Nazi-Schläger Sven K. muss fast zwei Jahre in Haft
22.01.2013 | 14:22 Uhr 2013-01-22T14:22:00+0100
Dortmund. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss Nazi-Schläger Sven K. (25) fast zwei Jahre in Haft. Auf dem Weihnachtsmarkt hatte er einen Türken niedergeschlagen. Es ist nicht sein erster Gefängnis-Aufenthalt: Wegen des Mordes an Punker „Schmuddel“ saß er schon fünf Jahre.
Er hat bereits in der Vergangenheit sieben Jahre Jugendstrafe kassiert, weil er einen Punker erstochen hatte. Wegen guter Führung saß Neonazi Sven K. dann jedoch nur fünf Jahre ab.
Kaum raus aus dem Gefängnis und unter Bewährung stehend, schlug er am 26. November 2011 auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt einen türkischen Jugendlichen nieder. Die Quittung bekam Sven K. am Dienstag im Landgericht Dortmund: Er muss ein Jahr und neun Monate hinter Gitter.
Sicherheitsbeamte niedergestreckt
An jenem Tag hatte er zudem einen Sicherheitsbeamten des Weihnachtsmarktes, der ihn auf der Flucht hindern wollte, mit einem Schlüssel in der Faust niedergestreckt. Bei seiner späteren Festnahme beschimpfte er die Polizisten als „dreckige Juden“.
Neonazi Sven K. muss wieder in Haft. Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrer Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen den derzeit wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten 25-Jährigen einen Erfolg erzielt.
Tritte und ein weiterer Faustschlag gegen die zwei Jugendlichen konnte das Gericht Sven K. dagegen nicht nachweisen, dafür jedoch seinen beiden rechten Kumpanen: Der eine muss ein Jahr ins Gefängnis, der andere zwei Jahre und neun Monate. Jene beiden Neonazis haben auch in Oberhausen sowie bei einer Demo in Wuppertal Menschen verletzt.
Mit einer Verwarnung und einem Wochenende Freizeitarrest kam der jüngere Bruder von Sven K. davon: Er hatte damals auf dem Weihnachtsmarkt eine Frau bespuckt.
19:55
Marcel1977, ich kann in dem Urteil keine Milderungsgründe erkennen. Sie?
Neben den 19 Monaten muss Herr K, wohl noch die 24 Monate Reststrafe ab sitzen.
18:50
Schön dass sich mal alle einig sind. Gewalttäter, egal ob Nazi-Schläger-Sven oder U-Bahn-Treter-Mehmet, werden viel zu häufig mit Samthandschuhen angefasst. Das Problem liegt ganz einfach in den Personen, die die "Justiz" darstellen. Gewalt ist halt immer auch ein Hilfeschrei, gell?
18:11
Zitat Ruhrnachrichten :
"Ihm droht nun auch der Widerruf des zur Bewährung ausgesetzten Strafrests aus dem Totschlags-Urteil."
Nur der Vollständigkeit halber !
18:01
Es gibt nun mal in Deutschland keine Sondergesetze gegen Neo Nazis. Die Taten waren eine Sauerei und durch nichts zu beschönigen.
Er hat einem Mann nieder geschlagen und einem mit einem Schlüssel in der Faust geschlagen. Bei einem Ersttäter gäbe es dafür 3 Monate auf Bewährung. Und da Her K. schon wegen Totschlag, nicht Mord vorbestraft war gab, es 19 Monate für Körperverletzung ohne Bewährung.
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
17:57
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Der Einzige, der hier permanent mit zweierlei Maß misst, sind Sie.
17:45
solche Totschläger gehören endgültig aus dem Verkehr gezogen. Unter Rechtsradikalen wird dieses asoziale Subjekt durch das lächerliche Strafmaß letztlich geadelt.
16:30
Da kann man nur den Kopf schuettelnund sich fragen; was muss jemand tun das er Lebenslaenglich in den Bau muss.
Weil Richter in Deutschland an Gesetze halten müssen. Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Haft vor.
Ich möchte keine Sondergesetze wie bei den Nazis. Ich bin froh in einem demokratischen Staat zu leben wo die Gesetze für alle die gleiche Gültigkeit haben.
15:59
Mord, Körperverletzung,.... alles Straftaten, die nicht den Staat betreffen.
Wenn jemand richtig lange ins Gefängnis möchte, dann muss es schon Steuerhinterziehung sein!
Alles andere (auch Mord) ist doch PillePalle!
Her Zumwinkel hat ca. 1 Millionen Steuern hinter zogen. Der hat eine Bewährungsstrafe erhalten.
Herr Zumwinkel ist nicht irgendwer. Der hatte spezialisierte Anwälte die einen Deal ausgehandelt haben. Das ist der kleine aber feine Unterschied.
Daher auch folgender Spruch:
Die kleinen hängt man, die grossen lässt man laufen...
15:55
?
wenn ich diese ueberschrift lese kommt mir erst einmal der gedanke
der arme junge was hat der denn getan
beim lesen des artikel kommt mir die frage in den kopf
" WAS HAT DER REDAKTEUR SICH BEI DER GESTALTUNG
DIESER HEATLINE WOHL GEDACHT "
Wenn ich so einen Kommentar lese, muss ich mich fragen: was hat sich denn eidaisserjawieder dabei gedacht?
Und was ist eigentlich eine HEATLINE?
15:37
In der Aufzählung der Straftaten fehlt noch der Angriff auf die Szene-Kneipe Hirsch-Q.
War Sven K. so läppisch bestraft wird verwundert mich hingegen kaum:
Unsere Justiv ist leider immer noch auf dem rechten Auge blind.
Gab es denn in der Sache Szene Kneipe Hirsch Q schon eine Anklage oder Verurteilung gegen Herrn K. Wurde darüber in dem Verfahren verhandelt.