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Lohndrückerei? EDG weist Vorwürfe der Linken zurück

25.02.2008 | 19:40 Uhr

Mit Kopfschütteln reagiert die städtische Entsorgungstochter EDG auf einen Fragenkatalog an die Adresse des Oberbürgermeisters, in dem die Ratsfraktion der Linken den Eindruck erweckt, die EDG unterlaufe mit ihren Arbeitsbedingungen bei der Leerung der .

... Gelben Tonnen einen Ratsbeschluss und verstoße obendrein gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Linken pochen auf den Ratsbeschluss vom 29. September 2006. Basis: Ein Ratsantrag, mit dem vor allem die SPD der Debatte um Mindestlöhne bei städtischen Betrieben ein Ende setzen wollte.

Der Beschluss schreibe der EDG keineswegs vor, alle Mitarbeiter mindestens nach den Tarifen des Bundes Deutscher Entsorger (BDE) zu entlohnen, stellt EDG-Sprecher Matthias Kienitz klar. In dem Beschluss sei lediglich die Rede davon, dass Neueinstellungen "mit der Zielsetzung" BDE-Tarif erfolgen sollten. "Jedem im Rat war klar, dass wir mit BDE-Tarifen nicht die geringste Chance gehabt hätten, den Auftrag des Dualen Systems Deutschland nach Dortmund zurückzuholen."

Insofern hat Kienitz auch kein Problem damit, dass die 43 Mitarbeiter der Tochter "Dortmunder Logistikgesellschaft mbH" (DOLOG) mit Ecklohn plus Revierprämie bei 9,02 Euro pro Stunde liegen - also unter BDE-Tarif.

In der Tat kämen die frisch vom Arbeitsmarkt eingestellten, in der Regel ungelernten Kräfte mit den anvisierten 40 Wochenstunden zurzeit noch nicht aus; sie müssten sich in ihren Revieren erst noch zurechtfinden. "Wir haben aber eine Feuerwehr-Mannschaft eingerichtet, die zeitnah nacharbeitet, was die regulären Teams noch nicht schaffen", erläutert Kienitz. "Im Mittel sind wir inzwischen auf 46 Stunden runter - Tendenz: weiter fallend." Ziel sei es, bezahlte Überstunden zu vermeiden und möglichst schnell auf die kalkulierte 40-Stunden-Woche zu kommen.

Verstöße gegen die Höchstlenkzeiten, die in der von den Linken zitierten Straßenverkehrsordnung verankert seien, so der EDG-Sprecher, könne es bei der Erfassung der Leichtverpackungen gar nicht geben. "Maßgeblich dafür ist das Arbeitszeitrecht. Und da liegt die Obergrenze bei zehn Stunden am Tag."

Von Rolf Maug

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Kommentare
29.02.2008
09:32
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von Norbert | #1

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