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Regierungspräsident soll höheren Regress durchdrücken

21.08.2012 | 17:36 Uhr

Erst 570 000 Euro Schadenersatz, jetzt 60 698, 83 Euro? CDU, Grüne und FDP wollen da nicht mitspielen.

Die Grünen kündigten an, sich beim Landesbeauftragten Harald Heinze umgehend für eine Sondersitzung mit dem Beraterkreis stark zu machen, um die Grüne zu klären. Spitzenkandidatin Ingrid Reuter spricht bereits von einem „symbolischen Schadenersatz“, dessen Höhe weder verständlich noch ausreichend sei. Man frage sich, warum OB Sierau als Herr des Verfahrens Langemeyer und Uthemann keinen rechtsgültigen Bescheid über insgesamt 570 000 Euro zukommen lasse. „Dann hätte man gelassen auf deren Klage warten und das Gericht die Angemessenheit prüfen lassen können.“

„Vielleicht wäre es besser, die Bezirksregierung agieren zu lassen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden“, schlägt FDP--Spitzenkandidat Lars Rettstadt vor.

Das hat die CDU bereits gemacht. In einem Schreiben an Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann dreht die CDU den Spieß um und wirft nun auch OB Sierau eine „Amtspflichtverletzung“ vor, „weil dieser bewusst auf der Stadt Dortmund zustehendes Geld verzichtet und damit seinerseits Schaden verursacht“, schreibt CDU-Parteichef Steffen Kanitz.

Streit um Personalkosten

Kanitz macht eine andere Rechnung auf als die Verwaltung: Er möchte die Personalkosten in Höhe in voller Höhe mitberücksichtigt wissen, die der Stadt durch die Wahlwiederholung entstehen. Die Stadt habe die gesamten Kosten für die Wiederholungswahl zugrunde zu legen, inklusive der Personalkosten. Und dann komme man (auch laut Haushalt) auf 1,1 Mio. Euro.. Ziehe man davon jene Summen ab, die die Stadt in der Rat-losen Zeit eingespart habe, bleibe unter dem Strich ein Schaden von 550 000 Euro.. Der Unterschied zur Rechnung der Verwaltung ist eklatant. Die Stadt lässt die internen Personalkosten von 490 000 Euro komplett außen vor. Begründung: Das städtische Personal sei ja ohnehin vorhanden. Ob es nun für die Wahlwiederholung eingesetzt werde oder eben für andere Arbeiten...

Kanitz spricht offen von einem „Forderungsverzicht“ Sieraus, der weder von einem Rat noch vom Landesbeauftragten Heinze legitimiert sei. Und da (zumindest im Falle Langemyers) die Frist zur Wahrung von Regressansprüchen am Freitag abläuft, fordert Kanitz Regierungspräsident Bollermann (SPD) auf, im Wege einer „Ersatzvornahme“ Lan-gemeyer und Uthemann so schnell wie möglich Bescheide in „sachlich zutreffender Höhe“ zukommen zu lassen. Die von der Stadt geforderten Beträge von je 30 349,42 Euro seien „sachlich falsch“. .

Gregor Beushausen

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