NS-Opfer vom Amt schikaniert
19.09.2011 | 18:01 Uhr 2011-09-19T18:01:00+0200
Dortmund.Claire Rosenberg (87) hat eigentlich nur noch einen Wunsch. Die NS-Verfolgte, die nach Amerika auswanderte, möchte ihren Lebensabend im Kreis ihrer Familie in Dortmund verbringen. Was die gebürtige Deutsche nicht kalkuliert hatte: Die Ausländerbehörde soll mündlich gedroht haben, sie abzuschieben. Die Stadt widerspricht dieser Darstellung.
„Das ist ein schlechter Witz“, sagt ihre Enkelin Martina Reich aus Husen. Als sie bei der Ausländerbehörde nachfragte, heulte sie vor Wut. Was hatte die gebürtige Kölnerin Claire Rosenberg nicht alles vorgelegt: Darunter eine Geburtsurkunde von 1924, eine weitere, die 1979 vom Generalkonsulat der BRD in New York beglaubigt worden ist.
„Es fing eigentlich ganz gut an“, erinnert sich der Sohn der Rückkehrerin aus den USA, Ernst Samuel aus Asseln, wie er bei der Dortmunder Ausländerbehörde in der Sache seiner Mutter vorsprach, um die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Papiere füllen Mappe
Reine Formsache, dachte Samuel. Einen Teil der geforderten Papiere hatte er dabei, einen Teil sollte er noch beibringen. Inzwischen füllen die Papiere eine ganze Mappe.
Darunter ist auch ein so sensibles Dokument wie die Bescheinigung aus dem Jahr 1945, dass die Mutter als Jüdin im Konzentrationslager Hessisch Lichtenau einquartiert gewesen ist. „Mein Vater ist im Lager Theresienstadt erschlagen worden“, berichtet Ernst Samuel, der Vollständigkeit halber. Die Mutter wanderte nach dem Krieg nach Amerika aus; ein Einbürgerungsausweis weist sie als „German“ aus.
Die Familie brachte in Dortmund auch die Unterlagen bei, die von der Ausländerbehörde noch gefordert waren: Einkommensnachweise. Claire Rosenberg hat Einkünfte aus einer amerikanischen Rente. Sie hat außerdem Einkünfte von der deutschen Rentenversicherung in Berlin und ihr steht, nicht zuletzt, eine Wiedergutmachungsrente als Nazi-Verfolgte seitens der Bezirksregierung Düsseldorf zu. Hinzu kommen Zinseinkünfte. Alles schriftlich belegt. „Meine Mutter liegt keinem deutschen Steuerzahler auf der Tasche“, betont Samuel.
Übersetzung gefordert
Dennoch kam, womit niemand rechnete: Die Behörde schrieb, dass die Nachweise über alle regelmäßigen Einkünfte in deutscher Sprache und amtlich übersetzt sein müssten. Und noch besser: Das Ausländeramt verlangt einen „Nachweis über den ehemaligen Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft“.
In einer schriftlichen Stellungnahme zu diesem Fall schreibt die Stadt Dortmund: „Frau Rosenberg ist weder zur Ausreise aufgefordert worden, noch steht sie vor der Abschiebung o.ä..“
„Fakt ist, dass Frau Rosenberg, die amerikanische Staatsbürgerin ist, im Juli 2011 ihren Wohnsitz von New York nach Dortmund verlegt hat...und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat.“
„Die Antragsprüfung ist noch nicht abgeschlossen.“
„Nach den bisher eingereichten Unterlagen, insbesondere den Kopien ihrer Geburtsurkunde, spricht vieles dafür, dass es sich bei Frau Rosenberg um eine ehemalige deutsche Staatsangehörige handeln könnte. Damit würde sie aufenthaltsrechtlich einen Sonderstatus genießen (§ 38 Abs. 2 AufenthG). Eine endgültige Klärung steht allerdings noch aus.
Möglicherweise liegen dem Träger der Wiedergutmachungsrente diese Informationen vor. Eine Antwort erwarten wir in den nächsten Tagen.“
Die Angehörigen fielen aus allen Wolken. „Reicht denn nicht die Geburtsurkunde?“ fragte die Enkelin telefonisch beim Amt nach. Nein, da könne ja jeder kommen“, soll die Antwort gelautet haben. Claire Rosenberg müsse eben nach Köln fahren. Die Hinweise, dass die Antragstellerin 87, im Altenheim wohnend und das Stadtarchiv Köln, wie bekannt, vernichtet sei, zogen nicht. „Das ist nicht mein Problem“, soll der Mitarbeiter gesagt haben. Und wenn sie nicht „kooperativ“ sei, „muss ich sie eben ausweisen“.
Sohn Ernst Samuel bezeichnet die Schikane als Stolpersteine: „Ich muss wohl von der Jungfrau Maria geboren worden sein“, scherzt er. Obwohl die Sache alles andere als komisch ist. Die Enkelin verweist auf die Vita der Oma und ist empört über die Arroganz der Behörde. Oder ganz sachlich: „Ich weiß wirklich nicht, was ich noch vorlegen soll, um zu beweisen, dass sie gebürtige Deutsche ist.“
AOK machte keine Probleme
Selbst als Amerikanierin habe die Oma doch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland, führt Reich an. Ohne Probleme nahm die AOK inzwischen ihr ehemaliges Mitglied innerhalb weniger Tage wieder auf.
In einer schriftlichen Stellungnahme zu diesem Fall schreibt die Stadt Dortmund: „Frau Rosenberg ist weder zur Ausreise aufgefordert worden, noch steht sie vor der Abschiebung o.ä..“
„Fakt ist, dass Frau Rosenberg, die amerikanische Staatsbürgerin ist, im Juli 2011 ihren Wohnsitz von New York nach Dortmund verlegt hat...und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat.“
„Die Antragsprüfung ist noch nicht abgeschlossen,“ so die Stadt.
„Nach den bisher eingereichten Unterlagen, insbesondere den Kopien ihrer Geburtsurkunde, spricht vieles dafür, dass es sich bei Frau Rosenberg um eine ehemalige deutsche Staatsangehörige handeln könnte. Damit würde sie aufenthaltsrechtlich einen Sonderstatus genießen (§ 38 Abs. 2 AufenthG). Eine endgültige Klärung steht allerdings noch aus. Möglicherweise liegen dem Träger der Wiedergutmachungsrente diese Informationen vor. Eine Antwort erwarten wir in den nächsten Tagen.“ Dann könne „zeitnah“ entschieden werden.
02:00
Die Stadt Dortmund soll mal Ihr inkommpetentes Personal aus Über 60 Jahren Filz in die Wüste schicken !
15:33
@ #74
Eher hat die Berichterstattung überhaupt erst zum Überlegen im Amt geführt.
Laut Onkel Steitz habe der Sachbearbeiter es versäumt, das zu kommunizieren“. Entsprechende Nachschulungen zum Maulaufmachen sollen schon in der Vorbereitung sein.
14:58
@ #74 vaikl, nur der mediale Druck hat zu der erneuten Überlegung im Amt geführt.
@ #68 DifesSanoscri, Sie stellen Fragen, die man fast getrost mit ja beantworten kann.
Ein Amt kann sich immer rausreden, denn die Gesetze und Richtlinien sind dermaßen komplex und für Kenner auch widersprüchlich, dass jedes Handeln abgesichert ist. Wobei menschliches Handeln nicht beschrieben wird.
Also irgendwie ist die Pressefreiheit doch wohl gut. Vor allen Dingen, wenn die Presse am Thema bleibt und nicht eventuell von oben gehindert wird.
Die Kommentarfunktion in dem heutigen Artikel ist allerdings abgeschaltet. Das hat DerWesten doch wohl nur aus Vorsicht gemacht.
13:06
@ #71
Sie haben aber schon gelesen, dass man nun seitens der Stadt überhaupt kein Problem damit hat, den Antrag der alten Dame ohne deren weitere Aktivitäten anzuerkennen?
Die Gefahr, gegen Vorschriften oder geltendes Recht zu verstoßen, kann ja dann für Sachbearbeiter nicht gegeben gewesen sein. Oder glauben Sie, dass der mediale Druck das Amt nun zu illegalen Handlungen zwingt? Dann sollten Sie schnell Anzeige erstatten.
12:59
@ #67
wer eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die Deutsche.
Nachschauen im Artikel 16 Grundgesetz dürfte Ihnen guttun. Das BVG-Urteil aus 2005 zum Europäischen Haftbefehl kommt noch on top. Ich weiß, ich weiß - bis sowas in den Verwaltungen angekommen ist, können schon mal Jahrzehnte vergehen...
09:10
@ #68
Der Skandal ist, dass hier mit den Medien Druck auf die Sachbearbeiter in der Verwaltung ausgeübt werden soll statt die notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Es ist inzwischen schon fast der Normalzustand in den Verwaltungen.
Und dann passieren Gewaltexzesse zu lasten der Mitarbeiter und jeder wundert sich, warum sowas passieren konnte.
Die zuständigen Sachbearbeiter handeln nach dem Gesetz und eben nicht nach Gusto. Mancher Zeitgenosse möchte das vielleicht gerne. Vielleicht zählen diejenigen dazu, die den Sachverhalt in die Medien lanciert haben.
09:09
Warum sollte ein(e) Sachbearbeiter(in), egal welcher Stadt in Deutschland, gegen geltendes Recht handeln und sich arbeitsrechtlich strafbar machen? Wie dumm oder engstirnig sind die Kommentatoren(-innen) eigentlich weil sie ganau das verlangen. Und wehe es ist an irgendeiner Stelle, egal welcher Behörde, mal genau dazu gekommen. Dann wird dies in der Luft zerrissen und maßlos angeprangert. Dabei wäre es so einfach: Oma bleibt im Ohrensessel sitzen und Sohnemann oder Enkelin besorgen die nötigen Unterlagen (und nicht irgendwelche Unterlagen die man so auslegen könnte). Und die benötigten Unterlagen sind nun mal rechtlich (und werden nicht willkürlich) vorgegeben. Das ist für den Russlanddeutschen so und ist bei der verfolgten alten Dame auch. Der Russlanddeutsche könnte sich aber darauf einstellen, dass bei ihm nicht so ein mediales Interesse entsteht.
08:37
Ja schön, die Verfolgten Karte gezogen und in die Medien gekommen - welche Karte dürfen denn Deutsche ziehen, die eine Ausländerin heiraten wollen und das auch alles beibringen müssen?
08:32
der amtsschimmel wiehert ganz gewaltig
08:19
Unabhängig von Paragraphen und Vorschriften:
Im Endeffekt betrachte ich das als Skandal.
Sind die Sachbearbeiter so braun
wie einige Schreiber hier und
so viele alte Nazis
in der Nachkriegsgeschichte?