Mit 2,2 Promille in den Gegenverkehr gekracht
19.07.2012 | 15:46 Uhr 2012-07-19T15:46:00+0200
Westerfilde. Wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs ist ein 57-Jähriger im Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden. Der Mann war mit 2,2 Promille auf der Westerfilder Straße in den Gegenverkehr geraten.
Wie auch immer der 57-Jährige den 20. November 2011 verbracht hat, eines ist sicher: Am frühen Abend hat er erst reichlich „getankt“ und sich dann betrunken ans Steuer gesetzt. Mit 2,2 Promille Alkohol im Blut verlor er um 19.10 Uhr auf der Westerfilder Straße in Höhe der Hausnummer 98 die Kontrolle über seinen Wagen – und krachte in den Gegenverkehr. Zum Glück wurde niemand verletzt.
Wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs sollte er 1600 Euro Geldstrafe zahlen, so stand es in dem Strafbefehl, der ihm im April ins Haus geflattert war. Dagegen legte der Mann gestern im Amtsgericht Einspruch ein. Nicht, dass er die Trunkenheitsfahrt leugnete – er empfand sie angesichts seines Nettogehaltes nur als zu hoch. Knapp 1600 Euro verdient der Schlosser im Monat, und das auch nur, wenn bezahlte Überstunden dazukommen, wie der Mann an Hand von Unterlagen dokumentierte. Amtsrichter Kai Schiefer hatte hier also einen Einspruch zu verhandeln, der sich auf die Rechtsfolgen beschränkte. Und daher hörte das Gericht gestern weder den Angeklagten selbst, noch waren Zeugen geladen.
Der andere Autofahrer hat bei dem Unfall großes Glück gehabt
„Sie haben grob fahrlässig gehandelt, da hätte viel, viel mehr passieren können“, merkte der Vertreter der Staatsanwaltschaft an. An dem anderen Wagen entstand lediglich ein Schaden in Höhe von 2000 Euro.
Der Gang ins Gericht hat sich für den Schlosser jedenfalls gelohnt: Statt ursprünglich 1600 Euro muss er jetzt 1000 Euro Strafe zahlen. Sein Führerschein wurde ihm bereits an Ort und Stelle abgenommen, frühestens im November diesen Jahres, also ein Jahr später, darf er sich um einen neuen kümmern.
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