Sierau will Klarheit von der SPD-Fraktion
24.01.2012 | 12:33 Uhr 2012-01-24T12:33:00+0100
Dortmund. Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau fordert seine Genossen aus der SPD-Fraktion im Dortmunder Rat auf, für Klarheit in Punkto der Kostenerstattung für die Kläger gegen die Wiederholungswahl zu sorgen. Sollten Gelder geflossen sein, verlangt der OB eine schnelle Rückzahlung.
Oberbürgermeister Ullrich Sierau stellt sich gegen seine Fraktion im Rat und fordert die Genossen aus der SPD-Fraktion im Dortmunder Rat auf, für Klarheit in Punkto der Kostenerstattung für die Kläger gegen die Wiederholungswahl zu sorgen.
Die Bezirksregierung in Arnsberg hatte zuvor bekräftigt, dass sie die Verwendbarkeit von Fraktionszuwendungen für den Ausgleich von Prozesskosten nicht für rechtens halte. Der OB bittet nun die SPD-Fraktion um einen Verwendungsnachweis für die in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von der Stadt erhaltenen Zuwendungen.
Anwaltskosten für Klage gegen Wahlwiederholung
Konkret will Sierau wissen, ob einzelnen Ratsmitgliedern Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Rahmen des Klageverfahrens im Zusammenhang mit dem Ratsbeschluss zur Wahlwiederholung erstattet wurden.
Sollte dies der Fall sein, geht der Oberbürgermeister von einer zügigen Erstattung der entsprechenden Gelder an die Stadt Dortmund aus. Er fordert die SPD-Fraktion auf, die Erstattung ggf. unter Vorbehalt vorzunehmen, sofern sie eine andere Rechtsauffassung vertreten sollte als die Bezirksregierung in ihrem Erlass.
CDU greift Prüsse an
Die CDU Dortmund knöpft sich unterdessen SPD-Fraktionschef Ernst Prüsse vor, der den Stein überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte. „Es fehlen einem die Worte, um das dreiste Vorgehen des Herrn Prüsse zu beschreiben“, so der CDU-Kreisvorsitzende Steffen Kanitz. Bereits im Dezember habe die Bezirksregierung ihre Ansicht klar gemacht, dass Gelder aus öffentlichen Mitteln nicht zur Begleichung von Prozesskosten einzelner Fraktionsmitglieder verwendet werden dürften. „Jeder normale Bürger trägt das Prozessrisiko seiner Klage. Warum sollten für Ratsmitglieder Sonderechte gelten?", fragt Kanitz in einer Erklärung der CDU.
08:43
@#1eskom: Das Urteil des OVG-Münster ist noch nicht rechtskräftig! Es wird Beschwerde eingelegt - schon vergessen?
@#2 Swatson: Es geht hier nicht um die Rechtsauffassung der SPD sondern um die des Herrn Prüsse. Prüsse ist nicht SPD und diese ist uch nicht seiner Rechtsauffassung hinsichtlich der Klageunterstützung, das hat sie auch wiederholt deutlich gemacht. Auch wird nichts dazu aus der Parteikasse fließen!
18:04
Von Demokratie, Recht und Gesetz redet die SPD reichlich - nur wenn sie es für sich selber anwenden soll, dann hat sie mit klaren gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben in dieser Demokratie auf einmal damit Riesenprobleme? Woher kommt eigentlich diese Denke der SPD, dass staatliche Strukturen Selbstbedienungsläden für Sozialdemokraten seien?
Das die SPD die Kläger nicht "im Regen" stehen lassen kann, ist auch verständlich - aber - dann muss sie eben in ihre Parteikasse greifen und sich nicht noch aus den leeren Töpfen der öffentlichen Kassen bedienen wollen.
14:52
OVG-Münster hat doch eindeutig entschieden, oder?
Nur, bei der SPD gibt anscheinend einige "Möchtegernführungsköpfe" die Gerichtsurteile nicht lesen und verstehen können. Wer nicht versteht, muss fühlen!
Also ab Gerichtsurteil alles zu Unrecht erhaltene mit Zinseszinsen zurückfordern und bei Bedarf zwangsvollstrecken!
Lieber "Wutbürger"
Was hat das OVG entschieden??? Ist das Urteil rechtskräftig???
Nein!!
Also - abwarten und Tee trinken - am Ende ist die Ente fett...