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Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden

20.07.2011 | 15:35 Uhr

Dortmund.   Schüler, die vor dem offiziellen Start die Sommerferien antreten, drohen in NRW teilweise kräftige Bußgelder. Im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf werden pro Elternteil 80 Euro Bußgeld verlangt. Im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg sogar 150 Euro pro Tag.

Klar: Zwei Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub zu fliegen ist billiger – aber kann ganz schön teuer werden. Denn Eltern, die die Sommerferien ihrer Kinder eigenständig verlängern, droht Strafe. Für Eltern, die nicht abwarten wollen und meinen, mit ihrem Schulkind schon vor den Ferien in den Urlaub düsen zu müssen, kann das ein teurer Spaß werden. Erwischten Eltern winken im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg empfindliche Bußgelder von 300 Euro pro versäumtem Tag. „Bei Wiederholungstätern kann es noch teurer werden“, betont der Dortmunder Schulamtsdirektor Bernhard Nolte.

Schulschwänzen direkt vor oder nach den Ferien ist weder Kavaliersdelikt noch Kinderspiel. Das Schulgesetz versteht in diesem Punkt keinen Spaß. Nur Entschuldigungen wie nachgewiesene Krankheit oder Besuch einer Beerdigung zählen – bei Familien-Urlauben lässt das Gesetz keinen Spielraum. Pro Elternteil werden pro Fehltag 150 Euro Bußgeld fällig. Macht bei drei Tagen Blaumachen unterm Strich 900 Euro. Da ist die mögliche Ersparnis eines früheren Fluges in den Urlaub schnell wieder futsch.

Allerdings variieren die angedrohten Bußen je nach Region in NRW. Die Bezirksregierung Düsseldorf langt deutlich weniger zu: Dort werden pro Elternteil im Höchstfall 80 Euro pro Fehltag fällig, teilt ein Sprecher mit. Das bezieht sich auch nur auf Eltern, deren schulpflichtige Kinder unter14 Jahre alt sind. 14-Jährige und ältere Schüler werden von den Schulbehörden im Fall des Fehlens vor den Ferien direkt zur Kasse gebeten. Die Bußen sind verschieden: Schüler zahlen 10 Euro, Berufsschüler ohne Ausbildung 15, Berufsschüler mit Ausbildung 20 Euro je Tag.

Schulpflicht sticht billiges Flugticket

Eindruck machen die zum Teil hohen Bußen nicht immer. Noch immer gebe es „unverschämte Eltern, die den Schulleitern einfach ihr Ticket auf den Tisch legen“ und sagten, sie hätten doch keine andere Wahl... Von wegen. Sie haben wirklich keine Wahl, sondern die Pflicht. Die Schulpflicht. Wenn der Platz des Kindes in der Klasse freibleibt und den Eltern ein Verstoß nachgewiesen werden kann – bisweilen erwischt sogar die Bundespolizei Eltern auf dem Flughafen - kommt das Rechtsamt der Stadt ins Spiel.

Die Stadt Dortmund, nur zuständig für Grundschulen, Haupt- und Förderschulen, beauftragt das Rechtsamt pro Jahr mit bis zu 120 Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens, so Bernhard Nolte. Das Geld fließe, vergleichbar mit Knöllchen fürs Falschparken, in die Stadtkasse.

191 Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit den Ferien

Für die Gymnasien, Gesamt- und Realschulen ist die Bezirksregierung in Arnsberg zuständig. Hier kann man zwar nicht trennscharf sagen, wie viele Verfahren in Dortmund laufen, dafür weiß man aber von 1487 abgeschlossenen Bußgeld-Verfahren im Regierungsbezirk allein im letzten Jahr – davon 191 im direkten Zusammenhang mit den Schulferien. In der Bezirksregierung Düsseldorf waren es im vergangenen Jahr insgesamt 1156 Fälle, davon 232 im Zusammenhang mit den Schulferien.

Und Sprecher Christoph Söbbeler ahnt: Es gibt eine hohe Dunkelziffer beim Thema Schulferien-Verlängerung, weil manche Schulen ihre Fälle trotz klarer Gesetzeslage nicht an Arnsberg weitermelden. Wenn man die Eltern nicht mit Bußgeldern ahnde, verpasse man die Chance, bei den Betroffenen „einen Fuß in die Tür zu kriegen“ – und ihnen auf die Füße zu treten. (mit dae/WE)

Peter Ring

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Kommentare
21.07.2011
19:04
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von Tatter51 | #25

Wer in die Schule gehen will soll dahin gehen und wer nicht, der bleibt eben zu Hause. Ist doch ganz einfach.

Ja, von mir aus. Aber diese Typen sollen sich dann später auch nicht auf Kosten der Gesellschaft durchfressen!

21.07.2011
15:49
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von TimTom | #24

Wenn ich mir die Kommentare so durchlese stelle ich mir immer vor was wohl der Chef von euch sagen würde wenn ihr wegen eines guten Urlaubangebotes
zwei Tage früher Urlaub macht. Oh sorry, wer zwischen 0:00 Uhr und 02:00 Uhr Nachts Kommentare schreibt hat bestimmt Nachtschicht.

21.07.2011
06:37
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von Anti-establishment | #23

Perverse Gesetze - von Bürokraten für Bürokraten. Lassen Sie doch die Jugendlichen machen, was sie wollen. Wer in die Schule gehen will soll dahin gehen und wer nicht, der bleibt eben zu Hause. Ist doch ganz einfach.

21.07.2011
06:08
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von Platoon | #22

Da regt man sich auf, daß der ein oder andere Schüler an den letzten zwei, drei Tagen vor den Ferien nicht mehr zur Schule geht (für dieses Vergehen werden dann drakonische Strafen gefordert).

Schulschwänzen direkt vor oder nach den Ferien ist weder Kavaliersdelikt noch Kinderspiel. - ist es während der normalen Schulzeit denn anders?

Viele SchülerIn_innen schwänzen innerhalb des Schuljahres den Unterricht. Da wird nicht so ein Bohei daraus gemacht.

21.07.2011
01:27
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von Emil1972 | #21

Als ob 2 Tage etwas ausmachen. Die Noten stehen eh fest und in den letzten 2-3 Wochen passiert eh ncihts mehr. Die zuständigen Stellen sollten sich lieber darum kümmern, den Unterrichtsausfall zu reduzieren anstatt solch lächerliche Geldbußen zu verteilen. Es sieht so aus als ob die Kommunen sich auf diese Weise Mehreinnahmen sichern wollen

21.07.2011
01:24
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von EinKnaeuel | #20

Richtig #19 Das Zeugnis kann man sich auch am 1. Schultag nach den Ferien abholen.
Wer zudem eine Entschuldigung vorlegen kann, verwandelt die Androhung eines Bußgeldes seitens der Kommune in heisse Luft
Drohungen dieser Art kenne ich schon aus meiner Schulzeit, wenn man trotz frühzeitigem Antrag, keine 1-2 tägige Verlängerung der Ferien bekam..

21.07.2011
00:50
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von 2inEins | #19

Es rechnet sich trotzdem noch.
Schuleschwänzen = zwischen 150 und 300 Euro.
Der Flug am 1. Ferientag für die ganze Familie = 600 - 800 Euro (je nach Urlaubsziel) teurer als einen oder zwei Tage vorher.
In den Schulen läuft kaum noch Unterricht; alles ist ausgerichtet auf langsames Ausschleichen, Entspannung, Spass in diversen Fun-Parks, Ausflüge in Zoo oder Theater, Filme schauen, Klassenfrühstück, usw....
Rechtlich gesehen ist das Schwänzen vielleicht kritisch, aber verständlich isses allemal.

20.07.2011
21:32
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von Luegenpack | #18

Sturm im Wasserglas, denn welcher Lehrer will sich den Ärger aufhalsen und die Schwänzer melden?

Heute miterlebt: Klasse auf Ausflug im Centro, die morgen dann bis 18 Uhr Schulfest haben, naturalemente mit Anwesenheitspflicht.
Da fiel mir spontan der gepuderte Klammerbeutel ein ..

20.07.2011
20:46
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von Plotzki | #17

Ach ja, wenn die Kurze in ein paar Jahren in die Schule geht und wir vor den Ferien in den Urlaub wollen, wird halt ein Krankenschein geholt. Ist ja kein Problem.

@8: ja dann sitzen nur noch die Armen da und schauen Filme.

20.07.2011
20:14
Schwänzen vor den Sommerferien kann in NRW teuer werden
von KritischeBuergerin | #16

Die Sommerferien beginnen Freitag nach der dritten Unterrichtsstunde - für Schüler wie für Lehrer.
Also ist jegliche Diskussion überflüssig, es darf halt nicht jeder machen, was er will. Ob die letzten Tage in der Schule für kognitive Lernprozesse so unglaublich sinnvoll sind, sei tatsächlich dahin gestellt, aber auch Ausflüge, Sportfest etc. sind für den Schüler und seine soziale Entwicklung unglaublich wichtig. Endlich ist mal Zeit, als Klasse gemeinsam etwas anderes zu tun als Lernen.

Wer nun aus welchen Gründen einem Lehrauftrag nicht nachkommt, kann von Elternseite überhaupt gar nicht beurteilt werden. Auch die Schulen unterliegen hier äußeren Zwängen. Oder sollte man etwa Schwerstkranke an den Pranger stellen, der Schulleitung einen Stellenunterhang vorwerfen? Wohl kaum.

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