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Miss Germany 2013 klagt gegen Miss-Wahlen-Veranstalter

Miss Germany 2013 klagt gegen Miss-Wahlen-Veranstalter

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imago59795324h~b841c2d0-e86e-4b61-8c65-9282dd9e7573.jpg Foto: imago stock&people
Caroline Noeding konnte sich 2013 über den Titel „Miss Germany“ freuen. Gegen den Veranstalter der Miss-Wahlen zog sie nun vor Gericht.

Oldenburg. 

2013 wurde Caroline Noeding zur Schönsten Deutschlands gewählt. Sie durfte sich ein Jahr lang mit dem Titel Miss Germany schmücken, sich über einen netten Sportwagen, genau wie Schmuck und Reisen freuen. Der Titel brachte aber auch einige Pflichten mit sich. Noeding eilte von Termin zu Termin. Die Gage kam ihr jedoch ungewöhnlich gering vor, auch über die selbstgetippten Abrechnungen, die ihr die Miss Germany Corporation (MGC) zukommen ließ, wunderte sie sich. Deshalb zog Noeding vor Gericht – mit Erfolg.

Sie reichte Auskunftsklage beim Landgericht Oldenburg ein und konnte in erster Instanz einen Sieg erringen. Das Gericht kam zu dem Urteil, die MGC müsse durch „Vorlage lückenloser Kopien sämtlicher Kontoauszüge des Kontos“ Auskunft erteilen.

Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet

Die Miss Germany Corporation soll jedoch trotz des Urteils nur geschwärzte Kontoauszüge vorgelegt haben, wie es in einer Pressemitteilung der Kanzlei heißt, die Noeding vertritt. Daraufhin wurde die Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen eingeleitet, teilten die Anwälte weiter mit.

„Insgesamt kann hier etwas nicht stimmen. Wie ich von anderen Misses gehört habe, war deren Vergütung wesentlich höher“, sagte Noeding. Fachanwalt für Medienrecht, Patrick Rehkatsch, ist sich derweil sicher: „Unserer Mandantin dürften noch Vergütungen zustehen“, die durch Einnahmen durch Werbe- und Sponsorenverträge getätigt, aber noch nicht offengelegt wurden.

Update:

Die Miss Germany Corporation hat in einer Pressemitteilung Stellung zu dem Fall bezogen. Behauptungen, die den Eindruck erwecken könnten, Caroline Noeding habe keine angemessene Vergütung erhalten, seien falsch. Beanstandungen bezüglich der Bezahlung habe es „von ihr während der Amtszeit zu keinem Zeitpunkt“ gegeben, teilte die MGC mit.

Außerdem habe man Noeding im Vorfeld zur Vermeidung der Klage „Anfang 2015 nochmals entsprechende Unterlagen zur Überprüfung der Rechnungslegung überlassen“, heißt es weiter.

Bei den in den Kontoauszügen geschwärzten Stellen handele es sich außerdem um den Zahlungsverkehr anderer Miss Germanys, die aus datenschutzrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht wurden. Man habe ihr jedoch angeboten, die Unterlagen einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger, beispielsweise einem Wirtschaftsprüfer, vorzulegen „der den kompletten Auszug einsehen und in ihrem Sinne hätte prüfen können“. Dies wurde laut MGC von Noeding „nicht akzeptiert“.

(jei)