Ratswahl in Dortmund von 2009 muss laut OVG wiederholt werden
15.12.2011 | 13:16 Uhr 2011-12-15T13:16:00+0100
Münster/Dortmund. Münsters Oberverwaltungsgericht entschied, dass Dortmunds Ratswahl von August 2009 doch wiederholt werden muss - eine Revision ist nicht zulässig. Dies hatte der Rat wegen der damaligen „Haushaltlüge“ Ende 2009 auch so beschlossen, ehe das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies im März 2011 wieder gekippt hatte.
Auch mehr als zwei Jahre später beschäftigt die sogenannte „Haushaltslüge“ im Zusammenhang mit der Dortmunder Kommunalwahl vom 30. August 2009 die Gemüter. Und die Gerichte. Am Donnerstag entschieden die Münsteraner Oberverwaltungsrichter (OVG) , dass die Dortmunder Ratswahl von 2009 nun doch wiederholt werden muss. Begründung: Die Wähler seien nicht ordnungsgemäß über den Zustand der Dortmunder Stadtfinanzen informiert worden. Im März 2011 hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach SPD-Klagen noch eine Wahlwiederholung verneint, woraufhin die Ratsmehrheit Berufung einlegte.
Der vorsitzende OVG-Richter Dieter Kallerhoff sagte bei der Urteilsbegründung, dass die Auskunft zur Finanzlage der Stadt Dortmund des damaligen OB Gerhard Langemeyer bzw. der damaligen Kämmerin Dr. Christiane Uthemann am 24. und 26. August 2009 "gesetzeswidrig" gewesen sei. Eine wahrheitsgemäße Aussage zur tatsächlichen Situation in der Stadtkasse hätte sehr wohl Einfluss auf das Wahlverhalten der Bevölkerung nehmen können. Da beide darüber Bescheid gewusst hätten und eine Haushaltssperre für den Tag nach der Kommunalwahl vorbereitet hatten, sei dies eine schwerwiegende Unterlassung gewesen.
Der vorsitzende Richter nannte dies ein "undemokratisches Informationsverhalten". Zugleich sah er in diesem Musterprozess einen Rechtsstreit, in dem der "Stellenwert der Wahrheit in einer Demokratie" verhandelt wurde.
Revison unzulässig, Wahl vier Monate nach rechtskräftigem Urteil
Eine Revision ist nicht zugelassen. Sollte es keine Zulassungsbeschwerde (die SPD-Kläger könnten gegen die Nichtzulassung der Revision noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen), muss Dortmund innerhalb von vier Monaten nach dem rechtskräftigen Urteil einen neuen Stadtrat wählen.
Die Wahl des Oberbürgermeisters, in der sich Ullrich Sierau (SPD) ja bekanntermaßen bereits zweimal durchgesetzt hatte, muss nicht wiederholt werden. Ob auch die elf Dortmunder Bezirksvertretungen erneut gewählt werden müssen, entscheidet wiederum das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Berufung der Ratsmerhheit
Das OVG Münster war in zweiter Instanz angerufen worden , da das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in der ersten Verhandlung im März 2011 geurteilt hatte, dass die Ratswahl nicht wiederholt werden muss, womit damals den klagenden SPD-Ratsvertretern Recht gegeben wurde. Daraufhin legte die Opposition aus CDU, FDP/Bürgerliste und Grüne Berufung ein, um erneut klären zu lassen, ob Dortmunds damaliger Oberbürgermeister Langemeyer und seine Kämmerin Uthemann nicht nur den Rat pflichtwidrig über die finanzielle Lage der Stadt getäuscht, sondern damit auch das Wahlverhalten beinflusst hatten.
In dem Prozess am Donnerstag, den Langemeyer als Zuschauer verfolgte und nicht als Zeuge befragt wurde, ging es zuvorderst um die Auswirkungen der vermeintlichen „Haushaltslüge“, also inwiefern eine Falschinformation relevant für die Entscheidung der Wähler ist und ob dadurch eine Wahlunregelmäßigkeit vorliege. Der damalige OB Langemeyer und Kämmerin Uthemann hatten vor der Wahl am 30. August erklärt, dass es „nicht erkennbar sei, dass die Stadt mit den Mitteln ... nicht auskommen wird.“ Dabei war die Haushaltssperre schon in Vorbereitung, ehe sie einen Tag nach der Dortmunder Kommunalwahl dann auch in Kraft trat.
OB wurde wie Bezirksvertretungen schon neu gewählt
Am 31. August 2009 wurde das millionenschwere Finanzloch auch öffentlich bekannt. Der Stadtrat hatte daraufhin am 10. Dezember 2009 beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen. Während die OB-Wahl im Mai 2010 wiederholt wurde und sich der SPD-Kandidat Sierau erneut durchsetzte, klagten die SPD-Ratsmitglieder gegen eine Ratswahlwiederholung und bekamen im März 2011 vor dem Veraltungsgericht Gelsenkirchen Recht.
Das OVG Münster wiederum gab nun am Donnerstag der wiederum dagegen klagenden Opposition des Dortmunder Stadtrats Recht .
17:27
Wer seit Jahren die politische Bodenhaftung in der Stadt verloren hat, bekommt irgendwann die Quittung für sein handeln.
Wie kann der Abwärtstrend der Sozialdemokraten, was die politisch inhaltliche Glaubwürdigkeit betrifft, gestoppt werden?
Sierau, Prüsse und Drabig sthen für das ALTE SYSTEM der Dortmunder SPD.
Der nächste parteitag der Sozis sollte genutzt werden um neue Weichenstellungen vorzunehmen, sowohl in Personalfragen als auch in Bezug auf Inhalte.
Wie sagt es schon Max Weber:
Wenn das Spitzenpersonal einer Partei mit seiner Politik vor ordentlichen Gerichten landet, hat einfach nur versagt.
17:27
Aha...die Neuwahlen finden somit etwa 2 1/2 Jahre nach der letzten und 2 1/2 Jahre vor der nächsten Wahl statt...wer bezahlt das? Wird dann erstmal organisatorischer Stillstand bestehen nach der Wahl, da ja sicher formal juristisch alles neu zu besetzen ist?
Das zeigt mal wieder, dass unsere Rechtsprechungsmühlen viel zu langsam mahlen.
17:21
Wenn man die Aussagen der Genossen, der Sozialdemokraten zum Thema "Wahlwiederholung" anschaut, dann kmmt einem der Gedanke; was Rechtsstaat ist bestimmen die sozialdemokratischen Mandatsträger der Stadt!
Glauben die Sozialdemokraten die Stadt und ihre Institutionen sind ihr Eigentum?
17:12
Der ehemalige Sonnenkönig der SPD von Dortmund hinterläßt den Genossen nur noch verbrannte Erde.
Nun zieht auch noch das Orkan Sierau auf!
Nach welchen Vorstellungen/Kriterien wählt die Dortmunder SPD ihr Spitzenpersonal aus?
Der Unterbezirksvorsitzende, eine Persönlichkeit mit schillernder Vergangenheit!
In welchen Politikbereichen kann die SPD noch an Glaubwürdigkeit aufbieten?
17:05
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17:03
Was ist mit der Gültigkeit der Ratsbeschlüsse seit 2009 bis jetzt? Werden diese hierdurch nicht auch angreifbar?
16:30
Bei den Bezirksvertretungen und auch dem Rat fand keine Wahlwiederholung bisher statt!
Letzte Passage des Artikels ist damit unwahr!
16:16
Sie wollen doch wohl nicht hier behaupten, dass wir nun eine völlig andere Haushaltslage hätten??? Gerade die Unsummen, die der U-Turm verschlingen wird, zeigen doch, dass sich an der Verschleierungshaltung des Verwaltungsvorstandes unter Sierau und Stüdemann nichts geändert hat.
16:11
Mag sein, dass dieses Urteil, bzw. die Begründung dessen, auf den ersten Blick richtig ist. Anderseits muss aber gefragt werden, ob die damalige Haushaltsschieflage bei einer Wahlwiederholung überhaupt noch eine Rolle spielt, immerhin sind zwei Jahre vergangen. Wird der Wähler bei einer erneuten Wahl, nur die damaligen tatsächlichen Verhältnisse bewerten? Da habe ich so meine Zweifel.
15:49
Wenn auch etwas spät.
Aber besser als nichts.
Ich hoffe, dass noch viel häufiger auf diese Weise die Rechte des Wählers gestärkt werden, ganz gleich, welche Partei davon betroffen ist.
Was wir selber zur politischen Kultur beitragen könnten, wäre, dass nicht immer reflexartig die Politiker in Schutz genommen werden, die einem politisch nahestehen. Egal ob das jetzt in Dortmund oder Duisburg ist, ob es einen Guttenberg, Ulla Schmidt oder sonst wen betrifft, immer kommen die entschuldigenden und bagatellisierenden Kommentare aus den jeweiligen Lagern.
Sollten wir unsere Empörung nicht von Parteibüchern unabhängig machen?