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Kommunalwahl

Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt

02.03.2011 | 15:50 Uhr
Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt

Dortmund/Gelsenkirchen.Die Wahl zum Rat der Stadt Dortmund  von August 2009 muss nicht wiederholt werden. Das entschied das  Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch und gab damit zwölf klagenden Ratsvertretern Recht.

Die Dortmunder Ratswahl vom 30. August 2009 muss  trotz der Vorgänge um die von der Opposition beklagte „Haushaltslüge“ nicht wiederholt werden. Das hat die 15. Kammer des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts am Mittwoch entschieden.

In der knappen mündlichen Begründung führte der vorsitzende Richter aus, dass die Stadtspitzen in Gestalt von Ex-Kämmerin Christiane Uthemann und Ex-OB Gerhard Langemeyer (beide SPD) ihre Informationspflicht gegenüber dem Rat und den Wählern nicht verletzt hätten, weil sie das Stadtparlament vor der Kommunalwahl nicht über die beschlossene Haushaltssperre und das sich abzeichnende Minus unterrichtet haben. Ein objektives Fehlverhalten sei nicht erkennbar. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Wahlausgang durch „eine ordnungs- und pflichtwidrige Amtshandlung beeinflusst wurde“, so das Urteil der drei Berufsrichter und zwei Schöffen.

Als Zeugen kamen der ehemalige OB Gerhard Langemeyer und die ehemalige Kämmerin Dr. Christiane Uthemann nach Gelsenkirchen. Fotos: Franz Luthe

Damit schloss sich das Gericht der Auffassung des Bonner Juristen Thomas Mayen an, der die SPD-Fraktionsmitglieder vertrat, die gegen den Ratsbeschluss zur Wahlwiederholung geklagt hatten. Es habe bis zuletzt die „berechtigte Auffassung“ geherrscht, das Defizit in den Griff zu bekommen. „Ich sehe nicht, dass die Aussagen, die man dem Rat gemacht hat, falsch sind.“

Uthemann ausgefragt, Langemeyer kurz im Zeugenstand

Mit der Akribie eines Maikäferforschers hatte das Gericht versucht, die Vorgänge um die von der Opposition und dem damaligen Regierungspräsidenten Helmut Diegel (CDU) angeprangerte „Haushaltslüge“ zu entschlüsseln. Dabei nahmen die Richter vor allem Ex-Kämmerin Christiane Uthemann als Zeugin ins Gebet, während ihr früherer Chef, Ex-Oberbürgermeister Langemeyer, nur kurz befragt wurde. Zwar hatte die Kämmerin bereits am 5. Juni 2009 bei einer Besprechung mit ihrem OB alarmierende Prognosen vorgelegt, nach denen die Stadt auf ein Minus von 158 Millionen Euro zusteuerte statt auf das geplante Defizit von 27 Mio. Euro. Der OB habe es aber abgelehnt, darüber zu sprechen. Das änderte sich bei einem weiteren Treffen am 11. August, knapp drei Wochen vor der Kommunalwahl. Da legte die Kämmerei eine weitere Prognose vor, die immer noch ein ungedecktes Finanzloch von 23 Mio. Euro vorsah - und den bereits genehmigten Haushalt gesprengt hätte. Da habe sie vorgeschlagen, dem Rat einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Auch das habe der OB abgelehnt. Stattdessen habe man sich auf eine Haushaltssperre geeinigt.

Auf die Frage des Gerichts, ob sie  damals die Auffassung vertreten habe, der OB sei in der Pflicht, den Rat zu informieren, antwortete Uthemann: „Ja.“ Es kam anders. Noch am 14. August erhielt FDP-Frontfrau Annette Littmann die schriftliche Auskunft: Nach wie vor sei „nicht erkennbar, dass die Stadt mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen wird.“

Haushaltssperre ohne Wahl-Einfluss

Nach Darstellung Uthemanns hatte die unmittelbar bevorstehende Kommunalwahl keinen Einfluss auf die Entscheidung, lediglich zum Mittel der Haushaltssperre zu greifen, statt dem Rat einen Nachtragshaushalt vorzulegen. „Soweit ich mich erinnern kann, ist über die Wahl nicht gesprochen worden.“ Auf die Frage des Gerichts, warum der Rat im August nicht wenigstens über die beschlossene Haushaltssperre informiert worden sei, sondern sie, die Kämmerin, die Sperre erst einen Tag nach der Kommunalwahl öffentlich machte, sagte Uthemann: Eine Haushaltssperre benötige eine Vorlaufzeit „von zwei bis drei Wochen“. „Wir wollten verhindern, dass sich die Ämter darauf einstellen und die Sperre ins Leere läuft.“

In ein ähnliches Horn stieß Langemeyer, der ebenfalls in den Zeugenstand geladen wurde. Nach den düsteren Prognosen seiner Kämmerei befragt, antwortete der Ex-OB, er sei von 1995 bis 1999 schließlich selber Kämmerer gewesen. „Deshalb war mir die  mangelhafte Qualität der Prognosen bekannt.“ Sein Argument: Auch im August, als sich das ungedeckte Minus durch Entlastungen bei den Zinszahlungen und anderen Verbesserungen auf 23 Mio. Euro reduziert habe, sei eine Reihe von weiteren Sparvorschlägen noch gar nicht berücksichtigt worden - unter anderem jene 46 Mio. Euro Solidarbeitrag, den das Land Dortmund zu erstatten hatte. Die Ersparnis durch die Haushaltssperre eingerechnet, sei er davon ausgegangen, den zusätzlichen  Fehlbetrag von 23 Mio. Euro in den Griff zu bekommen.

Ratswahl vor Gericht

Tatsächlich maßen die Richter den Aussagen des Ex-OB hohes Gewicht zu. Sie gaben das aber nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Als der Münsteraner Rechtsprofessor Dr. Martin Beckmann (er hatte in seinem damaligen Gutachaten Neuwahlen auf Neuwahlen gedrängt) anhob, der Rat sei von Dr. Langemeyer „außen vorgelassen“ worden und anführte, die dürre Antwort der Stadtspitzen an FDP-Chefin Littmann könne wohl nicht als ausreichende Information betrachtet werden, da nickte der vorsitzende Richter. Fortan stand für viele der Besucher (fast alle Ratsfraktionen hatten ihre Delegation nach Gelsenkirchen geschickt) fest:  Es läuft auf Neuwahlen hinaus. Umso überraschender das Urteil nach gut fünfstündiger Verhandlung.

Entscheidung zu Bezirksvertretung noch offen

Die 15. Kammer kam damit im Rechtsstreit der Auffassung der zwölf klagenden Ratsvertreter (elf aus der SPD und einer aus der DVU) nach. Danach muss, anders als es der Rat auf der Grundlage eines juristischen Fachgutachtens am 10. Dezember 2009 beschlossen hatte, die Ratswahl nicht wiederholt werden. Für die Wahl der Bezirksvertretungen steht eine Entscheidung zwar noch aus, nach diesem Urteil vom 2. März 2011 könne aber wohl davon ausgegangen werden, dass ebenfalls die Wahlergebnisse von 2009 Bestand haben werden.

Die Kläger, die durch die Kommunalwahl vom 30. August 2009 als Direktkandidaten in den Rat der Stadt Dortmund gewählt wurden, klagten gegen die Entscheidung des Rates, die Kommunalwahl 2009 zu wiederholen. Dieser Ratsbeschluss gründete sich auf einen Einspruch der Bezirksregierung Arnsberg gegen das amtlich festgestellte Wahlergebnis sowie ein vom Rat der Stadt eingeholtes Rechtsgutachten, die beide feststellten, es lägen Unregelmäßigkeiten (gemäß § 40 Abs. 1 b) des Kommunalwahlgesetzes NRW vor, die den Ausgang der Wahl beeinflusst hätten. Die Dortmunder Verwaltungsspitze habe, so der Vorwurf, in der Verheimlichung der Fehlbetragsüberschreitung im Haushalt von mehr als 100 Millionen Euro im frühen Vorfeld und auch noch unmittelbar vor der Wahl den Tatbestand der Unregelmäßigkeit erfüllt.

Berufung ausdrücklich zugelassen

Der Stadtrat hatte daraufhin beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen. Während die OB-Wahl wiederholt wurde und sich der SPD-Kandidat Ullrich Sierau erneut durchsetzte, klagten fast ausschließlich SPD-Ratsmitglieder gegen die erneute Ratswahl.

Nachdem die Kammer die Berufung gegen ihr Urteil ausdrücklich zugelassen hat, steht der Rat der Stadt Dortmund nun vor der Entscheidung, ob er gegen das Urteil der Kammer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen will. Ein entsprechender Beschluss müsste innerhalb eines Monats nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung dem Obergericht zur Kenntnis gebracht werden. (Aktenzeichen: 15 K 95/10)

Gregor Beushausen, Steffen Gerber

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Kommentare
03.03.2011
09:07
Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt
von eksom | #13

Mindestens 70% aller Richterstellen werden direkt oder indirekt von der Politik vergeben!

Welcher Richter verzichtet freiwillig gegen seine anstehende und von der Politik lenkbare (stark beeinflussbare) Beförderung?

03.03.2011
00:29
Blockierter Kommentar.
von BlackSun | #12

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

02.03.2011
23:27
Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt
von vaikl | #11

Letztlich offenbart dieser eine Richterspruch nur, dass es im Verwaltungsturm bei der Bewältigung der Finanzprobleme so zugeht wie bei Lieschen Müller, kurz bevor Peter Zwegat einreitet.

Keine verlässlichen Zahlen, Entscheidungen nach Gutsherren-Laune und die für jegliche Planung tödliche Realität, dass man sich quasi von Woche zu Woche hangeln muss.

02.03.2011
22:31
Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt
von movienrz | #10

Ist im Prinzip doch eh wurscht.

Der Rat in Dortmund beschließt mit wechselnden Mehrheiten aller Fraktionen.

Mehr Demokratie geht allenfalls mit Volksbegehren, allerdings nur soweit diese überhaupt zulässig sind. Also nicht auf Prüsse und seine Finten reinfallen; Beispiel Airport DTM.

02.03.2011
21:57
Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt
von r.wawziniak | #9

Das Urteil ist keine Überraschung, weil das Gericht nur Rechtsnormen überprüft hat und nicht das politische Handeln überprüfen musste.
Was aber angemerkt werden muss, dass die Politik wieder Zuflucht bei den Gerichten ( Rechtsstaat) gesucht hat.
Stellen wir einfach fest, dass die Politik nicht die Kraft hat ihre eigenen Probleme, die von Ihnen verursachten Probleme, zu lösen.

02.03.2011
20:30
Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt
von Stefan2 | #8

Was, Black Sun, meinen Sie eigentlich genau mit der Gesamtlage, und wieso hat der Wähler nach Ihrer Meinung nur die Wahl zwischen Pest, Typhus etc. Ich finde so eine Aussage noch nicht wirklich politisch; wollen Sie noch etwas genauer schreiben, was Sie meinen?

02.03.2011
18:51
Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt
von prof.fake | #7

Im Nachgang betrachtet, geht damit Sierau als einziger sauber aus der Sache raus. Er hat auf juristische Ränkespiele verzichtet, sich erneut dem Wählervotum gestellt und gewonnen.
Legt man dieses Wählervotum (und die sogenannte Haushaltslüge spielte als Thema im Wahlkampf zu Sieraus Wiederholungswahl schon eine große Rolle) zu Grunde, hat der Wähler dem ganzen von Diegel und Co veranstaltetem Tamtam sowiso kein Gewicht eingräumt.
Jetzt darf man gespannt sein, ob die Ratsmehrheit in Berufung geht, oder ob angesichts der angenehmen Verhältnisse zwischen Rot und Schwarz der Richterspruch akzeptiert wird.

02.03.2011
17:44
Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt
von dr.einnstein | #6

Inoffizielle Urteilsbegründung:
Würde man diesen Maßstab an alle Wahlen legen, kämen die Leute vor lauter Nachwahlen gar nicht mehr zum arbeiten.

02.03.2011
17:24
Ratswahl in Dortmund wird nicht wiederholt
von xxyz | #5

Das ist ja ein Persilschein erster Güte.
Was dürfen sich unsere Politiker eigentlich alles erlauben?
Kein Wunder, dass so viele verschuldet sind und dass kaum noch Ehre und Achtung vor dem Gesetz vorhanden sind.

02.03.2011
17:15
Blockierter Kommentar.
von BlackSun | #4

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