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Kurz "am Ohr gekratzt": Autofahrer muss 50 Euro zahlen

26.10.2007 | 22:01 Uhr

Vorsichtshalber baute der Angeklagte schon mal vor: "Frau Richterin, wir kennen uns. Aber diesmal bin ich wirklich unschuldig."

Klar, auch beim letzten Mal sei er völlig zu Unrecht wegen Beleidigung verurteilt worden, aber gut, er wolle nicht nachtragend sein. Aber dieser Vorwurf hier, der gehe zu weit: "Ich habe im Auto nicht mit meinem Handy telefoniert, bestimmt nicht."Und daher wolle er weder die 50 Euro Bußgeld zahlen, noch einen Punkt in Flensburg kassieren. Seine Meinung: Man wird sich doch wohl als Autofahrer noch am Ohr kratzen dürfen...

Nichts anderes habe er getan, als er am 12. April diesen Jahres auf der Frohlinder Straße von der Polizei angehalten wurde. "Ich hatte kurz vorher eine Ohren-Operation, das juckte ganz fürchterlich. Und da habe ich mich eben kurz gekratzt."

Amtsrichterin Karin Danch-Potthoff hörte interessiert zu, hörte schließlich den Polizisten als Zeugen. Der sagte ohne Zögern: "Er hatte ein silbernes Handy in der Hand, hielt das am rechten Ohr. Da gibt's gar keinen Zweifel."

Der Angeklagte protestierte. Sein Handy habe er in der Tasche gehabt, im Übrigen sei das Gerät schwarz. Und dann kam sein Freund und damaliger Beifahrer in den Saal, auf ausdrücklichen Wunsch des Autofahrers. Auch er erzählte die "Ohrengeschichte" - und antwortete auf die Frage, wie das Handy seines Kumpels aussehe, folgendermaßen: "Das Handy ? Das ist silbern."

Der Autofahrer war baff: "Ich bin zwar unschuldig, aber den Rest überlasse ich Ihnen", meinte er resigniert zur Richterin - und zog den Einspruch schließlich zurück.

Von Kathrin Melliwa

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