aussagen überzeugt.“ Gleichwohl übernähme er die „politische Verantwortung“ für das Geschehene. Gern hätte er seine Sicht auch dem Richter erläutert. Der entschied jedoch nach Aktenlagen und ohne weitere Zeuge zu hören.
Gericht machte es sich „zu einfach“
Ein Umstand, der SPD-Rathauschef Ernst Prüsse auf die Palme bringt: „Das Gericht hat es sich zu einfach gemacht“, das Urteil sei doch „hanebüchen“, so der gewohnt deutliche Prüsse. Eine Beschwerde gegen das Urteil sei eine ernsthafte Option. „Bis zu einer Wahl kann es dann noch lange, lange dauern“, so Prüsse lächelnd. Doch er, wie auch SPD-Kläger und Jurist Olaf Radtke wollen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Wenn wir einen Fehler im Verfahren finden, ist eine Beschwerde denkbar“, so Radtke.
Tiefenentspannt gab sich OB Ullrich Sierau. Er habe mit der Wiederholung der OB-Wahl gezeigt, für welche Linie er stehe. „Man weiß ja, wofür ich mich entschieden habe – die Oberbürgermeister-Wahl wurde schließlich wiederholt. Ich freue mich darauf, jetzt fröhlich den Weg der Demokratie zu gehen. Viele andere sehen das auch so.“
NRW-SPD wortkarg, Landes-CDU begrüßt Urteil
In Düsseldorf reagierte die NRW-SPD ungewohnt wortkarg auf die Niederlage einiger Dortmunder Parteimitglieder vor Gericht. Man könne die Entscheidung erst dann bewerten, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, so Generalsekretär Michael Groschek. Und Landtagsfraktionschef Norbert Norbert Römer meinte nur: „Das ist Sache der Dortmunder SPD.“
Für die Landes-CDU begrüßte „General“ Oliver Oliver Wittke das Urteil. „Wenn der Oberbürgermeister und die SPD 2009 das mehrere Millionen Euro große Haushaltsloch nicht verschwiegen hätten, wäre die Wahlschlappe der Sozialdemokraten noch größer ausgefallen“, sagte er. Für Linken-Vorsitzende Katharina Katharina Schwabedissen zeigt das Urteil, „dass man mit Lügen auf Dauer keine Wahlen gewinnen kann“.
„Für mich werden mit dem Urteil die Stadträte und die kommunale Demokratie gestärkt. Die Räte haben Anspruch auf Haushaltswahrheit und -klarheit“, sagte Daniela Schneckenburger, Landtagsabgeordnete und frühere Landesvorsitzende der Grünen, zuvor langjährige Dortmunder Kommunalpolitikerin.
14:54
Sorry nike8, das ist erst recht Quatsch. Die SPD kann nicht einfach Beschwerde einlegen - und schon ist eine rechtskräftige Entscheidung verhindert. Die Beschwerde muß wohlbegründet sein und für die Begründung gibt es klare Regeln:
§ 133 VwGO
(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden.
(2) ...In der Begründung muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.
Die SPD kann ja mal versuchen darzulegen, warum nachgewiesener Wahlbetrug, bescheinigt durch Ratsbeschluß und Oberverwaltungsgericht in letzter Instanz, grundsätzlich und in keinem Fall zu Neuwahlen führen darf - oder ein Urteil vorlegen, dass genau dieses aussagt.
Da ein Bundesgericht wohl kaum per Präzedenzfall Wahlbetrug legitimieren wird, läuft es auf Verfahrensfehler, sprich formale Fehler hinaus. Finden die sich in der Urteilsbegründung nicht, ist eine Beschwerde praktisch nicht möglich. Werden dagegen Fehler benannt, die nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes nicht zutreffen, wird die Beschwerde schneller abgewiesen wie die SPD denkt:
(5) ...Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht wird das Urteil rechtskräftig.
Es ist also durchaus möglich, das auch trotz Beschwerde schnell gewählt werden kann. In jedem Fall zeigt das Verhalten der Dortmunder-SPD welchen Wert Demokratie für sie darstellt...
10:40
@ joergel:
joergel schrieb: „Eine Beschwerde dagegen kann die SPD nur einlegen wenn formale Fehler in dem Urteil vorliegen.“
Sorry, joergel, aber das ist Quatsch. Eine Beschwerde kann man in der Situation immer einlegen, fragt sich nur mitr welcher Erfolgsaussicht. Wenn aber das einzige Ziel die Verzögerung einer rechtskräftigen Entscheidung ist, dann ist dieser Weg schon richtig.
10:06
Vorab, ich freue mich, dass die Wahl wiederholt werden kann.
Ich habe aber ernsthafte Probleme mit der Art und Weise, wie das OVG mit dem Sachverhalt umgegangen ist und die Personen, um deren Handeln es einst ging nicht einmal geladen, geschweige denn angehört hat.
Ich würde hier einen Verfahrenfehler erkennen und sehe daher durchaus Gründe, das Urteil anzufechten. Ein unabdingbarer Grundsatz in unserem Rechtssystem ist der Anspruch auf rechtliches Gehör.
Wenn beide Parteien darauf verzichteten. Langemeyer vor dem OVG nochmals anzuhören, weil seine Aussage vor dem VG Gelsenkirchen bereits alles wesentliche beinhaltete, dann *musste* das OVG ihn nicht erneut laden. Wozu auch?
09:36
dass der SPD, die ich im Übrigen einmal aus voller Überzeugung gewählt und unterstützt habe, das Lachen vergehen wird. Die Reaktionen sind ja an Arroganz nicht mehr zu überbieten!
Ich hoffe überdies, dass , egal wie der mögliche Rechtsstreit ausgeht, die Wähler bei der nächsten Wahl das Verhalten und die Reaktionen der "Genossen" nicht vergessen hat.
Allein, es fehlen die richtigen Alternativen, wenn man einmal die nicht wirklich wählbaren extremen Gruppierungen außer acht lässt.
Aber vielleicht ist alles besser, als dieser nicht zu ertragende rote Filz. Schauen wir mal...
07:56
Ich bin als ehemaliger SPD-Fan und Wähler entsetzt über das Demokratieverständnis dieser "Genossen"!
Ich hoffe nur, man jagt sie bei der Wahl aus dem Rathaus!
Einfach widerlich!
03:29
Revision wurde vom Richter ausgeschlossen. Eine Beschwerde dagegen kann die SPD nur einlegen wenn formale Fehler in dem Urteil vorliegen.
Die müssen sie erstmal finden - und nicht schon vorher großspurig verkünden, wie Ratsherr Prüsse: "Bis zu einer Wahl kann es dann noch lange, lange dauern“, so Prüsse lächelnd. Das Lachen wird ihm schon noch vergehen...
Das ist wieder mal typisch für die Genossen. Erst die Bürger hinters Licht führen, dann durch alle Instanzen gegen Neuwahlen klagen und dazu noch schlechte Verlierer. Jetzt ist auf einmal die Justiz schuld an ihrem Versagen, nur sie selber nicht.
Noch armseliger gehts nicht für eine Partei, die ihre Politik nur noch durchsetzten kann, wenn sie in einem Gerichtsurteil formale Fehler findet - und so mit aller Kraft versucht das Urteil hinauszuzögern.
Die Bürger werden ihnen über kurz oder lang die Quittung dafür geben...
02:53
Lasst die heute Unterlegenen doch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim BVerwG in Leipzig erheben.
Was würde nur passieren, sie täten es nicht? So ein armes SPD-Ratsmitglied kann dann in den nächsten Jahren – traumatisiert von dem Gedanken „Vielleicht hätte ich ja doch gewonnen!“ – niemals in Ruhe schlafen ….
Gönnen wir den Genossen doch ihren Seelenfrieden! Das BVerwG in Leipzig weißt die Beschwerde ohnehin zurück. Und dann kann endlich gewählt werden.
02:05
was ein filz,was ein sumpf.
23:57
Wann, frage ich mich, erkennt die spd, dass gelogen wurde, ich glaube, das schafft sie nie, wie denn auch, der Tunnelblick verhindert die Sicht auf das Stadtganze, aber das hat die spd nie interessiert. Möge sie abgewählt / abgestraft werden.
23:23
....die SOZIS werden sowieso wieder gewinnen, also was solls