Garage verhindert Parkplatz
09.02.2012 | 16:54 Uhr 2012-02-09T16:54:00+0100
Lütgendortmund.Zuerst war Hubert Formella erstaunt. Dann war er enttäuscht. Und schließlich wurde er wütend. „Ich möchte doch einfach nur ernst genommen werden“, sagt der 75-jährige Lütgendortmunder. Doch ernst genommen fühlt sich Formella von der Stadt nicht.
Formella ist nach einer Unterschenkelamputation zu 100 Prozent behindert, hat auf seinem Ausweis sogar den Verweis „aG“, der eine außergewöhnliche Gehbehinderung anzeigt. Diese Behinderung schränkt ihn nach eigenen Angaben sehr ein, jeder Meter fällt ihm schwer.
Deshalb wollte Hubert Formella beim städtischen Tiefbauamt einen Behindertenparkplatz vor seinem Haus beantragen. Und damit begannen für den Rentner die Probleme: „Es hat sehr lange gedauert, bis ich endlich jemand gefunden hatte, der für meinen Fall zuständig war“, sagt Formella im Gespräch mit der Stadtteilzeitung: „Und als ich dann endlich einen Ansprechpartner hatte, hat der sich meinen Wunsch gar nicht angehört.“ Man habe ihn in der Verwaltung barsch abgewiesen, beschwert sich Formella, dem es heute weniger um die Sache als vielmehr um die Umgangsformen geht: „Ich möchte nur, dass man mir zuhört.“
Der Grund, warum das Gespräch mit der Stadt offenbar so abrupt endete, könnte darin liegen, dass Hubert Formella bereits eine Garage besitzt. Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Betroffene erst ihre privaten Möglichkeiten ausschöpfen, „bevor auf öffentlicher Fläche eine Einschätzung für die Allgemeinheit vorgenommen werden kann“. Wer also eine Garage besitzt, für den wird in der Regel kein eigener Parkplatz eingerichtet.
Bei Hubert Formella liegt aber wohl ein besonderer Fall vor: Zum einen liegt die Garage mehr als 50 Meter von seiner Wohnung entfernt, zum anderen sei diese derart eng, dass der 75-Jährige zum Umsteigen in sein Auto kaum mit dem Rollstuhl hineinfahren könne.
Gesprächsangebot
Solche Umstände sollten bei der Entscheidung über Anträge berücksichtigt werden: „Ob persönliche oder sachliche Gründe vorliegen, dass die Garage vom Betroffenen nicht genutzt werden kann, kann nur bei einer gemeinsamen Begehung vor Ort mit dem Betroffenen festgestellt werden. Einen solchen Ortstermin könnten wir kurzfristig anbieten, um Details zeitnah und genau zu klären“, heißt es von Seiten der Stadt.
In Formellas Fall sei dies aber wohl unterblieben: „Der Beamte hat sich meine Begründung gar nicht angehört und alles sofort abgeschmettert“, klagt der Rentner. Christiane Vollmer, Behindertenbeauftragte der Stadt, räumt zwar ein, dass es immer mal wieder zu Problemen mit Anträgen behinderter Bürger käme, grundsätzlich seien die entsprechenden Mitarbeiter aber „geschult und bemüht, auf besondere persönliche Situationen einzugehen“.
Bei der Stadt lässt sich der konkrete Fall nicht mehr rekonstruieren, aber auf Vermittlung der Stadtteilzeitung hieß es: „Falls es sich so zugetragen hat, tut uns das sehr leid. Wir bieten gerne ein weiteres Gespräch an.“ Darauf will Formella in den nächsten Tagen gerne zurückkommen.
17:34
Erst die Garage verkaufen oder vermieten, dann einen öffentlichen Parkplatz beantragen!
Die Miete sollte aber die Stadt bekommen.
10:56
Etwas ungewöhnlich ist, das der gute Mann in keinster Weise bereit ist sein privates Wohnumfeld seinen vorgetragenen Bedürfnissen anzupassen (Garage zu klein..., zu weit weg...- alles wohl unveränderlich......). Dafür verlangt er, dass die Allgemeinheit ihm einen Platz zur Verfügung stellt.