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Amtsgericht

Kurve überforderte Fahrkunst der Frau M.

31.07.2012 | 18:19 Uhr
Kurve überforderte Fahrkunst der Frau M.

Dortmund.   Wegen Trunkenheit im Verkehr muss sich seit dem 31. Juli eine 33-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten. Mit 0,9 Promille, so der Vorwurf, stieß sie in einer Kurve auf der Tangente des Autobahnkreuzes Dortmund-Witten gegen einen Sattelschlepper. Die Frau schwieg zur Anklage, der Prozess wird fortgesetzt.

Frau M. (33) fährt einen „heißen Reifen“. Und sie hat eine Menge Gottvertrauen in die Karosserie ihres Renault. Oder mag es daran gelegen haben, dass sie am 1. März nicht mehr ganz nüchtern war, als sie es am Autobahnkreuz Dortmund-Witten auf der Tangente von der A 45 auf die A 44 mit einem tonnenschweren Sattelschlepper aufnahm? Jedenfalls: Der Sattelschlepper hat eine Beule, über den Zustand des Renaults wurde gestern kein Wort verloren – und Frau M. landete auf der Anklagebank des Amtsgerichtes.

Trunkenheit im Verkehr warf die Staatsanwaltschaft der 33-Jährigen vor, die laut Anklage auch noch einen Unfall verursacht hat. In einer Rechtskurve, so der Vorwurf, geriet sie zunächst auf die linke Fahrbahn, stieß hier gegen den Sattelschlepper und prallte dann zurück gegen die rechte Leitplanke. Verletzt wurde dabei zum Glück niemand.

„Eingeräumt wird nur der Promillegehalt von 0,9“

Ob all diese Vorwürfe zutreffen, wird das Gericht noch zu prüfen haben: Frau M. bezog sich gestern zum Prozessauftakt auf ihr Recht zu schweigen und ließ durch ihren Rechtsanwalt folgendes erklären: „Wir machen keine Angaben, eingeräumt wird nur der Promillegehalt von 0,9.“ Und den kann Frau M. nach der Blutprobe auch schlecht anzweifeln.

Woran ebenfalls kein Zweifel besteht, ist der festgestellte Schaden am Lkw in Höhe von 4800 Euro. „Ich habe den Unfall aufgenommen, da waren frische Schäden rechts“, erinnerte sich einer der drei als Zeugen geladenen Polizisten.

Lkw-Fahrer fehlte im Amtsgericht

Sein Kollege wusste noch, dass er an jenem Tag bei Frau M. eine „Fahne“ gerochen hatte und die Autofahrerin daher direkt an Ort und Stelle zum Atemalkoholtest bat. Später wurde dann die Blutprobe gemacht. Und er wusste noch, dass Frau M. behauptet habe, der Sattelschlepper sei ihr ins Auto hereingefahren – und nicht etwa umgekehrt. Der als Zeuge geladene Lkw-Fahrer fehlte gestern im Gericht, auf seine Aussage kann jedoch nicht verzichtet werden. Und so vertagte Amtsrichter Jonathan Roericht das Verfahren auf Mitte August.

Kathrin Melliwa

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