Prozess um tödlichen Bungeesprung verzögert sich
31.08.2010 | 15:25 Uhr 2010-08-31T15:25:00+0200
Dortmund.Auch mehr als sieben Jahre nach dem tödlichen Bungee-Sprung vom Dortmunder Fernsehturm ist unklar, wann der Vorfall vor Gericht verhandelt wird. Der Prozess gegen den Betreiber Jochen Schweizer beginnt nicht vor Frühjahr 2011.
Der Betreiber der Bungee-Anlage am Dortmunder Florianturm, Jochen Schweizer, wird sich frühestens im kommenden Frühjahr für den einen tödlichen Sprung 2003 verantworten müssen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Dortmund der Nachrichtenagentur ddp. Die Eröffnung des Verfahrens habe sich verzögert, weil Nachermittlungen zu der zum Unfallzeitpunkt herrschenden Umgebungstemperatur nötig waren. Dazu werde derzeit noch ein Gutachten erstellt, sagte der Sprecher. Dieses müsse dann zunächst allen Verfahrensbeteiligten zugesandt werden.
Schweizer, der als einer der Pioniere des Bungee-Springens in Deutschland gilt, muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Bei dem Unfall war am 20. Juli 2003 ein 31-jähriger Mann aus Mommenheim bei Mainz vor den Augen seiner Freunde ums Leben gekommen. Bei dem Sprung vom Fernsehturm war das Bungee-Seil unmittelbar an den Füßen des Mannes abgerissen. Er erlitt bei dem Aufprall tödliche Verletzungen.
Verhandlung kam 2005 nicht zustande
Im Mai 2005 hatte das Amtsgericht die Eröffnung einer Hauptverhandlung zunächst abgelehnt, weil nach Ansicht des Gerichts unklar war, welcher Fehler für das Reißen des Bungee-Seils verantwortlich war. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und ein neues Gutachten zu der Unfallursache in Auftrag gegeben. Vor allem auf der Grundlage dieses Gutachtens entschied die 31. Strafkammer des Landgerichts, eine Hauptverhandlung zuzulassen.
Sollte Schweizer in dem anstehenden Verfahren verurteilt werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. (ddp)
10:04
Der zuständige Amtsrichter und auch der Präsident des Amtsgerichts sollten sich etwas schämen! Lassen die Angehörigen des Toten wegen Ihrer Faulheit 7 Jahre lang im Unklaren. Vor ein oder zwei Jahren konnte man lesen, dass der Richter erklärte, er können nichts machen, weil der Sachverständige sich einfach nicht meldet.
Dass dieses Possenspiel noch nicht von einem Boulevardmedium im TV aufgegriffen wurde, wundert mich.
00:43
@ #4 xyz
Zumindest unsere Bevölkerung erwartet scheinbar ganz schön viel von diesem Staat, wenn sie wegen jedem Furz und unsinnigster Klagen die Gerichte immer mehr überlastet.
22:10
Was soll man von einem Staat erwarten, dessen Juristen nicht in der Lage sind, in 7 Jahren ein Verfahren durchzuführen.
22:10
Was soll man von einem Staat erwarten, dessen Juristen nicht in der Lage sind, in 7 Jahren ein Verfahren durchzuführen.
19:12
Die bisher angefallen Kosten für
diverse Gutachten und Prozess,
hätten den Hinterbliebebenen sicherlich
ein ganzes Stück weitergeholfen.
17:33
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16:04
Dieses Possenspiel ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Die Angehörigen aber auch der Beschuldigte können einem Leid tun.
Vielleicht kann man so ein Verfahren auch bei der Aufarbeitung der 21 Toten bei der Duisburger Loveparade einsetzten. Das dauert dann jahrelang bis zur Verjährung oder bis die Beschuldigten schon nicht mehr leben. Das wäre die perfekte Lösung.
Das die Justiz überarbeitet ist, verständlich, wenn Graffitti am Stadtgymnasium mit rechtem Hintergrund zum Staatsakt gemacht wird aber die tagtäglichen Quadratkilometer Schmierereien überall einfach so hingenommen werden.
Kann es sein, daß hier irgendwas nicht mehr so ganz passt?