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Wahlwiederholung

Neue Klage kann Sierau im Amt halten

13.01.2010 | 12:01 Uhr
Neue Klage kann Sierau im Amt halten

Dortmund. Jetzt ist die Verwirrung um die Wiederholung der Dortmunder Kommunalwahl komplett. Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) wird seinen Stuhl wohl doch noch nicht - wie eigentlich geplant - am Montag räumen und die Leitung der Verwaltung an Sozialdezernent Siegfried Pogadl übergeben.

Die Verwirrung um die Wiederholung der Kommunalwahl ist komplett. Nach derzeitigem Stand wird Oberbürgermeister Ullrich Sierau seinen Stuhl wohl doch noch nicht - wie eigentlich geplant - am kommenden Montag räumen und die Leitung der Verwaltung an Sozialdezernent Siegfried Pogadl übergeben. Pogadl wäre sonst ab 19. Januar, Punkt 0 Uhr, Chef der Verwaltung. Dass der dienstälteste Dezernent auf seine unerwartete „Beförderung” möglicherweise noch warten muss, liegt an der Buchstabentreue der deutschen Justiz. Und an einem Rentner aus Hörde.

Fall fürs Gericht

Pressekonferenz am 08.01.2010 nach der Klausurtagung des Dortmunder Verwaltungsvorstandes: OB Ullrich Sierau

Denn die Dortmunder Wiederholungswahl ist längst ein Fall fürs Gericht, genauer: für das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht. Dort aber gehen derzeit Klagen zur Sache ein - oder werden wieder zurückgezogen - wie im Bienenstock. Gelsenkirchen muss zunächst über deren Zulässigkeit befinden. Dies ist beim Rat und bei den Bezirksvertretungen relativ unstrittig. Gegen die Neuauflage der Ratswahl und die von elf Bezirksvertretungen haben gleich mehrere Mandatsträger Einspruch eingelegt - mit erheblich aufschiebender Wirkung. Anders im Fall der OB-Wahl. Nach Rechtsauffassung der Stadt und der Arnsberger Bezirkregierung kann nur ein betroffener Mandatsträger gegen die Wahlwiederholung klagen, also nur Ullrich Sierau. Der aber hatte vor Weihnachten seinen Verzicht auf den Rechtsweg angekündigt und beteuert, er sei vielmehr „ganz heiß” auf eine neue Wahl. Empfohlen hat Sierau diesen Schritt auch den Mitgliedern des Rates - entsprochen haben der Bitte des Noch-OB bekanntlich nicht einmal alle seine Genossen.

Nun stellt sich die Situation nochmals in neuem Licht da: Zwar hat FDP-Bezirksvertreter Josef Tokarski seine Klage gegen alle drei Wahlen (OB, Rat und Bezirksvertretung) zurückgezogen. Dafür flatterte den Richtern die Klage eines Privatmannes auf den Tisch, nach WAZ-Informationen ein 73-Jähriger aus Hörde. Er legte Einspruch gegen alle drei Wahlen ein. Laut Gericht handelt es sich bei dem Mann nicht um einen politischen Mandatsträger. Ob seine Klage überhaupt zulässig ist, müsse nun geklärt werden, so Gerichtssprecher Karsten Herfort. Ebenfalls geprüft werden muss die Klage der beiden Huckarder Bezirksvertreterinnen der Dortmunder Unabhängigen Wählergemeinschaft. Richtet sie sich auch gegen die OB-Wahl? Selbst das kann man in Gelsenkirchen derzeit nicht beantworten. Herfort: „Uns fehlen die Informationen.”

Pingpong der Stellungnahmen

Zwar wolle man die Entscheidung über die Zulässigkeit „nicht auf die lange Bank schieben”, die Sache sei aber nicht „in ein paar Tagen” zu erledigen. Herfort: „Wir reden vielmehr über Wochen.” Zur Prüfung fehle unter anderem die Klageerwiderung der Stadt. Auch das kann dauern. Herfort spricht von einem zu erwartenden „Pingpong der Stellungnahmen".

Ullrich Sierau hat inzwischen verlauten lassen, er wolle erst die Gerichtsentscheidung abwarten und das Amt bis dahin nicht niederlegen. Und die Kommunalaufsicht in Arnsberg, die den Termin für die Wahlwiederholung festlegen muss? Will der Justiz „in keinem Fall vorgreifen”, wie Pressesprecher Jörg A. Linden gegenüber der WAZ betonte.

Michael Kohlstadt

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