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Amtsgericht

Neonazi nach Randale am 1. Mai verurteilt

26.01.2010 | 18:29 Uhr

Dortmund. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Schöffengericht einen Neonazi (22) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung. Er hatte bei der Randale am 1. Mai 2009 auf dem Ostenhellweg/Ecke Stefanstraße einen Pflasterstein gegen einen Polizisten geworfen.

Der Beamte konnte dem Geschoss ausweichen und wurde nicht verletzt.Es ist bereits der dritte Prozess, der sich mit den Ausschreitungen am 1. Mai befasst: Ein Rechter wurde im letzten Jahr freigesprochen, einen anderen schickte das Gericht für ein Jahr ins Gefängnis.

"Ich warne Sie: Bleiben Sie demnächst zuhause"

Jenem jungen Neonazi, der gestern die Vorwürfe einräumte, wollten sowohl Staatsanwalt Ralph Steinert als auch das Schöffengericht noch einmal eine Chance geben. „Aber ich warne Sie: Bleiben Sie demnächst zu Hause - oder gehen Sie woanders hin. Sie versauen sich Ihr ganzes Leben”, redete Amtsrichter Ulrich Esken eindringlich auf den Angeklagten ein: Ein Student der Wirtschaftswissenschaft, der in seinem gut gebügelten Hemd höflich alle Fragen beantwortet: „Nach dem Examen möchte ich am liebsten einen guten Job haben.”

Rechter hatte sich selbst die Hand gebrochen

An jenem 1. Mai hatten sich rund 300 Neonazis in einer unangemeldeten Aktion in Dortmund versammelt. Bevor ein Teil von ihnen die friedliche Demonstration des DGB angegriffen hatte, haben sie in der Stadt randaliert, Polizisten mit Steinen beworfen. Dazu gehörte auch der 22-jährige Angeklagte, der sich damals übrigens selbst die Hand brach - ein Pflasterstein eines anderen Rechten hatte ihn getroffen. „Die Verletzung war gar nicht schlecht. Da hat er seine Strafe bekommen und wird jetzt vielleicht schlauer”, meinte seine Verteidigerin Michaela Meier. Nach den Video-Aufzeichnungen der Polizei hatte ihr Mandant schließlich ein Geständnis abgelegt.

Kathrin Melliwa

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