Schwerer sexueller Missbrauch von drei Kindern - Fast vier Jahre Haft für Pflegevater
13.02.2012 | 16:54 Uhr 2012-02-13T16:54:00+0100
Dortmund. Drei Jahre und elf Monate Gefängnisstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs – so lautete das Urteil gegen einen ehemaligen Pflegevater (50), der von 1994 bis 2007 drei Pflegekinder missbraucht hat. Zwei der drei Opfer in Dortmund sind geistig behindert.
Sie konnte den Anblick ihres Peinigers nur kurz ertragen, dann lief die heute 14-Jährige entsetzt aus dem Saal. Auf eigenen Wunsch kam sie am Montag ins Landericht Dortmund, um das Urteil gegen ihren ehemaligen Pflegevater zu hören. Jenem Mann, der ihr vom fünften bis zum zehnten Lebensjahr abscheuliche Dinge angetan hat.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und schweren sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger – um nur zwei der Anklagevorwürfe zu nennen – verurteilte die 31. Große Strafkammer den 50-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und elf Monaten.
Dabei, so erklärte der Vorsitzende Richter Ulf Pennig, gelten fünf Monate als bereits verbüßt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert diesen Strafrabatt, wenn eine „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“ vorliegt.
Zwei der drei Opfer sind geistig behindert
Und die ist hier gegeben: Vier Jahre hat sich dieses Verfahren seit Bekanntwerden der Vorwürfe hingezogen, was jedoch nicht der Kammer anzulasten ist. Da Haftsachen stets Vorrang haben, der angeklagte Pflegevater aber nicht in U-Haft saß, konnte nicht eher terminiert werden.
Es war ein Prozess, in dem das umfangreiche Geständnis besonders hoch zu bewerten sei, so der Vorsitzende Richter Ulf Pennig. „Hätten wir hier eine Beweisaufnahme mit Anhörung aller Geschädigten durchziehen müssen und wären zu dem gleichen Ergebnis gekommen, dann hätte die Haftstrafe bei deutlich über sechs Jahren gelegen.“ Das Problem: Zwei der drei Mädchen, die der Mann von 1994 bis 2007 missbraucht hat, sind geistig behindert. Was ihre Glaubwürdigkeit nicht etwa mindere, doch bestehe hier die Schwierigkeit „Sachverhalte differenziert wiederzugeben“, so der Vorsitzende Richter.
Staatsanwältin: Jugendamt trifft keine Schuld
Das dritte, gesunde Pflegekind hat 2007 als Zehnjährige den Stein ins Rollen gebracht, indem es in der Schule von den Übergriffen erzählte. Übergriffe, zu denen Staatsanwältin Heike Sudhaus-Coenen anmerkte: „Für den Verfasser der Anklage war es eine besondere Herausforderung, diese widerlichen und ekligen Dinge überhaupt in Worte zu fassen.“
Dem Jugendamt, so wurde in dem Prozess erklärt, sei kein Vorwurf zu machen: Die Kinder haben sich niemandem anvertraut. Auch die Oma jenes Kindes, das durch die Bemerkung „Mein Papa macht schlimme Sachen mit mir“ alles aufdeckte, hatte im Prozess als Zeugin sichtlich schockiert erzählt: „Mir ist nie etwas aufgefallen, wenn sie am Wochenende bei mir übernachtete.“ Ahnungslos war auch die Ex-Ehefrau des Angeklagten, die Pflegemutter. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat sie sich getrennt.