Schuh-Raub hält die Justiz in Atem
02.02.2010 | 18:28 Uhr 2010-02-02T18:28:00+0100Dortmund. Wegen räuberischen Diebstahls von Schuhen musste sich ein Pärchen, 22 und 23 Jahre alt, am Dienstag auf der Anklagebank des Schöffengerichtes verantworten. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt, der Prozess wird mit weiteren Zeugen neu aufgerollt.
Die Kundin haute mit der Handtasche zu, die Verkäuferin revanchierte sich mit einer Ohrfeige: Turbulente Szenen spielten sich am 18. Juli 2009 auf dem Parkplatz des Einkaufcenters an der Bornstraße ab. Gestern gab es für alle Akteure der filmreifen Szene ein Wiedersehen im Amtsgericht.
Verkäuferin stürzte zu Boden
Räuberischer Diebstahl von Schuhen warf die Staatsanwaltschaft einem 22 und 23 Jahre altes Pärchen vor: Als die junge Frau das Schuhhaus „Deichmann” verlas, piepte es laut und durchdringend. Für eine engagierte Verkäuferin ein untrügliches Zeichen dafür, dass ein Sicherungsetikette nicht entfernt wurde. Sie folgte der jungen Kundin nach draußen, um einen Blick in ihre Tasche zu werfen. Das wurde der Angestellten allerdings verwehrt, im Gegenzug fing sie sich einen Hieb mit der Handtasche ein. „Ich habe ihr dann eine geknallt, das lasse ich mir schließlich nicht gefallen.”
Ob die Kundin nun Schuhe gestohlen hatte, ließ sich damals nicht mehr feststellen: Ihr Begleiter schubste die Verkäuferin rüde zu Boden und gab Gas. Während das Paar seine Unschuld vor Gericht beteuerte, war der Fall für Staatsanwalt Hans Jörg Jansen klar: „Für eine Verurteilung reicht es, wenn keine vernünftigen Zweifel bestehen.” Seiner Überzeugung nach hat die Angeklagte ihr Diebesgut mit Gewalt verteidigt. Ein klarer Fall von räuberischem Diebstahl, für den die Frau mit einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt werden sollte. Für ihren Begleiter, der die Verkäuferin zu Fall gebracht hatte, forderte Staatsanwalt Jansen wegen Körperverletzung 1800 Euro Geldstrafe.
Nun wird noch ein weiterer Zeuge gehört
Soweit das Plädoyer des Anklagevertreters, das mit den Worten endete: Sollte das Gericht einen Freispruch in Erwägung ziehen, werde er den Antrag stellen, noch einen Polizisten als Zeugen zu hören. Das Schöffengericht zog sich kurz zurück, Amtsrichter Ulrich Esken verkündete sodann, dass der Prozess noch einmal aufgerollt wird.
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