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Schrotthändler muss zahlen

04.02.2012 | 09:15 Uhr
Schrotthändler muss zahlen

Dortmund.   Ein Schrotthändler muss 453 Euro Geldbuße zahlen, weil sein Lieferwagen bei einer Polizeikontrolle als „nicht verkehrssicher“ durchfiel. So funktionierte die Lenkung nicht richtig, auch waren die Reifen abgefahren

Der Haussegen hängt schief in dem Familienbetrieb: Muss doch der Schrotthändler als Halter eines arg ramponierten Lieferwagens jetzt 453 Geldbuße zahlen – dabei saß sein Bruder am Steuer des Wagens. Und der habe gewusst, „dass man mit dem Ding nicht mehr durch die Gegend fahren soll“, regte sich der „Klüngelkerl “ vor Gericht auf.

Wie dem auch sei: Als Halter sei er zum einen für die Verkehrssicherheit seines Fuhrparks verantwortlich, meinte Amtsrichter Dr. Marko Tartsch unmissverständlich. Und wenn die nicht gegeben sei, dann hätte er eben dafür zu sorgen, dass niemand mit dem „alten Möhrchen“ herumfährt. „Die Schlüssel lagen ja offen herum, da hatte jeder Zugang zu“, bemängelte der Richter weiter.

Polizei ahnte bei der Kontrolle nichts Gutes

Die Polizei stand am 27. Juli 2011 auf der Dammstraße in Lindenhorst und kontrollierte, ob Autofahrer zu schnell fuhren oder anderweitig auffielen. Als ihnen der offene Lieferwagen entgegengerumpelt kam, ahnten sie nichts Gutes. Der erste Blick täuschte die erfahrenen Beamten nicht, wie sich später bei dem technischen Gutachter zeigte: Die Lenkung des Wagens funktionierte nicht richtig, die Reifen waren in einem katastrophalen Zustand, auch galt der Wagen als völlig überladen mit Altmetall.

„Ich wollte unbedingt Altemetall wegbringen“

Letzteres sei dem Halter des Wagens nicht unbedingt anzulasten, gab Amtsrichter Dr. Marko Tartsch zu bedenken. Hatte doch der Fahrer zuvor als Zeuge erklärt: „Mein Bruder war nicht dabei, als ich losfuhr. Der hat gar nicht mitgekriegt, was ich alles aufgeladen habe.“ Auch erzählte der Bruder, ihm sei untersagt worden, diesen Lieferwagen zu nehmen: „Aber ich wollte unbedingt noch was wegbringen, und der Wagen war frei.“

Normalerweise hätte der Halter 270 Euro zahlen müssen. Wegen seiner zahlreichen Voreintragungen erhöhte sich das Bußgeld auf 453 Euro.

Kathrin Melliwa

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