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Totschlag-Prozess um Fenstersturz einer Prostituierten in der Nordstadt Dortmund

10.02.2012 | 18:20 Uhr
Totschlag-Prozess um Fenstersturz einer Prostituierten in der Nordstadt Dortmund

Dortmund.   Ein Freier warf die Prostituierte Temenuzkla Y. im August kopfüber aus einem Fenster – sagt die Staatsanwaltschaft und klagt den Mann wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung an. Das Opfer überlebte und sitzt im Rollstuhl.

Die Frau ist ein Bild des Jammers. Zusammengesunken sitzt Temenuzkla Y. (25) im Rollstuhl, sieht ängstlich um sich. Seit dem frühen Morgen des 17. August 2011 ist die 25-Jährige ein Pflegefall. Seit jenem Tag, als ein Freier die Prostituierte nach einem Streit um Sex für 20 Euro mit den Worten „Jetzt bist du tot“ kopfüber aus dem Fenster auf die Straße warf – so sieht es die Staatsanwaltschaft

Seit gestern muss sich der Freier Christopher P. (25) wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung im Dortmunder Schwurgericht verantworten. Der letzte Strafbestand wird äußerst selten angeklagt: „Es muss eine dauerhafte Schädigung vorliegen“, erklärte Rechtsanwalt Christian Simonis, der die Interessen des Opfers vertritt. Und das ist bei der Frau aus dem bulgarischen Plovdiv gleich mehrmals der Fall: Bevor sie aus dem ersten Stock geworfen wurde, so wirft Staatsanwalt Dr. Heiko Artkämper dem Mann vor, stach er mehrmals mit einem Messer auf die Frau ein und verprügelte die Schwerverletzte.

Staatsanwaltschaft hält Angeklagten für Gefahr für Gesellschaft

Mit aufmerksamer Miene, die Hände vor sich gefaltet, hört Christopher P. all diese Anklagepunkte. Ein intelligent aussehender junger Mann mit feinen Gesichtszügen. Er hört, dass Temenuzkla Y. nach einer komplizierten Beckenfraktur unter einer „dauerhaften Gehbehinderung“ leidet. Hört, dass ihr ein Großteil des Dünndarms wegoperiert werden musste. Was er nicht hört: Die 25-Jährige lebt seit einem Monat in einem Pflegeheim, nach Aussage ihres Anwaltes kann sie sich nicht ohne Hilfe waschen, nicht allein duschen.

Die Staatsanwaltschaft sieht in Christopher P. mehr als einen Freier, der ausrastete. Sie hält ihn für eine Gefahr für die Gesellschaft, vor allem für Frauen. Weil er 2006 mit einem Teppichmesser auf seine Freundin einstach, wurde er zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im Falle eines Schuldpsruchs droht ihm jetzt zusätzliche die Unterbringung in die Psychiatrie oder die anschließende Sicherungsverwahrung. Am 1. März will er sich äußern, so Verteidigerin Susanne Renner. Ein Geständnis sei nicht zu erwarten.

Kathrin Melliwa

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Kommentare
14.05.2012
18:34
Totschlag-Prozess um Fenstersturz einer Prostituierten in der Nordstadt Dortmund
von hamstermaus86 | #9

Nicht alles Stimmt was hier bei euch steht, ich kenne sie...

12.02.2012
17:38
Totschlag-Prozess um Fenstersturz einer Prostituierten in der Nordstadt Dortmund
von heinrichh | #8

Für die junge Frau wird die Geschichte wohl nicht gut weitergehen. Da sie kein Gewerbe angemeldet hat, und auch keine Sozialabgaben bezahlt hat, also illegal und "schwarz" gearbeitet hat steht ihr kein Geld nach dem Opferschutzgesetz zu.Bulgarischen Staatsbürgern ist es möglich ein Gewerbe anzumelden und hier zu arbeiten.

Aber dazu ein Vergleich. Wenn ein Maurer Arbeitslosengeld bekommt und "schwarz" arbeitet, und dabei Zb. vom Gerüst fällt und sich schwer verletzt, erhält er von der Beufsgenosssenschaft auch kein Geld. Nein er muss das Arbeitslosengeld teilweise oder ganz zurückzahlen, muss Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nachzahlen, und bekommt als Ersttäter vom Gericht noch eine Geldstrafe aufgebrummt.

So schlimm es sich auch anhört, man kann illegale bzw Schwarzarbeit nicht noch von staatlicher Seite "belohnen". Ist wohl auch rechtlich gar nicht möglich.

Da einzigste Möglichkeit wäre das die Frau vom Täter in einer Privatklage Schmerzensgeld einklagt.

11.02.2012
20:41
Totschlag-Prozess um Fenstersturz einer Prostituierten in der Nordstadt Dortmund
von sarahmaus | #7

Könnt ihr diese Geschichte mit sarah 2006 nicht mal langsam ruhen lassen für dieses mädchen ist es auch heute noch nicht zu fassen ..aber wenn man immer wieder darauf rum reitet wird es nur schlimmer...Er ist ein Monster und er gehoert nie wieder nach draussen zur menschheit schwein das

11.02.2012
18:59
Blockierter Kommentar.
von Peter-Lustg | #6

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

11.02.2012
12:38
Totschlag-Prozess um Fenstersturz einer Prostituierten in der Nordstadt Dortmund
von Phoenixteich | #5

Peter-Lustg, ich schreibe hier nur was die Rechtsanwältin sagt. Und diese behauptet nun einmal das die Frau von selbst aus dem Fenster gesprungen ist.
Zu dem Messerstich hat sie gesagt das dieses in Notwehr geschehen ist. Ich war nicht dabei.Ich kann nicht entscheiden wer Recht hat. Aber zu einem gut gemachten Artikel gehört es auch das man beide Seiten zu Wort kommen lässt.

Das Urteil spricht letztendlich das Gericht.

11.02.2012
11:02
...
von Dortmunder44135 | #4

Zwei Gesichter einer Bluttat, die im vergangenen Jahr Dortmund aufgerüttelt hatte: Das eine gehört Christopher P. (21), der gestern wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden ist. In das Strafmaß wurde noch ein altes Urteil mit einbezogen. Sein Gesicht blickt auf den blauen Boden von Saal 23. Regungslos.Das andere ist das fassungslose Gesicht des Opfers, der 14-jährigen Sarah. Noch gut sichtbar ist die 13 Zentimeter lange, braunrote Narbe, die ihr ihr Ex-Freund mit einem Teppichmesser am 18. September 2006 zugefügt hatte. Sarah weint, rennt aus dem Saal, ruft noch: «Und in vier Jahren, wenn er wieder draußen ist, bin ich tot!» Dass sie überhaupt noch lebt, ist Glück. Die Schnitt- und Stichwunden waren nur oberflächlich. Außerdem brach Christopher P. den Tötungsvorsatz aus freien Stücken ab, wertete das Gericht: «Er hätte locker vollenden können, hat er aber nicht.» Aus dem angeklagten versuchten Mord wurde so «nur» eine gefährliche Körperverletzung. Für Sarah und ihre Familie ein unbefriedigendes Ergebnis. Doch das Gesetz will es so.Damals hatte Christopher P. die Tat sogar angekündigt und auf Fotos dokumentiert. Er brachte sein wehrloses Opfer anschließend noch von seiner Wohnung in einen Park in Eving, überließ es dort sich selbst. Sein Gesicht zeigt keine Reue und sein Verhalten im Gefängnis offenbar keine Einsicht. Das Gutachten der Gefängnisleitung führt ihn als den «mit Abstand unangenehmsten Gefangenen». «Da steht nichts Positives drin. Sie benehmen sich wie Sau. Das ist ein Gefängnis, kein Hotel», resümiert der Vorsitzende Richter und zügelt sich selbst, «sonst werde ich noch drastischer mit meinen Worten».

11.02.2012
10:54
...aus dem Jahr 2007.
von Dortmunder44135 | #3

Aussagen hinter verschlossener Tür

Versuchter Mord, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung: Die Liste der Vorwürfe gegen Christopher P. (21) ist lang. Im September vergangenen Jahres soll er seiner Ex-Freundin Sarah (14) mit einem Teppichmesser fast die Kehle durchgeschnitten haben. Gestern begann am Landgericht der Prozess.

Den Großteil seiner Aussage durfte P. jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit machen. Die sexuellen Hintergründe der Tat gingen niemanden etwas an, hieß es. Auch Sarah sagte gestern als Zeugin aus - ebenfalls ohne Zuschauer und Zuhörer.

Letzte Aussprache

Im Internet sollen sich P. und seine Ex-Freundin im September zu einer letzten Aussprache verabredet haben. Angeblich ging es darum, dass Sarah noch einige Sachen abzuholen hatte. Und dass man sich einfach noch einmal sehen müsse. Dass zu dem Zeitpunkt bereits ein gerichtliches Kontaktverbot in der Welt war, das es Christopher P. untersagte, sich Sarah auf weniger als 50 Meter zu nähern, interessierte die Beiden anscheinend nicht.

Für die 14-Jährige endete das Treffen schließlich in einem Albtraum. Als sie später auf einem Feldweg in Eving gefunden wurde, klaffte ein 13 Zentimeter langer Schnitt an ihrer Kehle. Außerdem soll sie zweimal vergewaltigt worden sein. "Ich will jetzt das, was ich zehn Monate nicht bekommen habe", soll Christopher P. ihr dabei gesagt haben.

Die entscheidende Frage des Prozesses dürfte indes sein, warum der 21-Jährige schließlich von seinem Opfer abließ. Hörte er freiwillig auf, wie Anwalt Uwe Dörsing glaubt, käme eine Verurteilung wegen eines Tötungsversuchs nicht mehr in Betracht. Stoppte er jedoch nur, weil die Klinge des Teppichmessers abbrach, wie es in der Anklageschrift steht, sieht es für ihn wesentlich schlechter aus. - wvb

Mal ohne weiteren Kommentar....!

10.02.2012
20:55
Totschlag-Prozess um Fenstersturz einer Prostituierten in der Nordstadt Dortmund
von Peter-Lustg | #2

Das sie selbst gesprungen ist könnte schon möglich sein, aus dann wohl im Fluchtgedanken aus der Angst heraus.
Was ist denn mit dem Messerstich, hat Sie sich den auch selbst zugefügt laut Verteidiger?

10.02.2012
20:44
Totschlag-Prozess um Fenstersturz einer Prostituierten in der Nordstadt Dortmund
von Phoenixteich | #1

Der Staatsanwalt behauptet das der Angeklagte die Frau aus dem Fenster geworfen hat.

Die Rechtsanwältin des Angeklagten behauptet das die Frau selbst aus dem Fenster gesprungen ist.

Ich war nicht dabei, und weiss nicht was jetzt stimmt.

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