Nach Schönheits-OP starb ein Fuß ab
23.01.2008 | 21:35 Uhr 2008-01-23T21:35:21+0100Die Mutter von drei Kindern ist heute 56 Jahre alt und erwerbsunfähig. Sie kann sich nur noch mit Hilfe eines Rollators fortbewegen. ...
... Diese Einbuße ihrer Lebensqualität schreibt sie ärztlichen Diagnose- und Behandlungsfehlern im Katharinen-Hospital in Unna zu, wo ihr am 9. August 2000 Fett abgesaugt wurde. Und offenbar liegt sie mit ihrer Schuldzuweisung nicht einmal so falsch, denn nach dem Gutachten, das die Experten für plastische Chirurgie und Dermatologie, Dr. Michael Bromba und Dr. Rainer Ruprecht, gestern vor der 4. Zivilkammer für Medizinhaftungsrecht am Dortmunder Landgericht erläuterten, muss dabei wohl so ziemlich alles schief gelaufen sein, was schief laufen konnte.
Grundsätzlich - so Dr. Bromba - hätte die Patientin an diesem Tag gar nicht operiert werden dürfen. Nicht zu diesem Zeitpunkt und nicht in dieser Art und Weise. Ganz zu schweigen von den nach Gutachtermeinung "groben Fehlern", die während der Nachbehandlung passierten.
Die heute 56-jährige Klägerin war 2000 stark übergewichtig, hatte psychische Probleme und wurde wegen einer Hauterkrankung stationär im Katharinen-Hospital behandelt. Dort sollte zu diesem Zeitpunkt eine Spezialabteilung für Ästhetische Chirurgie eingerichtet werden. Die Klägerin hörte davon und bat den behandelnden Arzt um Fettabsaugung.
Der erfüllte ihre Bitte, was er nach Gutachtermeinung nicht hätte tun sollen. Fettabsaugung - so der Experte - sei keine wirksame Methode zur Gewichtsabnahme. Eine solche Methode werde lediglich eingesetzt zur Entfernung örtlich begrenzter Fettdepots.
Zur Entfernung der bei der Patientin vorhandenen Fettschürze wäre einzig und allein eine Bauchdeckenstraffung angezeigt gewesen - aber die auch erst nach zuvor erfolgter Gewichtsabnahme.
Die Ärzte in Unna entschieden sich anders. Das Resultat: schwere Entzündungserscheinungen, hervorgerufen durch einen multiresistenten Keim, dazu eine unerkannte Thrombose im Bein, die letztlich zum Verlust des Vorderfußes der Patientin führte.
Die klagt nun auf mindestens 30 000 Euro Schmerzensgeld. Gleichzeitig möchte sie im Wege einer Feststellungsklage festgeschrieben wissen, dass das Krankenhaus und die behandelnden Ärzte für alle möglicherweise noch auftretenden Folgeschäden haftbar gemacht werden können.
Aber bis zum Urteil ist es offenbar noch ein langer Weg. Die Dortmunder Zivilkammer erwartet noch ein weiteres Gutachten.
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