Das aktuelle Wetter Dortmund 2°C
Räumpflicht

Gartenvereine wehren sich gegen Winterdienst

14.12.2012 | 06:09 Uhr
Gartenvereine wehren sich gegen Winterdienst
Eingeschneit zwischen Scharnhorst und Grevel: Der luftige Blick auf Kleingartenanlagen zeigt, dass es theoretisch viel Schnee zu schippen gibt.Foto: Hans Blossey

Dortmund  Gunter Kleine vom Evinger Gartenverein Am Bauernkamp sieht nicht ein, dass Kleingärtner außerhalb der Saison auf Wegen in ihren Anlagen Schnee schippen müssen. Er bittet die Politik um eine Befreiung vom Winterdienst.

Wenn es um die weiße Pracht geht, gibt es rechtlich einige Grauzonen. Etwa da, wo es den Winterdienst auf Wegen innerhalb von Kleingartenanlagen betrifft. Muss der Gartenverein diese räumen, auch wenn die Saison gegen Ende Oktober im Wesentlichen abgeschlossen wurde? Wer ist für den Schnee-Einsatzplan zuständig, jeder Inhaber einer Parzelle oder der Vorstand? Was ist mit Schildern wie „Kein Winterdienst“, „Eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“?

Im Prinzip lautet die klare Antwort, die der Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Dortmund und den 98 Gartenvereinen vorgibt: Ja, auch im Winter müssen die Hauptwege in einer Kleingartenanlage – anders als es beispielsweise in Bonn geregelt ist – geräumt werden.

Antrag des Vereins Am Bauernkamp

Das allerdings missfällt Gunter Kleine, Schriftführer beim Evinger Gartenverein Am Bauernkamp. Im Frühjahr 2012 hatte er bei einer Mitgliederversammlung des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine (Nord) den Antrag eingereicht, dass die Schneeräumpflicht entfallen soll. „Das betrifft nur die Wege in der Anlage, an der Anliegerpflicht außerhalb gibt es nichts zu rütteln“, sagt Kleine, der sich seit dem „verrückten“ Winter 2010/11 und angesichts vieler Schilder mit dem Thema beschäftigt hatte.

Dortmund im Schnee

Es sei im Sinne vieler Gartenvereinsvorstände, dass die Räumpflicht entfällt. „Wir müssten sonst Einsatzpläne erstellen und von 7 bis 20 Uhr die Wege freiräumen, was meines Wissens eh keiner in Dortmunds Kleingartenanlagen macht“, so Kleine. Teils weite Anfahrten außerhalb der Saison, das hohe Durchschnittsalter (am Bauerkamp 62 Jahre), zudem die Räumpflicht vor der eigenen Haustür: „Zusätzlich ist diese Schneeräumpflicht nicht zu bewältigen, zumal wir als Vorstände ehrenamtlich aktiv sind.“

Kleine nun auf die Politik

Laut Kleine beauftragten etwa 180 Kleingärtner ihre Stadtverbandsvorsitzende Edelgard Möller, bei der Verwaltung den Generalpachtvertrag abzuändern. Ohne Erfolg: Das Rechtsamt lehnte dies ab. „Frau Möller hat sich aber von Anfang an nicht so richtig für dieses Anliegen stark gemacht“, beklagt Kleine eine vermeintlich zögerliche Haltung. „Ich hatte den Eindruck, dass sie diese Änderung nicht will.“

Daher hofft Kleine nun auf die Politik und stellte den Antrag beim Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Der soll sich am 5. Februar 2013 mit der Befreiung vom Winterdienst in Kleingartenanlagen befassen. Zudem heißt es in der Vorlage: „Im Winter ist deshalb der öffentliche Zugang bei Schnee und Eisglätte untersagt.“

Genau dies gibt vorab dem Ausschuss-Vorsitzenden Wolfram Frebel zu denken. „Was ist mit den Vereinsheimen, die im Winter für Feiern oder zum gemeinsamen Gucken von Fußballspielen genutzt werden? Dafür etwa müsste man doch die Wege räumen lassen.“

Keiner da – keine Räumpflicht

Generell hat er Verständnis für das Anliegen: Wenn keiner auf Wegen in Anlagen unterwegs ist, muss auch nicht geräumt werden, das könnten Kleingärtner mit Schlüsselgewalt eventuell privatrechtlich regeln, sofern es sich um abgeschlossene Gebiete handelt. Dann könnten womöglich auch Schilder wie „Kein Winterdienst“ von der Haftung befreien, wobei die rechtliche Grundlage solcher Hinweise nicht ganz einfach sei. „Schwierig wird es zudem, wenn Leute, wie etwa aus der Walther-Kohlmann-Straße, die Wege durch Gartenanlagen als Abkürzung nehmen.“ Noch eine Grauzone, wenn weißer Schnee liegt.

Steffen Gerber

Facebook
 
Kommentare
14.12.2012
07:23
Gartenvereine in Dortmund „vom Winterdienst befreien“
von xxyz | #1

Wie sieht es eigentlich mit den Wäldern aus. Müssen die Eigentümer hier auch Schnee räumen?

Die Regelung ist absoluter Quatsch. Ich hätte bisher nie vermutet, dass es überhaupt eine Räumpflicht in den Anlagen gibt.

Ein Schild am Eingang sollte doch wohl ausreichen.

Ein wenig gesunder Menschenverstand würde hier helfen.

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/7391979/create

Weitere Nachrichten aus dem Ressort
Fotos und Videos
Tag der offenen Tür im Balou
Bildgalerie
Fotostrecke
Gospelkonzert in Wickede
Bildgalerie
Fotostrecke
Aus dem Ressort
Kleingärtnerverein Am Externberg wird Opfer von Dieben
Ärger über Pflanzenklau
Die Kleingärtner Am Externberg ärgern sich: Unbekannte haben in der Nacht zu Pfingstsonntag Pflanzen aus ihrer Anlage gestohlen. Es ist nicht das erste Mal - einige Gärtner greifen schon zu Tricks.
Die Rotmilan-Frage bleibt weiter ungeklärt
SC Husen-Kurl
Rotmilan gegen Sportplatz: Im Vereinsheim des SC Husen-Kurl trafen sich Dienstag Mitglieder des Vereins mit Politikern. SPD und CDU halten weiter an dem neuen Sportplatz fest. Doch die Entscheidung darüber liegt nicht bei ihnen.