Ratswahl-Wiederholung in Dortmund frühestens Mitte Mai
15.12.2011 | 16:43 Uhr 2011-12-15T16:43:00+0100
Münster/Dortmund. Die so genannte „Haushaltslüge“ wenige Tage vor der Dortmunder Kommunalwahl am 30. August 2009 hat jetzt doch schwerwiegende politische Folgen: Die Wahl zum Stadtrat muss komplett wiederholt werden. Die Oberverwaltungsrichter betonten in ihrem Urteil „den Stellenwert der Wahrheit in der Demokratie“.
Dortmunds Ratswahl von August 2009 muss wiederholt werden. Dies hat am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in erster Instanz aufgehoben. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Unvorbereitet traf das Urteil die Dortmunder Stadtverwaltung nicht. Peter Spaenhoff, Chef der Bürgerdienste und zuständig für die Organisation der Kommunalwahl, hat seit Monaten den „Plan B“ in der Schublade. „Wir waren immer auf Standby“, so Spaenhoff. Nun gelte es, „sofort das Personal wieder hochzufahren“. Heißt: Das engere Wahlvorbereitungs-Team auf 25 Mann aufzustocken, alle Wahlvorstände zu besetzen und, vielleicht der größte Kraftakt: 3000 bis 3500 Wahlhelfer für die 300 Wahllokale und 100 Briefwahllokale zu mobilisieren. Die Wahlkosten werden auf etwa 1,2 Millionen geschätzt.
Als Zeitpunkt für die Wahl rechnet Spaenhoff frühestens mit Mitte Mai. Ein Monat könne es dauern, bis das Urteil rechtskräftig ist, danach bliebe noch eine Frist von vier Monaten. All das unter der Vorraussetzung, dass die SPD nicht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der nächst höheren Instanz einlegt und das Bundesverwaltungsgericht Leipzig dies doch noch erlaubt.
„Bewusst irreführende Angaben zur Haushaltslage“
Nach Ansicht des 15. OVG-Senats haben der Ex-Oberbürgermeister Langemeyer und die frühere Stadtkämmerin auf eine Anfrage der FDP-Fraktionsvorsitzenden noch am 26. August 2009 bewusst irreführende Angaben zur Haushaltslage gemacht, obwohl eine finanzielle Notsituation klar ersichtlich und über eine Haushaltssperre schon am 11. August entschieden worden war.
Genau einen Tag nach der Kommunalwahl wurde dann ein Defizit von rund 100 Millionen Euro eingeräumt und zeitgleich die Haushaltssperre verhängt. Dieses, laut OVG, „undemokratische Informationsverhalten“ ist ein gesetzwidriger Wahlfehler, der die Ungültigkeit der Ratswahl zur Folge haben muss. Nach Darstellung des Vorsitzenden Richters des 15. Senats geht es in dem Rechtstreit nicht um politische Nebensächlichkeiten, sondern um den Stellenwert der Wahrheit in der Demokratie. Und mit der Wahrheit sind die früheren Amtsträger spitzfindig umgegangen und haben eine desolate Haushaltssituation schöngeredet.
„Unauffällige Haushaltslage“
Der Ex-OB und die Stadtkämmerin hatten nämlich in ihrer Auskunft die Haushaltslage als unauffällig bezeichnet und mitgeteilt, dass man mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln auskomme.
Für das OVG eine klare wahlkampfrelevante Fehlinformation, die im Dortmunder Kommunalwahlkampf eine kritische Diskussion über die prekäre Finanzlage nicht mehr aufkommen ließ.
OB-Wahl nur die Vorstufe
Der politische Wirbel um die Haushaltslüge hatte in Dortmund bereits zur Neuauflage Oberbürgermeister-Wahl geführt. Dabei setzte sich der SPD-Kandidat Ullrich Sierau als klarer Sieger durch. Die vom Rat ebenso beschlossene Wiederholung der Kommunalwahl wurde jedoch erfolgreich von zehn SPD-Ratsmitgliedern blockiert. Sie klagten gegen den Ratsbeschluss und hatten damit vor dem Verwaltungsgericht Erfolg.
Doch dies war nur ein Sieg auf Zeit. Nach der nun erfolgten Entscheidung des OVG wird es im nächsten Jahr eine Wiederholung der Dortmunder Stadtrats-Wahl geben, da das Münsteraner Urteil nur noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden kann. Und diese Beschwerde hat in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg.
(AZ: 15 A 876/11)
20:01
Bevor man aber nun das in jeder Legislaturperiode - egal wo und bei welcher Partei - neu einklagen muss, sollte man das ganze so organisieren wie es bei Aktiengesellschaften schon lange praktiziert wird. Jedes Jahr muss sich der Vorstand auf einer Vollversammlung die Entlastung holen. Und wichtige Entscheidungen wie hohe Schuldenaufnahme sind auch Sache aller Aktionäre. Und wie die denkfaulen Aktionäre kann man sein Stimmrecht natürlich auch einem Depotverwalter überlassen. Bei Bedarf kann man den ja jederzeit eine Weisung erteilen, die er befolgen muss.
Die Zeit ist reif - die Technik ist da, es spricht nichts mehr dagegen jetzt einen neuen Demokratieanlauf zu starten. Demokratie 2.0 wird gebraucht, soll unser Staat nicht zu einem Gulag werden.
19:48
Dieser ganze Vorgang ist doch mittlerweile symtomatisch für das Demokratieverständnis unserer Politiker! Und zwar auf allen Ebenen!
Diese Typen glauben, sie können den Bürger nach Strich und Faden belügen, ohne das das Folgen für sie hat.
Es stellt sich aber die Frage, ob damit nicht auch so manche Bundestagswahl wiederholt werden müßte!
Da gab es schon die Rentenlüge, die Mehrwersteuerlüge und jetzt die gelbe Steuersenkungslüge!
18:06
wir sind ja reich, das zahlen wir alles aus der Portokasse