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Prostituierte bestahl Freier: Jetzt muss sie ins Gefängnis

07.09.2010 | 18:12 Uhr
Prostituierte bestahl Freier: Jetzt muss sie ins Gefängnis
Im Amtsgericht wurde eine Prostituierte zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Foto: Franz Luthe

Dortmund. Mit einer bösen Überraschung endete für diverse Männer ein Ausflug auf dem Straßenstrich: Kaum hatte sich die Dame eilig verabschiedet, vermissten sie ihr Geld. Die 34-jährige Prostituierte muss jetzt zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Es sei die Vielzahl der Taten, begründete Amtsrichters Hans-Ulrich Esken das Urteil des Schöffengerichtes, die eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich mache. Hatte das Gericht doch fast 20 Ladendiebstähle bereits eingestellt. Zuerst sollte sich die Frau – sie wurde vor drei Jahren unter falschen Versprechungen von Bulgarien nach Deutschland gelockt – sogar vor dem Landgericht verantworten. Bei einem der zahlreichen „Beischlaf-Diebstähle“, wie Juristen sich ausdrücken, war nämlich auch eine Pistole im Spiel:

Zuhälter Bobbi zog die Pistole

Gezogen vom Zuhälter namens „Bobbi“, der jedoch nicht ermittelt werden konnte. Einer der bestohlenen Freier hatte als Zeuge in dem dreitägigen Verfahren erzählt, kurz nach Entdecken des Diebstahls plötzlich in den Lauf einer Waffe geblickt zu haben. Dazu habe ein Mann gebrüllt: „Halt die Schnauze, oder Du wirst abgeknallt.“ Ein weiterer Mann will nachts um zwei Uhr ganz zufällig über die Ravensberger Straße spaziert sein, als die Angeklagte ihn ansprach und er kurz darauf sein Portemonnaie vermisste. Die Beute war in fast allen Fällen recht hoch: Mal erbeutete die Prostituierte 400 Euro, mal 200.

Angeklagte ist zugleich Opfer

Eine Frau, die sich vor Gericht mehrmals bekreuzigte. Und eine Frau, die Angeklagte und Opfer zugleich ist: „Ein sehr trauriger Fall“, sagte ihr Verteidiger Gerd Göckeler und merkte an, dass sich seine Mandantin während der dreimonatigen U-Haft sichtlich erholt habe. Tiefe Ringe unter den Augen, abgemagert - man mag sich kaum vorstellen, wie die heroinabhängige Frau „draußen“ aussah. Als Mutter von drei Kindern folgte sie einst dem Lockruf, in Deutschland angeblich als Putzfrau arbeiten zu können, um mit dem Verdienst die verarmte Familie in der Heimat zu unterstützen. „Ich will nach Hause zu meinen Kindern“, weinte sie. Dies ist jetzt erst nach Verbüßung der Halbstrafe möglich, wenn sie nach Bulgarien abgeschoben wird.

Kathrin Melliwa

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Kommentare
08.09.2010
23:18
Prostituierte bestahl Freier: Jetzt muss sie ins Gefängnis
von Wachsamer Bürger | #1

Da beklaut ne Junkie-Hure aus Bulgarien so und so viele Freier, ihr Lude bedroht die Freier noch mit ner Knarre, und dann kriegt sie gerade mal 2,5 Jahre, der deutsche Steuerzahler muss das auch noch bezahlen und der Lude ist angeblich nicht auffindbar.

Warum wird die Hure nicht sofort nach Bulgarien zur Verbüßung ihrer Strafe abgeschoben? Bulgarische Gefängnisse sind bestimmt nicht so gemütlich und komfortabel wie deutsche. Dieses ewige Gewinsel, wie arm die Leute dort angeblich sind, geht mir allmählich auf die Nerven. Und es ist doch nicht allen Ernstes eine Rechtfertigung dafür, dass diese Leute hier mit Samthandschuhen angefasst werden statt sie die ganze Härte unserer Gesetze spüren zu lassen.

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