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Mann verfolgte seine...

Richterin bestraft Psycho-Terror

22.04.2009 | 17:37 Uhr

Anrufe zu jeder Tages,- und Nachtzeit. Plötzliches Auftauchen vor der Haustür. Beleidigungen. Die Frau (42) ist mit den Nerven fertig: Noch acht Jahre nach der Scheidung wird sie von ihrem Ex-Mann verfolgt. Jetzt muss der 45-Jährige zur Strafe 1200 Euro zahlen - so das Urteil des Amtsgerichtes.

Viel Geld für einen Hartz-IV-Empfänger. Und Amtsrichterin Katrina Zepper stellte unmissverständlich klar: „Das ist ein allerletzter Warnschuss. Wenn das nicht ab sofort aufhört, landen Sie irgendwann im Gefängnis.” Ob der Mann auf der Anklagebank sich diese Worte zu Herzen nimmt, scheint fraglich. Denn seine Uneinsichtigkeit, sein Starrsinn, wird in seinem letzten Wort deutlich: „Ich habe kein Problem mit meiner Frau. Aber warum muss ich fremde Menschen fragen, wenn ich wissen will, wie es meinen Töchtern geht?”

Zuvor hatte ihm Richterin Zepper immer wieder mit bewundernswerter Geduld erklärt, warum er auf der Anklagebank saß: Bereits zweimal hatte ihm das Familiengericht verboten, Kontakt zu seiner Ex-Frau aufzunehmen. Er durfte sich nicht näher als 50 Meter im Umkreis ihrer Wohnung aufhalten, ihr weder Briefe noch e-mails schreiben, sie nicht anrufen oder „zufällig treffen”. Eine Entscheidung, die er absolut ignorierte.

Stattdessen drückte er sich vor ihrer Haustür herum, schrieb ihr per Handy beleidigende und furchteinflössende Nachrichten, wie einige Beispiele zeigen: „Du Schlampe, Du machst die Familie kaputt.” Oder : „Ich werde Dich an einen Baum binden und Dich töten.” Die Frau - sie erschien trotz Ladung gestern nicht als Zeugin im Gericht - konnte nicht mehr ruhig schlafen, traute sich kaum noch aus dem Haus, wusste nicht mehr ein noch aus.

"Ich sorge mich nur um  meine Töchter"

Umzüge in andere Städte haben nichts genutzt. Schon bald tauchte ihr Ex-Mann wieder auf: beim Einkaufen, im Bus, vor der Haustür. Seine Erklärung: „Ich sorge mich um meine drei Töchter.” Die sind zwischen 17 und 22 Jahre alt, gehen ihre eigenen Wege.

Erst seit zwei Jahren haben Richter die Möglichkeit, ein solches Verhalten hart zu bestrafen. Im März 2007 trat das „Stalking-Gesetz” (§ 238 StGb, Nachstellung) in Kraft: Wer einen anderen beharrlich verfolgt, dem drohen Geld,- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Treten schwere Gesundheitsschäden auf, bis zu fünf Jahre Haft. Wird das Opfer oder auch dessen Angehörige durch den Psychoterror gar in den Tod getrieben, dann muss der Täter mit zehn Jahren Gefängnisstrafe rechnen.

Kathrin Melliwa

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Kommentare
24.04.2009
15:24
Richterin bestraft Psycho-Terror
von Formicula | #4

Hmh, harte Strafe....der hört jetzt bestimmt sofort auf mit dem Stalking. Den Eintrag des Vorschreibers kann ich nur als definitiv geisteskrank bezeichnen.
In dem Artikel geht in keinster Weise vor, ob sie ihm die Kinder vorenthält oder ob das aus seinem Verhalten resultiert. Was man hier wohl eher annehmen muß.

23.04.2009
19:36
Richterin bestraft Psycho-Terror
von Der einzig wahre Rüdiger | #3

Der Mann hat Recht.Wenn sie ihm keinen Zugang zu den Kindern gewähren will,muß sie eben damit rechnen,daß er sich den Zugang verschafft.
Weiber....

23.04.2009
07:47
Richterin bestraft Psycho-Terror
von Muellmarie | #2

Das kann doch nicht sein, dass dieser Kerl jahrelang Menschen terrorisiert und mit 1200 Euro Strafe davon kommt.
Das ist doch keine Gerechtigkeit!
Muss er seine Ex Frau erst körperlich schädigen oder umbringen?

22.04.2009
22:29
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von Jupp19 | #1

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