Liebesterror macht Frau krank: Stalker verurteilt
03.02.2010 | 17:27 Uhr 2010-02-03T17:27:00+0100Dortmund. 600 Euro Geldstrafe muss ein 29-jähriger Stalker zahlen, der seine Ex-Freundin mit ständigen Telefonanrufen terrorisiert hatte. So lautete am Mittwoch das Urteil im Amtsgericht.
Sie konnte nicht mehr schlafen, schließlich nicht mehr arbeiten. Bis zu 30mal am Tag klingelte bei der hübschen Frau mit den schwarzen Haaren das Telefon. Ganz plötzlich hatte der Terror jedoch ein Ende - an jenem Tag, als die 33-Jährige Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattete.
Was ihren ehemaligen Lebensgefährten jedoch nicht vor einer Verurteilung bewahrte. 600 Euro Geldstrafe muss der 29-Jährige jetzt zahlen. Nicht nur wegen „Nachstellens”, wie das Verhalten eines Stalkers juristisch heißt, sondern auch wegen Körperverletzung. Vom 19. Mai bis Anfang Juli letzten Jahres war das Opfer in ärztlicher Behandlung, wurde wegen Schlafstörungen und Erschöpfungszuständen sogar mehrere Tage krank geschrieben.
„Er hat mich einfach nicht in Ruhe gelassen. Es war nicht mehr zum Aushalten”, erinnerte sich die 32-Jährige an den Telefonterror.
»Er rief mich sogar auf der Arbeit an«
Ob Festnetz, Handy oder sogar auf der Arbeitsstelle. Die Frau fand keine Ruhe mehr, war durch das Bimmeln des Telefons mit den Nerven am Ende. „Am Anfangs habe ich noch den Fehler gemacht, mit ihm zu diskutieren. Später habe ich dann einfach aufgelegt.” Auch ihr Ex, so sagte sie, habe manchmal sofort aufgelegt.
Einmal jedoch hörte sie auch den Satz: „Wenn Du einen Neuen hast, werde ich ihn und auch Dich totschlagen.” Immer und immer wieder habe sie ihn gebeten, sie endlich in Ruhe zu lassen - bis zur Anzeige ohne jeglichen Erfolg.
Bei der Trennung war einst eine andere Frau im Spiel
Die krankhafte Anhänglichkeit des Mannes ist schon erstaunlich: Schließlich war er es, der die Beziehung nach vier Jahren beendete. Damals war eine andere Frau im Spiel. Doch dann musste er ins Gefängnis, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Im Offenem Vollzug in Castrop - dort schlafen die Häftlinge und gehen tagsüber „draußen” arbeiten - erinnerte er sich dann seiner früheren Liebsten. Doch die wollte am Telefon nun nichts mehr mit ihm zu tun haben.
Bis zum Schluss stritt der Angeklagte die Vorwürfe vehement ab. „Ich war das nicht, ihre Handynummer hatten auch andere Leute.” Nur ein einziges Mal will er die Frau von der öffentlichen Telefonzelle aus angerufen haben.
Angeklagter weist alle Vorwürfe von sich
Zwar konnte die Polizei damals nicht feststellen, von welchem Apparat aus die Anrufe bei der Frau eingingen, doch für Amtsrichter Georg Junglas war klar: „Es kommt keine andere Person als Sie in Frage.” Der Angeklagte macht inzwischen eine Ausbildung. Sein Berufsziel: Sozialhelfer.
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