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Neonazi zahlt für seinen Rücken 800 E Strafe

24.05.2007 | 07:52 Uhr

Passant zückte am Kanal den Fotoapparat und hielt die Hakenkreuz-Tätowierung fest. Auch Wohnungswand mit Symbol beschmiert

Bei dem Urteil grinste er gequält, sein Kumpel im Zuschauerraum - ebenfalls ein enger Freund von Neonazi "SS-Siggi" - lief erbost aus dem Gerichtssaal.

Ein 41-jähriger Rechtsradikaler ist gestern im Amtsgericht zur Zahlung von 800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Mann lag an einem heißen Julitag 2006 mit bloßem Oberkörper am Kanal, was an sich nicht strafbar ist - hätte er nicht unübersehbar sein überdimensionales Hakenkreuz auf seinem Rücken präsentiert. Außerdem hatte er eine Wand in seiner Wohnung in der Mallinckrodtstraße mit dem widerlichen Motiv bemalt, was zwei Passanten auf der Straßenseite gegenüber auffiel. Sie alarmierten die Polizei, wollten jedoch aus Angst vor Repressalien anonym bleiben. Damit hat sich der Rechtsradikale gleich in zwei Fällen wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" schuldig gemacht. Die alles entscheidende Frage lautete wie immer: Waren die NS-Symbole für andere sichtbar? Denn was ein Neonazi in seinen eigenen vier Wänden oder eben auch an seinem Körper anstellt, ist allein seine Privatsache und somit nicht strafbar.

Im Sommer habe er stets ein T-Shirt an. Und wenn er baden gehe, dann klebe ihm sein Kumpel den Rücken ab, wies der Angeklagte den Vorwurf von sich. Und an jenem 4. Juli am Kanal? Da habe sich ein "Paparazzi" gezielt mit einem Objektiv auf die Lauer gelegt, konterte die Verteidigung. Amtsrichter Rudolf Drerup sah in dem Foto jedoch nicht die anwaltlich gerügte "Verletzung der Intimsphäre". Klarer Fall auch bei der beschmierten Wohnungswand, die "ohne Zweifel" auf der anderen Straßenseite zu sehen war. K.M.Sonst klebt sein Bekannter immer alles ab

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