Nazi muss 1050 Euro für Horst-Wessel-Lied zahlen
17.03.2011 | 17:08 Uhr 2011-03-17T17:08:00+0100
Dortmund.Da verschlug es dem Neonazi die Sprache: Weil er am 6. September 2008 auf einer Rechten-Demo das verbotene Horst-Wessel-Lied gesungen hatte, muss er jetzt tief in die Tasche greifen: Wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, so lautet der Strafbestand, wurde der 26-Jährige zur Zahlung von 1050 Euro Strafe verurteilt.
„Ich habe keinen Grund, an der Aussage des Polizeibeamten zu zweifeln“, sagte Amtsrichterin Dr. Hannah Oldenbruch, die sich mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft anschloss. Bis zum Schluss hatte der Neonazi den Tatvorwurf vehement bestritten: „Ich habe weder versucht, das Lied zu singen, noch habe ich gesungen.“
Angeklagter trug auffällige Armbinde
Mehr als 1000 Demonstranten aus dem rechten Spektrum hatten sich an jenem Septembertag in der Straße Am Bertholdshof in Körne versammelt. Darunter der Angeklagte, der eine Armbinde mit der Aufschrift „Kontakt“, trug, wie er selbst bestätigte: „Ich war die Ansprechperson für auswärtige Teilnehmer.“
„Ich habe die erste Strophe genau gehört“
In seiner unmittelbarer Nähe stand damals ein Polizist einer Hundertschaft, die den Demonstrationszug begleitete. Und jener Beamter sagte gestern im Prozess als Zeuge gleich mehrmals folgenden Satz: „Er sang das Horst-Wessel-Lied, ich habe die erste Strophe ganz genau gehört." Als der Rechte ihn bemerkt habe, „da hörte er sofort damit auf und guckte weg“. Daraufhin ließ der Beamte den Sänger nicht mehr aus den Augen. Was ihm die Arbeit erleichterte: Neben der „Kontakt-Armbinde“, die sonst keiner aus dem engeren Umkreis trug, hob sich der singende Demonstrant noch durch einen auffälligen Rucksack ab. Über längere Zeit ist er auf den Video-Aufnahmen zu sehen, ehe die Polizei schließlich seine Personalien aufnahm.
Verteidiger beantragte Freispruch
Während es für Staatsanwältin Dr. Esther Nazarian und das Gericht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten gab, hatte Verteidiger Andre Picker Freispruch beantragt. Bei der Geräuschkulisse sei es unmöglich, einzelne Strophen zu hören. „Mein Mandant ist demonstrationserfahren und weiß, dass dieses Lied verboten ist. So dumm kann keiner sein.“
07:54
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07:53
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07:14
Ein echter Nazi wäre stolz wegen des Absingens dieses Liedes verurteilt worden zu sein und würde es nicht ableugnen...
Ich halte das politische Strafrecht für rechtsstaatsunwürdig, eine Auseinandersetzung mit ungenehmen Ideologien ersetzt es ohnehin nicht.
05:46
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02:54
@ #17
Unser Fakeilein meint immer, er wäre der Oberschlauste, wenn er die Haarscharf-vorbei-ist-auch-erlaubt-Rhetorik seiner braunen Fascho-Kumpels widerkäut.
Es ist ja mittlerweile schon brauner Volkssport, sich auf diese Weise einer möglichen Strafanzeige zu entwinden. Dass das eben nur manchmal hinhaut, zeigt ja der Artikel.
00:27
Zum Nachdenken
In seiner unmittelbarer Nähe stand damals ein Polizist einer Hundertschaft, die den Demonstrationszug begleitete. Und jener Beamter sagte gestern im Prozess als Zeuge gleich mehrmals folgenden Satz: „Er sang das Horst-Wessel-Lied, ich habe die erste Strophe ganz genau gehört.
Ein einzelner Polizist einer Hundertschaft also stand da so einfach herum und hat genau zugehört wie die erste Strophe gesungen wurde.
Oder stand der Polizist mit einer Gruppe anderer Kollegen da und die anderen Kollegen aus der Gruppe waren taub oder haben es nicht so recht gehört. Der aussagende Polizist sagte ja ich habe die erste Strophe ganz genau gehört. Ein Langohr also bei einer lauten Demo-Geräuschkulisse.
Schon merkwürdig. Oder?
Über längere Zeit ist er (der Angeklagte) auf den Video-Aufnahmen zu sehen, ehe die Polizei schließlich seine Personalien aufnahm. Und sieht man dort auch wie der Demonstrant singt oder verließ sich die Amtsrichterin nur auf die Aussage eines Beamten?
Während es für Staatsanwältin Dr. Esther Nazarian und das Gericht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten gab, hatte Verteidiger Andre Picker Freispruch beantragt. Bei der Geräuschkulisse sei es unmöglich, einzelne Strophen zu hören. „Mein Mandant ist demonstrationserfahren und weiß, dass dieses Lied verboten ist. So dumm kann keiner sein.“
Klar doch, man will ein Exampel statuieren nach dem Motto: Seht her, wir greifen durch.
„Ich habe keinen Grund, an der Aussage des Polizeibeamten zu zweifeln“, sagte Amtsrichterin Dr. Hannah Oldenbruch, die sich mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft anschloss.
Und hier braucht man kein Nazi oder deren Sympatisant zu sein um nachzudenken.
23:49
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23:44
Ja, Schwarze Sonne, ich spreche da aus Erfahrung. Ich hatte mehrfach Gelegenheit, mir persönliche Eindrücke zu verschaffen, und werde das weiter tun, auch wenn es nicht gerade zu meinen Lieblingsbeschäftigungen gehört.
Und ich bin ein großer Freund des Parlamentarismus. Dass Sie ihn so verallgemeinernd abwerten, spricht m. E. nicht gegen den Parlamentarismus, sondern gegen Sie. Dass Sie dafür auf ein beleidigendes und unverständiges Zitat aus Hitlers Mein Kampf zurückgreifen müssen, stärkt Ihre Argumentation nicht, sondern schwächt sie.
23:06
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22:24
Nummer 6, ich teile Ihre Meinung nicht ganz. Es gibt auch intelligente Nazis. Kennen Sie den Satz von Gerhard Bronner? Ich finde ihn sehr treffend:
Man kann intelligent und Nazi sein; dann ist man nicht anständig.
Man kann anständig und Nazi sein; dann ist man nicht intelligent.
Und man kann anständig und intelligent sein; dann ist man kein Nazi.