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Wahlwiederholung

Sierau für OB-Wahl in Dortmund am 9. Mai

14.01.2010 | 16:12 Uhr
Sierau für OB-Wahl in Dortmund am 9. Mai

Dortmund. In einer Presseerklärung äußerte sich Dortmunds noch amtierender Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) zum aktuellen Stand rund um die Wiederholung der Kommunalwahl. Als Termin für die erneute Bestimmung des Stadtoberhauptes schlug er den 9. Mai, den Tag der NRW-Landtagswahl, vor.

Im Interesse einer breiten Legitimation des künftigen Dortmunder Oberbürgermeisters sowie zur Vermeidung unnötiger Kosten von ca. 800.000 Euro plädiert der amtierende OB Ullrich Sierau (SPD) für die Zusammenlegung der Wiederholungswahl mit der Wahl zum Landtag NRW am 9. Mai 2010.

Vor dem Hintergrund, dass verschiedene juristische Auffassungen vertreten werden, habe Sierau am Mittwoch das Innenministerium und die Bezirksregierung um eine juristische Bewertung der Positionen des Verwaltungsgerichtes sowie damit unmittelbar zusammenhängender Fragen gebeten. Die Antwort steht derzeit noch aus.

Privatmann gegen Wiederholung

Dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen liegen inzwischen zahlreiche Klagen gegen den Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2009 vor, die Kommunalwahl komplett, also für den Oberbürgermeister, den Rat und die zwölf Bezirksvertretungen, zu wiederholen. Darunter befinde sich auch die Klage eines Privatmannes, die sich auch gegen die Wiederholung der Wahl des Oberbürgermeisters wendet.

Nach öffentlich vorgetragener Auffassung des Verwaltungsgerichtes entfalten all diese Klagen eine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Wiederholungswahlen. Selbst wenn man die (wahrscheinlich zutreffende) Position vertrete, dass der Privatmann gar nicht klagebefugt ist, gelte nach Darstellung des Gerichtssprechers auch für dessen Klage eine aufschiebende Wirkung, bis ihre Unzulässigkeit im Verfahren rechtskräftig festgestellt oder die Klage zurück gezogen ist. Zeitlich spreche man da nicht von Tagen, sondern von Wochen.

Ratsbeschluss nicht behindert

Oberbürgermeister Sierau legt Wert auf die Feststellung, dass er die Umset-zung des Ratsbeschlusses in keiner Weise behindert oder verzögert habe. Er sei unverändert an einer raschen Klärung aller juristischen Fragen interessiert, damit möglichst bald ein Wahltermin festgelegt werden kann.

Sorgen macht Ullrich Sierau ein Szenario, dass Dortmund über eine lange Zeit eines gewählten Oberbürgermeisters berauben könnte: Wenn seine Amtszeit entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtes am 18. Januar 2010 endete und die Bezirksregierung - wie sie das angekündigt habe - den Termin der Wiederholungswahl dennoch erst nach Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung festlegte, könnte das im ungünstigsten Fall zu einer Wiederholungswahl erst nach den Sommerferien oder gar noch später führen.

Sierau: „Ein möglicherweise sieben, acht oder mehr Monate währendes Vakuum an der Spitze der Stadt ist gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Gesamtlage der Kommunen nicht zu verantworten und auch den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten. Das Ziel muss eine zeitnahe, aber rechtssichere Lösung sein, die den Interessen dieser Stadt gerecht wird.“

DerWesten

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