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Ratswahl-Wiederholung in Dortmund ist späte Abrechnung mit Ex-OB Langemeyer

15.12.2011 | 20:02 Uhr
Ratswahl-Wiederholung in Dortmund ist späte Abrechnung mit Ex-OB Langemeyer
Dortmunds Ex-Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer, hier im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit der ehemaligen Kämmerin Dr. Christiane Uthemann, sagte nach dem Urteil zur Ratswahl-Wiederholung, dass er niemanden täuschen wollte. Archivfoto: Luthe

Münster/Dortmund.   Dortmunds früherer Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer verfolgte am Donnerstag das Urteil zur Ratswahl-Wiederholung am Oberverwaltungsgericht als Zuschauer. Er bekam eine volle Breitseite ab, zumal er die damalige „Haushaltslüge“ zu verantworten hat.

Er ist als Zuschauer gekommen. Doch was Dortmunds früherer Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zu hören bekommt, klingt stark nach Anklage.

Zehn Jahre lang war der Kunsthistoriker Oberbürgermeister von Dortmund, seit zwei Jahren ist er im Ruhestand. Seine Art der Amtsführung war oft umstritten. Seit Donnerstag ist sie mit richterlichem Makel behaftet. Die Dortmunder Ratswahl von 2009 muss wiederholt werden, weil es der Ex-OB und seine damalige Kämmerin Christiane Uthemann (beide SPD) nach Ansicht des Gerichts mit der Wahrheit nicht so genau nahmen. Und was nun erneut Wahlkosten von etwa 1,2 Millionen verursacht.

Wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten

„Undemokratisches Informationsverhalten“ warf Dr. Dieter Kallerhof, Vorsitzender OVG-Richter, den früheren Amtsträgern der Stadt Dortmund vor. Sie hätten die Haushaltslage der Stadt vor der Kommunalwahl vom 30. August 2009 „geschönt“ dargestellt und damit den Wählern „wahlkampfrelevante Informationen“ vorenthalten. Erst einen Tag nach der Wahl hatte die Dortmunder Öffentlichkeit erfahren, was Langemeyer und Uthemann schon gut drei Wochen vor dem Urnengang verabredet hatten. Wegen der angespannten Haushaltslage mit einem Loch von gut 100 Millionen Euro wurde in Dortmund eine Haushaltssperre verfügt.

Noch in der Woche vor der Wahl hatten die Fraktionen von FDP und Grünen eine Antwort Langemeyers auf eine Anfrage der FDP erhalten, in der sich die Haushaltslage der Stadt Dortmund ganz anders darzustellen schien: Es sei „nicht erkennbar“, hatte Langemeyer damals antworten lassen, „dass die Stadt mit den Mitteln ... nicht auskommen wird“. Die Opposition im Dortmunder Rat reagierte empört, auch viele von Langemeyers eigenen Genossen rückten von ihm ab. Das Wort von der „Haushaltslüge“ machte die Runde, es hallte weit über Dortmund hinaus.

Scherbenhaufen

Gemeinsam betrachtete der Dortmunder Stadtrat schließlich den hinterlassenen Scherbenhaufen und verordnete sich die Generalkur: Sowohl die Oberbürgermeisterwahl als auch die Ratswahl und die der zwölf Bezirksvertretungen, so der Beschluss, sollten wiederholt werden. Zehn SPD-Ratsvertreter klagten gegen die Wiederholung der Stadtratswahl und siegten in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Doch weil die Stadt Dortmund gegen dieses Urteil Berufung einlegte, musste am Donnerstag das OVG Münster über die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses zur Wahlwiederholung entscheiden. Worum es dabei auch ging, formulierte Richter Kallerhof so: um den „Stellenwert der Wahrheit in der Demokratie“.

Volle Breitseite

Zuschauer Langemeyer, im OB-Amt von dem auch in der zweiten Wahl bereits bestätigten Ullrich Sierau beerbt, bekam die volle Breitseite: In der mündlichen Urteilsbegründung nannte das Gericht die Auskunft Langemeyers und Uthemanns im Vorfeld der Wahl „gesetzeswidrig“. Sie sei ein die Entscheidung der Wähler beeinflussender Wahlfehler. Der Wähler habe das Recht, sich über Ziele und Verhalten der Wahlbewerber „frei von Manipulationen oder Desinformationen Kenntnis zu verschaffen“.

Der so gescholtene Ex-OB ließ verlauten: „Ich habe damals niemanden täuschen wollen und war von der Richtigkeit meiner Aussagen überzeugt.“ Er übernehme die politische Verantwortung für das seinerzeit von ihm unterschriebene Papier. Er nimmt diese Verantwortung mit aufs Altenteil.

Frohsinn und Urteilsschelte

In Dortmund tagte am Donnerstagnachmittag der Rat, der sich bald wahrscheinlich selbst auflösen muss. Letzte Sitzung vor Weihnachten, ohne Aussprache zum Münsteraner Urteil. Am Rande der Sitzung ging es in der Bewertung der neuen Fakten nicht allzu friedlich zu. CDU, Grüne und FDP frohlockten in ähnlichen Tonlagen (von „Klatsche für die SPD“ bis zum „Sieg für die Demokratie“), doch der SPD-Fraktionsvorsitzende im Dortmunder Rat, Ernst Prüsse, betrieb Urteilsschelte. Der Spruch aus Münster sei „hanebüchen“, das Gericht habe es sich mit seiner Entscheidung nach Aktenlage „zu einfach gemacht“. Prüsse ließ durchblicken, dass seine Fraktion – oder zumindest Teile davon – bereits auf die nächste Instanz schielten.

Revision hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Aber dagegen kann noch Beschwerde eingelegt werden.

Jürgen Potthoff, Peter Ring

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Kommentare
16.12.2011
18:28
@meigustu | #5
von vaikl2 | #12

Es geht immer noch nicht darum, was uns Berufs- oder Hobbypolitiker regelmäßig zu Wahlen an Lügen und Versprechungen präsentieren. Hier ging und geht es um *den* damaligen Verwaltungschef, der in genau dieser Rolle des kommunalen Spitzenbeamten - und nicht als gewählter Bürgermeister - Einfluss auf eine Wahl genommen hat.

Da diese Doppel(-züngige)-Rolle des Oberbürgermeisters in NRW seit längerem sehr kritisch diskutiert wird, ist es ja auch kein Wunder, dass man zumindest dessen Abwahl nun einfacher gestaltet hat und ein Adolf Sauerland dies zu spüren bekommt.

16.12.2011
11:12
Ratswahl-Wiederholung in Dortmund ist späte Abrechnung mit Ex-OB Langemeyer
von spiritus2008 | #11

Einige der Kommentatoren hier haben wahrscheinlich ihr SPD Parteibuch unterm Kopfkissen liegen, anders sind manche Kommentare nicht zu erklären. Fakt ist:
Der Ex OB hat gelogen.( Vortäuschung falscher Tatsachen ) Dadurch kann durchaus eine Wahl beeinflusst werden. Was sich aber jetzt nach diesem Urtei abspielt ist lachhaft. Die SPD kann und will nicht einsehen das sie im Unrecht war. Die Bevölkerung belügen ist in den Augen der SPD also erlaubt. Wirres SPD Verständnis von Wahrheit und Demokratie!

16.12.2011
10:54
Lasst den Genossen doch den Spaß ...
von nike8 | #10

Lasst den Genossen doch den Spaß mit der Nichtzulassungsbeschwerde. So verärgert, wie die im Moment sind, lassen sie sich ohnehin nicht davon abhalten. Also abwarten und Tee trinken.

Wenn dann aus Leipzig die Abweisung kommt, wird halt anschließend gewählt.

16.12.2011
10:19
@8 meigustu
von Syndikus | #9

Können Sie nicht einfach mal einen sachlichen Beitrag schreiben, ohne den politischen Gegner gleich zu verunglimpfen? Ihr Stil kommt mir reichlich überzogen vor und ist schon deshalb wenig überzeugend.

16.12.2011
10:04
Die Klatsche die da eingeklagt wird
von meigustu | #8

täte unserem Staat sehr gut. Auch wenn die Beisser der CDU davon motiviert sind, der SPD eins auszuwischen werden sie am Ende dafür sorgen, dass wenn verschwiegene Fakten zu Ungültigkeit einer Wahl führen, gebrochene Wahlversprechen das erst recht tun müssen.

Wenn die Justiz glaubwürdig bleiben will, werden die lechzenden Lokalmatadore der Dortmunder CDU einen wichtige Beitrag zu unserer Demokratie leisten.

Allerdings wäre dann auch so manche CDU Regierung ruckzuck aus Amt und Würden. Die CDU scheint prädestiniert zu sein für solche Eigentore. Man denke nur an die Atomkraft. Da hat die CDU den Ländern das Mitspracherecht genommen und musste ganz erstaunt feststellen, dass sie entgegen alter Gewohnheiten die Macht im Bund an Rot/Grün abgeben mussten. Die dann binnen drei Jahren einen einvernehmlichen Atomausstieg mit den Energieanbietern durchsetzten.

16.12.2011
09:48
Ratswahl-Wiederholung in Dortmund ist späte Abrechnung mit Ex-OB Langemeyer
von Syndikus | #7

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Sie dürften sich weitgehend mit dem Rechtsgutachten decken, das vor der Einleitung des Gerichteverfahrens eingeholt wurde. Aus objektiver Sicht ist wohl eher das abweichende erstinstanzliche Urteil des VG Gelsenkirchen "hahnebüchend" - wie immer es auch zustande gekommen ist. Wenn Herr Prüsse sich endgültig blamieren möchte, mag er Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einreichen. Ich wage zu prophezeien, dass die Dortmunder SPD dort eine noch gehörigere "Klatsche" abbekommen wird - dann aber sicherlich unterlegt mit der entsprechenden bundesweiten Aufmerksamkeit, die Leitentscheidungen höchster Bundesgerichte meist begleitet.

16.12.2011
09:42
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von bolla | #6

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16.12.2011
09:32
wenn verschwiegene Tatsachen
von meigustu | #5

eine Wahl ungültig machen, dann dürften gebrochene Wahlversprechen ja wohl noch stärker wiegen. Man darf gespannt sein ob unserer Rechtsprechung da dann konsequent sein wird, oder ob hier doch nur wieder ein parteipolitisch motiviertes Urteil gesprochen wurde.

16.12.2011
09:30
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von 25Mayer | #4

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16.12.2011
09:19
Blockierter Kommentar.
von bolla | #3

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