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Ratswahl vor Gericht

Zur Zoomansicht 02.03.2011 | 15:19 Uhr
Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird am Mittwoch, 2. März 2011, die Klage gegen die Wiederholung der Dortmunder Ratswahl von September 2009 verhandelt.
Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird am Mittwoch, 2. März 2011, die Klage gegen die Wiederholung der Dortmunder Ratswahl von September 2009 verhandelt.

Gelsenkirchens Verwaltungsrichter entschieden, dass Dortmunds Ratswahl von August 2009 nicht wiederholt wird.

Eindrücke aus dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, in dem am Mittwoch entschieden wurde, dass der Dortmunder Rat nach der Wahl vom 30. August 2009 nicht erneut gewählt werden muss. Das Stadtparlament hatte am 10. Dezember 2009 mit Mehrheit dafür gestimmt - elf Ratsvertreter der SPD sowie ein Vertreter aus dem Lager der Rechten haben dagegen geklagt.

Im Sitzungssaal trafen sich auch zwei alte Bekannte wieder: Ex-OB Gerhard Langemeyer und seine damalige, inzwischen vom Rat abberufene Kämmerin Christiane Uthemann sind als Zeugen geladen. Sie waren die Hauptdarsteller im damaligen Polit-Drama.

Fotos: Franz Luthe (Westfälische Rundschau)

Steffen Gerber

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