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Umstrittener Neubau

Klagen oder kritisieren

02.01.2013 | 17:13 Uhr
Klagen oder kritisieren
Am alten Hafenbahnhof in Huckarde – im Bild unten – soll das neue Terminal gebaut werden.Foto: Hans Blossey

Deusen.   Die Siedlergemeinschaft Deusen, die gegen den umstrittenen Neubau des Terminals am Hafen ist, trifft sich zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

Klagen oder kritisieren: Die Plangenehmigung für den umstrittenen Neubau einer Anlage für den kombinierten Güterverkehr (KV-Anlage ) am alten Hafenbahnhof steht und hat öffentlich ausgelegen. Gibt es keine Klagen gegen den Beschluss der Bezirksregierung Arnsberg, könnte noch im ersten Halbjahr 2013 mit dem Bau des zweiteiligen Terminals begonnen werden. Die Siedlergemeinschaft Deusen, die etliche Nachbesserungen gefordert hatte, ist bei der Planfeststellung weitgehend leer ausgegangen. Jetzt will die Initiative ihr weiteres Vorgehen auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung planen.

„Auf unsere Forderungen, etwa nach einem Kreisverkehr an der Lindberghstraße, ist nicht eingegangen worden“, stellte gestern Reiner Schramowski, Vorsitzender Siedlergemeinschaft (SG) enttäuscht fest: Der Vorstand der SG hat sich mit dem Feststellungsbeschluss aus Arnsberg eingehend beschäftigt. „Jetzt sind wir in der Pflicht, unsere Mitglieder zu informieren“, begründet der 2. Vorsitzende Peter Strege das Treffen nächste Woche Mittwoch.

Düsterer Blick in die Zukunft

Schramowski erinnert an die über 400 Unterschriften, die die SG gesammelt hat: Die Unterzeichner sind gegen den Bau des Terminals in der geplanten Form, weil sie teils erhebliche Verschlechterungen für ihren Ortsteil durch die Auswirkungen der Anlage befürchten. Etwa durch stark zunehmenden Lkw-Verkehr und Lärm bei den Verladearbeiten. „Es wird so sein, dass jede Minute ein Lkw durch Huckarde brettert“, blickt Schramowski düster in eine Zukunft mit KV-Anlage in der Nachbarschaft. „Die Bezirksregierung hat die Einwände der Anwohner dem öffentlichen Interesse untergeordnet“, ordnet Strege den Planfeststellungsbeschluss ein.

Einmonatige Klagefrist endet am 17. Januar

Bis zum 17. Dezember hat der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde im Dortmunder Rathaus zur Einsicht öffentlich ausgelegen.

„An die öffentliche Auslegung schließt sich jetzt eine einmonatige Klagefrist an“, erläuterte gestern Dr. Christian Chmel-Menges, Sprecher der Arnsberger Behörde. Bis zum 17. Januar bleibt also möglichen Klägern Zeit, ihre Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster einzureichen.

Das aktuelle Problem für die SG: Bei einer möglichen Klage gegen den Plan braucht sie einen Fachanwalt als Rechtsbeistand, denn es geht nicht nur um Verwaltungsrecht, sondern um Eisenbahnrecht. „Das ist ein richtiges Spezialgebiet“, so Schramowski.

Lokalpolitik in der Pflicht

Deshalb hat die SG zu ihrer Versammlung auch die örtlichen Rats- und Bezirksvertreter der Parteien sowie den Landtagsabgeordneten Armin Jahl (SPD) eingeladen. „Es muss Ansprechpartner geben, an die wir uns wenden können“, sagt Strege. „Wir erwarten Antworten von unseren Politikern“, schlägt Schramowski in dieselbe Kerbe.

So oder so: Die SG-Mitglieder wollen „zu ihrem Recht kommen“.

Carsten Menzel

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