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Prozess

Pflegevater soll wegen sexuellen Missbrauchs in Dortmund vier Jahre ins Gefängnis

08.02.2012 | 16:51 Uhr
Pflegevater soll wegen sexuellen Missbrauchs in Dortmund vier Jahre ins Gefängnis

Dortmund.  Wegen sexuellen Missbrauchs soll ein ehemaliger Pflegevater vier Jahre ins Gefängnis, so forderte Staatsanwältin Heike Sudhaus-Coenen. Der Mann habe sich Opfer ausgesucht, die in ihrem jungen Leben sowieso schon viel Leid ertragen mussten.

Deutliche Worte fand Dortmunds Staatsanwältin Heike Sudhaus-Coenen am Mittwoch für den ehemaligen Pflegevater (50), der gestanden hatte, von 1994 bis 2007 drei ihm anvertraute Mädchen sexuell missbraucht zu haben. „Die Taten waren gravierend, eklig und für die Kinder besonders erniedrigend.“ Dafür soll der Mann mit vier Jahren Gefängnisstrafe büßen, so der Antrag.

Das Geständnis des bisher unbescholtenen Mannes sei in diesem Verfahren besonders wichtig gewesen, erklärte die Staatsanwältin. Zum einen habe es den Mädchen – eines war zur Tatzeit acht bis zehn Jahre alt – die belastende Aussage vor Gericht erspart. Zum anderen habe es sich um eine „schwierige Beweislage“ gehandelt.

Zwei der drei Opfer sind geistig behindert. Eine Jugendliche lebte bis zum 19. Lebensjahr im Kreise der Familie. In ihrem Fall sei von einem „Missbrauch Widerstandsunfähiger“ auszugehen: Ganz gezielt habe der Pflegevater das Handicap des Mädchens ausgenutzt. Eine Gutachterin hatte alle drei Mädchen für absolut glaubwürdig erklärt. Wegen des Geständnisses musste die Expertin nicht mehr vor Gericht gehört werden.

Opfer traumatisiert

Auch das gesunde Kind, das vom achten bis zum zehnten Lebensjahr unter anderem im Schrebergarten des Mannes widerliche Dinge über sich ergehen lassen musste, ist sehr froh, nicht aussagen zu müssen: „Sie hatte große Angst davor“, so Rechtsanwältin Sigrid Michaelis. Ihre Mandantin leide in letzter Zeit verstärkt unter Albträumen, ein Ende der Therapie sei noch nicht abzusehen. „Sie hat vor allem große Angst davor, aus der Familie herausgerissen zu werden.“

Info
Nazi-Demo

Laut Polizei und Informationen unserer Zeitung versammelten sich am Vorabend der gestrigen Verhandlung im Landgericht rund 30 Personen aus dem rechtsextremen Spek-trum vor dem Haus des Angeklagten.

Gegen 20.50 Uhr fand in der Wohnsiedlung im Nordosten der Stadt die nicht angemeldete Demo statt. Die Personen wiesen mit einem Transparent „Todesstrafe für Kinderschänder“ und Megaphon auf das Verfahren hin. Nach 40 Minuten verließen die Neonazis den Ort und zerstreuten sich, so die Polizei. Die Beamten stellten von sieben Personen die Personalien fest. Die Ermittlungen dauern an.

Die heute fast 15-Jährige lebt nach wie vor bei der Pflegemutter, die sich 2007 nach Bekanntwerden der Vorwürfe sofort von ihrem Mann trennte. „Sie hatte nichts geahnt“, betonte Staatsanwältin Heike Sudhaus-Coenen. Auch dem Jugendamt sei in diesem Fall kein Vorwurf zu machen, da die Mädchen aus Angst nichts nach außen dringen ließen. Die schrecklichen Taten kamen ans Licht, als die Zehnjährige in der Schule mit dem Satz: „Mein Papa macht schlimme Dinge mit mir“ auf sich aufmerksam machte. Im Rahmen der Ermittlungen wurden dann sämtliche Kinder befragt, die in all den Jahren in der Familie lebten.

Der Prozess war schon mehrmals terminiert, musste aber immer wieder verschoben werden, weil Haftsachen grundsätzlich Vorrang haben. Das Urteil wird am Montag, 13. Februar erwartet.

Kathrin Melliwa

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