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Amtsgericht

Nach Kündigung noch Fahrgeld vom Staat bezogen

28.10.2009 | 16:53 Uhr

Dortmund. Zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten wurde am Mittwoch ein Mann verurteilt, der von der Arge zu Unrecht insgesamt 4000 Euro Fahrtkostenhilfe bezogen hatte. Er hatte der Einrichtung nicht mitgeteilt, dass er längst gekündigt war.

Der Mann macht einen ziemlich zerknirschten Eindruck. „Ist nicht gut gelaufen”, sagt er eilig, als er sich auf die Anklagebank setzt. Die Staatsanwaltschaft spricht von Betrug.

Geld für die tägliche Strecke zur Arbeit

Geht es vor Gericht um Betrügereien zu Lasten der Arge, so haben die Angeklagten meistens Arbeitslosengeld bezogen, obwohl sie in der Zwischenzeit bereits einen Job gefunden hatten. Kurios: In diesem Fall hat ein Arbeitsloser versäumt, seine Kündigung mitzuteilen und stattdessen weiterhin jeden Monat 800 Euro Fahrtkostenhilfe kassiert. Amtsrichter Georg Junglas verhängte wegen Betrugs durch Unterlassen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung, außerdem muss der Vater zweier Kinder binnen eines Jahres 60 Stunden Sozialarbeit leisten.

Ende Juni letzten Jahres ging der 48-Jährige zum Arbeitsamt. Man hatte ihm eine Stelle bei einer Firma in Neuss angeboten, die er auch annahm. „Und für die tägliche Strecke dorthin habe ich diese Fahrtkostenhilfe beantragt und auch bekommen.”

Kündigung nicht mitgeteilt

Nach drei Tagen habe ihn sein neuer Chef in Neuss gefragt, was genau er denn eigentlich gelernt habe. „Tja, ich musste ihm dann sagen: keine Ausbildung. Nach knapp einer Woche bin ich dann gleich wieder 'rausgeflogen”, erzählt er betrübt. Angeblich will er seine Kündigung der Arge auch unverzüglich mitgeteilt haben - nur gibt es darüber keinerlei Belege.

Insgesamt wurden 4000 Euro überwiesen

Insgesamt wurden ihm bis Dezember letzten Jahres 4000 Euro zu Unrecht überwiesen. Erst im Winter, so erklärte eine Angestellte des Job-Centers und kramte dabei in ihren Aufzeichnungen, habe der Mann sie in der Einrichtung aufgesucht. „Dabei hat er sogar noch gesagt, dass das Arbeitsverhältnis weiterbesteht.”

Da bereits eine Vorstrafe wegen Betrugs vorliegt, hielt Amtsrichter Georg Junglas jetzt eine Bewährungsstrafe für angemessen. Den Schaden in Höhe von 4000 Euro zahlt der Mann in kleinen Raten zurück: „Mit der Eintragung finde ich wohl kaum einen Job.”

Kathrin Melliwa

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