Neonazi-Fall Schäfer gibt weiter Rätsel auf
04.05.2010 | 18:45 Uhr 2010-05-04T18:45:00+0200
Dortmund. Was hatte Ex-Feuerwehrchef Klaus Schäfer bei einer Demo von 80 Rechtsradikalen am Freitag am Hauptbahnhof zu suchen? Und vor allem: Was hat der hoch bezahlte städtische Beamte jetzt zu befürchten? Die drängenden Fragen zum „Fall Schäfer" bleiben weiter noch offen.
Das klärende Gespräch, zu dem die Verwaltungsspitze den Leiter des Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie am Montag einbestellt hatte, war geplatzt. Schäfer, von der Stadtspitze schon am Freitagabend spontan vom Dienst suspendiert und aus allen Diensträumen ausgesperrt, meldete sich krank. Er soll an einer Allergie leiden. Schäfer bleibt unter Beibehaltung seiner Bezüge suspendiert.
Seitens der SPD kann Schäfer kein Ungemach (mehr) drohen. Dem Unterbezirk dürfte es schwerfallen, die wiederholte Ankündigung des Vorsitzenden Franz-Josef Drabig wahrzumachen, Schäfer aus der SPD auszuschließen. Er ist gar nicht mehr drin.
Keine Beiträge seit Herbst
Nach Informationen der WAZ soll Schäfer schon seit Herbst 2008 keine Beiträge mehr bezahlt haben; daraufhin hätte er von seinem Ortsverein (Barop) nach zwölf Monaten aus der Mitgliederliste gestrichen werden müssen. Das holte die Unterbezirksgeschäftsführung am Montag nach.
Im Übrigen hatte Klaus Schäfer der SPD - wie damals berichtet - schon im September 2009 seinen Austritt erklärt. Begründung damals: Selbst ihren Fachbereichsleitern habe Dr. Christiane Uthemann - die Stadtkämmerin wurde später abgewählt - in einem Budgetgespräch vier Tage vor der Wahl das Ausmaß der Finanznöte und die Haushaltssperre verschwiegen, die sie dann Stunden nach der Wahl öffentlich verkündete.
Juristische Auseinandersetzung
Mit seiner Suspendierung will sich Klaus Schäfer offenbar nicht abfinden. Wie die WAZ erfuhr, bereitet er sich auf eine juristische Auseinandersetzung mit seiner Arbeitgeberin, der Stadt, vor und hat einen Anwalt eingeschaltet.
Strafrechtlich hat sich Schäfer offenbar nichts zu Schulden kommen lassen. Weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei der Polizei liegt gegen Schäfer etwas vor, was in die Richtung neonazistischer Umtriebe geht. „Darüber hätten wir die Stadt Dortmund sofort in Kenntnis gesetzt", sagte Polizei-Sprecher Manfred Radecke der WAZ.
Verwirrend auch, dass Schäfer am Freitag - nach seiner Teilnahme an der Demo der Rechtsradikalen - auch bei der SPD-Sause „Rock in den Ruinen" gesehen worden sein soll. Und was mag Schäfer veranlasst haben, letzten Herbst auf einer Wahlkampfveranstaltung der Linken auf dem Alten Markt deren Leitfigur Oskar Lafontaine zuzuhören, wie es das nebenstehende Foto beweist?
Die Mitteilung der Stadt, Polizei und Staatsschutz seien „in die aktuellen Ermittlungen einbezogen", bezeichnete Polizeihauptkommissar Radecke als „nicht ganz korrekt": „Wir wurden am Freitag von Stadtdirektor Pogadl angerufen und über den Vorgang informiert - das war's." Wenn es um die Besetzung hoher Positionen gehe, könnte die Stadt Dortmund die Polizei um eine „Sicherheitsprüfung" bitten. Das sei aber nicht geschehen.
14:22
@15 Fragezeichen
Der entscheidende Satz Ihres Zitats ist dieser: Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird.
Es bedarf also nicht unbedingt einer Straftat, um seinen Beamtenstatus zu verlieren.
13:56
vantast
Der Berühmte war Voltaire. Aber ich bezweifel, daß er das auch noch genauso gesagt hätte, wenn er Nazis gekannt hätte. Wenn Sie sich erinnern, das waren diejenigen, die Meschen umgebracht haben, wenn sie eine andere Meinung hatten. Es ist mehr als zum Kotzen wenn hier Meinungsfreiheit für solche Typen gefordert wird.
13:46
Ich darf mal zitieren:
§ 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte
(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.
(2) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen.
Also solange er nicht in einem Strafverfahren verurteilt wird, verliert er seine Pension nicht.
Von daher ist die Theorie von 7 gar nicht so abwegig.
Auch ne Möglichkeit in Frührente zu gehen....
11:40
@10 Firefighter
Gegenfrage: Wessen beleidigender Kommentar wurde denn hier gelöscht?
10:44
Ich hoffe, daß dieser Mann wenigstens vor Gericht Recht bekommt und die ach-so-demokratischen Opportunisten blamiert werden. Sie haben kein Gefühl für das Recht anderer auf eine abweichende Meinung. Ein Berühmter sagte einmal: Ich bin nicht Ihrer Meinung, aber ich werde dafür kämpfen, daß Sie sie äußern dürfen!
10:08
Lieber einen rechten Schäfer als einen Rotlicht Drabig, einen Moneten Sierau oder wie diese ganzen staatsgetragenen Typen in Dortmund heißen.
10:03
@ Rage against Ulli
vom Querposten wird Ihr Kommentar auch nicht stichhaltiger ... wie war das nochmal mit dem getretenen Quark?
09:32
Vaikl, warum werden Sie eigentlich immer gleich beleidigend, wenn jemand wie 7 besser informiert ist als Sie?
22:44
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
22:31
@9
Wenn das die Intelligenz der Rathausinsider sein soll, dann brauchen wir dort dringendst komplett neues Personal auf allen Ebenen.
Und btw: Lieber am Rechner selbst Geld verdienen, als den ganzen Tag mit dem Warten auf Neues vom Flurfunk zu verbringen.