Muss OB Sierau Montag sein Zimmer räumen?
13.01.2010 | 06:46 Uhr 2010-01-13T06:46:00+0100
Dortmund. Die Ungewissheit um die Wahl-Wiederholung in Dortmund hält an: Innerhalb der Stadtspitze ist es zum Streit gekommen, wie lange der noch amtierende Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) sein Dienstzimmer nutzen darf.
Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln: Der Evinger FDP-Bezirksvertreter Hans Tokarski, der als erster gegen die Wiederholung der Dortmunder Kommunalwahl zu Felde gezogen war, hat seine Klage beim Verwaltungsgericht auf Druck seiner Parteifreunde komplett zurückgezogen.
Dafür liegt den Gelsenkirchener Richtern schon wieder eine neue Klage vor: Sie stammt von den Huckarder Bezirksvertreterinnen Annegret Meyer und Inge Heinze, die von der CDU zur „Dortmunder Unabhängigen Wählergemeinschaft” übergelaufen sind. Ob sie gegen die Neuauflage aller drei Wahlen vorgehen, blieb am Dienstag unklar. Das Gericht will ihre Rechtsanwältin erst einmal um „Spezifizierung der Klage” bitten.
Als Begründung für seinen Rückzug führt FDP-Mann Tokarski an, er wolle die Wahl nicht blockieren, „weil es nicht sein kann, dass Dortmund über einen längeren Zeitraum keinen OB vorweisen kann.” Zudem müsse er die Kosten für ein Verfahren aus eigener Tasche tragen. Tatsächlich aber sah sich Tokarski starkem Druck seiner Partei ausgesetzt, er möge seine Einwände gegen die (von der FDP gewollte) Wiederwahl zurückziehen - Tokarski gab nach.
Unterschiedliche Rechtsauffassung
Damit lag den Verwaltungsrichtern am Dienstag nur noch eine Klage vor, die sich gegen die OB-Wahl wendet: die eines Bürgers, der aber kein politisches Mandat hat. Ob dieser Kläger das Recht hat, gegen die Wiederholungswahl ums OB-Amt juristisch ins Feld zu ziehen, ließ Gerichtssprecher Karsten Herfort ebenso offen wie die Fragen, w a n n das Gericht über die Zulässigkeit der Klage entscheidet und ob sie bis dahin aufschiebende Wirkung entfaltet - wichtig für den Wahltermin.
„Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen”, räumt Herfort ein. Im Prinzip habe eine Klage durchaus aufschiebende Wirkung, bis sie abgearbeitet sei. Auf der anderen Seite werde die Auffassung vertreten, eine Klage könne keine aufschiebende Wirkung haben, wenn sie „bereits offensichtlich unzulässig” sei. „Wir benötigen einfach noch mehr Informationen”, sagt Herfort.
Genau dieses Rätsel treibt auch die Stadtspitzen um - und sorgt hinter den Kulissen für lange Zähne. Der Rat muss in seiner Sitzung am Donnerstag einen Rechtsbevollmächtigten nennen, der die Interessen des Rates vertritt und Stellung nimmt zu den vorliegenden Klagen gegen die Wiederholungswahl.
Klage des Bürgers zulässig?
OB Sierau hat wenig Spaß daran, die Rechtsgeschäfte Grünen-Rechtsdezernent Wilhelm Steitz zu übertragen - Sierau will lieber Sozialdezernt Siegfried Pogadl (SPD) das Vertrauen als Prozessbevollmächtigten aussprechen Das hat Gründe: Steitz will (ganz im Sinne der Grünen) die Wiederwahl forcieren - und hat dem Arnsberger Regierungspräsidenten Helmut Diegel (CDU), der bekanntlich ebenfalls auf eine Neuauflage der Kommunalwahl dringt, seine Auffassung schriftlich zukommen lassen.
Steitz macht sich weniger Umstände als die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter. Tenor: Ein Bürger ohne politisches Mandat sei nicht befugt, gegen die Wiederholungswahl ums OB-Amt zu klagen, von daher sei seine Klage unzulässig und habe auch keine aufschiebende Wirkung. Am Montag, 18. Januar, 24 Uhr, sieht Steitz offenbar die Klagefrist abgelaufen. Ab dem Zeitpunkt sei Sierau kein OB mehr und müsse sein Amtszimmer räumen.
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