Patient verklagt HNO-Arzt wegen Krebserkrankung
09.02.2012 | 18:13 Uhr 2012-02-09T18:13:00+0100
Dortmund. 6000 Euro Schmerzensgeld verlangt ein Patient von einem niedergelassenen HNO-Arzt. Der Mediziner habe angeblich eine Krebserkrankung nicht rechtzeitig erkannt.
Auf 6000 Euro Schmerzensgeld verklagt ein Patient vor dem Landgericht einen niedergelassenen Hals-Nasen-Ohrenarzt. Der Mediziner, so der als Taxifahrer tätige Patient, habe ihn nicht richtig untersucht und daher eine Krebserkrankung nicht rechtzeitig erkannt.
„Wie geht es Ihnen?“, fragte Gisela Kothe-Pawel, Vorsitzende der Arzthaftungskammer, den Mann zu Beginn des Prozesses. Antwort: „Durchwachsen. Immer diese Krankenhausaufenthalte. Anfang März muss ich wieder ‘rein, dann wird mir wieder zur Probe Gewebe entnommen.“ Im März 2008 wurde er im Johannes-Hospital operiert. Und jene OP, so der Kläger, hätte seiner Ansicht nach vermieden werden können, wenn der niedergelassene HNO-Arzt rechtzeitig gehandelt hätte.
Patient litt an Heiserkeit
Aber ist dem Praxisarzt tatsächlich ein Behandlungsfehler unterlaufen? Fakt ist: Der Taxifahrer litt 2007 unter Heiserkeit. „Ich habe Antibiotika bekommen, das ist dann besser geworden“, sagte er an der Seite seines Rechtsanwaltes Christoph Glaubitt. Anfang 2008 sei ihm ganz die Stimme weggeblieben, wieder ging er zum Arzt. Und wieder „guckte der mir nur in den Hals“, so behauptet der Patient. Sein Kumpel, selbst an Kehlkopfkrebs erkrankt, habe ihm schließlich den Tipp gegeben, lieber ins Krankenhaus zu gehen.
Der beklagte Arzt indes behauptet, er habe dem Mann sehr wohl eine Überweisung in die Klinik ans Herz gelegt. Doch der habe nur abgewunken, ob das denn wirklich nötig sei. Dokumentiert ist dies allerdings nicht. Auch habe der Patient nie den Rat befolgt, mit dem Rauchen aufzuhören. Ein medizinischer Sachverständiger der Universität Essen schloss einen gravierenden Behandlungsfehler aus: „Man hätte wohl etwas früher an eine Überweisung denken können.“
Andererseits: Einen Teil der Stimmbänder müsse man bei dieser Krebsart immer wegnehmen. „14 Tage sind da nicht relevant, Stimmband-Tumor wächst nicht so schnell.“ Auch könne eine Krebserkrankung durchaus wie eine Entzündung aussehen. Wie dem auch sei: „Es wäre von Vorteil gewesen, wenn Sie alles genauer dokumentiert hätten“, sagte der Gutachter mit Blick auf den beklagten Arzt. Das hätte ihm viele Schwierigkeiten erspart. Urteil am heutigen Freitag.
16:11
14 Tage? Hm, ich denke nicht, dass zwei Wochen zu spät, relevant für das Wachstum eines Tumors sein können. Ich weiß von Fällen, da wurden Patienten mehr als ein Jahr immer wieder nach Hause geschickt.