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Schwangere sollen Patienten fernbleiben

25.08.2009 | 19:00 Uhr
Schwangere sollen Patienten fernbleiben

Dortmund. Schwangere im Gesundheitswesen müssen unter Umständen nicht mehr zur Arbeit gehen. Für einige Mitarbeiterinnen von Arztpraxen und Krankenhäusern greift wegen der grassierenden Schweinegrippe ein im Mutterschutz gesetzlich verankertes Beschäftigungsverbot.

Diese Auffassung vertritt nicht nur das NRW-Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (Liga). Auch Gesundheitsamtsleiterin Dr. Annette Düsterhaus hält dies für „eine sinnvolle Maßnahme”.

„Es empfiehlt sich, Schwangere dort aus dem unmittelbaren Patientenkontakt herauszuziehen, wo vermehrt mit H1N1-Infektionen zu rechnen ist”, sagte Düsterhaus gestern auf Anfrage dieser Zeitung – „etwa bei Internisten, Kinderärzten und Hausärzten”. In solch „sensiblen Bereichen” biete es sich an, andere Arbeitsfelder für die Betroffenen zu finden.

"Sinnvoller Schutz": Dr. Annette Düsterhaus.

Arzthelferinnen und Krankenschwestern könnten auf Bürotätigkeiten angesetzt werden, so Düsterhaus. In größeren Einrichtungen sei der Arbeitsmedizinische Dienst am Zuge. „Die Betriebsmediziner müssen entscheiden, wo Schwangere eingesetzt werden.”

Hohe Dunkelziffer

Nach aktuellen Erkenntnissen gefährdet die Schweinegrippe das Wohl der werdenden Mutter und des Kindes. Eine Therapie mit Medikamenten wie Tamiflu scheidet aus.

Aktuell verzeichnet das Amt „zwei neue Schweinegrippe-Fälle pro Tag – plus einer ganz erheblichen Dunkelziffer”. Es wird eben nicht mehr soviel getestet, weil nicht alle Tests bezahlt werden.”

Klaus Brandt

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