Kontrolle am Krankenbett? Dortmunder Firma führt persönliche Hausbesuche ein
19.01.2012 | 18:47 Uhr 2012-01-19T18:47:00+0100
Dortmund.Arbeitnehmer werden öfter länger krank. Der Krankenstand 2010 lag bei rund 4,8 Prozent, im Durchschnitt dauerte eine Arbeitsunfähigkeit 17,6 Tage*. Das Berufliche Eingliederungs-Management (BEM), ist die Medizin, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern künftig verabreichen sollen. Sie sind damit zur Fürsorge verpflichtet. Hausbesuche am Krankenbett aber gehören eher nicht zu den gesetzlich verschriebenen Maßnahmen.
Das aktuelle Schreiben der Sicherheitsfirma Vogt mit rund 600 Beschäftigten in Dortmund beginnt mit dem Hinweis auf eine unverhältnismäßig hohe Krankenquote . „Die Geschäftsleitung hat in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten entschieden, ab sofort jeder Krankmeldung durch intensive Betreuung nachzugehen.
Mit dem Blumenstrauß vor der Tür
Dies wird durch persönliche Hausbesuche geschehen oder in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst“, schreibt Ulrich Andreas Vogt und beruft sich auf BEM: „Das ist sogar unsere Pflicht“. Betriebsratsmitglied Dennis Möller bestätigt: Der Betriebsrat selbst gehe – nach Ankündigung – mit einem Blumenstrauß bei den Krankgeschriebenen vorbei. Um herauszufinden, ob die Krankheit etwas mit der Arbeit zu tun habe...
„Dann müssen Sie ja dauernd Leute eingliedern, die Schnupfen haben“, lacht Arbeitsrechtler Wolfgang Büser und rät: „Man kann das auch ablehnen“.
Dass dieses Schreiben eher wie eine Drohung klingt? Findet auch Jutta Reiter (DGB), die allerdings BEM richtig verstanden als sinnvolle und im SGB verankerte Form der Führungskultur empfindet. Ziel sei es ja, Arbeitsplätze und -bedingungen positiv zu verändern und Kündigungen zu vermeiden. „Wir fahren mal hin und gucken nach? Völliger Quatsch!“, winkt Pitt Meyer ab. Bei mehr als sechs Wochen Ausfall solle man dagegen schon mal nachhaken, ob der Arbeitgeber helfen könne. Z.B. auch mit stundenweiser Wiedereingliederung.
Hinfahren und gucken? – „Völliger Quatsch!“
Der Personalrat der Stadtverwaltung ist gerade dabei, eine Dienstvereinbarung zu BEM für die über 10 000 Beschäftigten festzuzurren. Die scheitert zurzeit an den Fragen Budget/Ausstattung.
„Das muss sein, um tatsächliche Hilfe leisten zu können“. Auch Ursachenforschung, wie zum Beispiel unbesetzte Planstellen. „Es geht nicht an, dass wir Kollegen durch hohe Arbeitsbelastung in die Krankheit treiben und dann BEM anbieten...“
Nach Ansicht von Jörg Kühn, Sprecher am Klinikum mit knapp 4000 Beschäftigten, hätten Hausbesuche bei erkrankten Mitarbeitern „extremen Kontrollcharakter“. Die gebe es deshalb nicht, höchstens auf rein privater, freundschaftlicher Basis. Die meisten Krankheitstage entfielen 2010 auf Muskel- und Skeletterkrankungen (24,2 %), gefolgt von akuten Verletzungen (12,9 %), Atemwegs- (12 %) und psychischen Erkrankungen (9,3 %).*
*Die Daten basieren auf Fehlzeiten der mehr als 10 Mio. AOK-Versicherten Erwerbstätigen
11:39
Das sog. BEM nutzen Arbeitgeber in erster Linie, um ihre Argumentationsketten bei krankheitsbedingten Kündigungen in Arbeitsgerichtsprozessen zu vervollständigen. Betriebsräte müssen höllisch aufpassen, dieser Praxis nicht auf den Leim zu gehen. Der Arbeitgeber muss bei einer krankeitsbedingten Kündigung oft dem Arbeitsgericht nachweisen, "alles zu Wohl des Mitarbeiters" getan zu haben, um nicht kündigen zu müssen. Verweigert gar der Mitarbeiter das BEM, wird der Arbeitgeber argumentieren das der Mitarbeiter an einer betrieblichen Lösung nicht interessiert war und deshalb gekündigt werden muss. Es fehlt eine einheitliche Regelung über Art und Inhalt eines BEM Verfahrens. Zur Zeit kann jeder Betrieb sein eigenes Süppchen kochen, da die bisher gültigen gesetzlichen Bestimmungen sehr wässrig sind.
19:25
Was wird denn da der arbeitenden Mehrzahl von Beschäftigten unterstellt ? Sicher werden immer wieder solche Systeme ausgenutzt,aber nur von einer Minderheit.
Wenn ein Mitarbeiter ehrlich bezahlt wird und gerecht behandelt wird steht er zu seinem
Arbeitgeber.
22:12
Das ist echt schlicht weg eine Frechheit von Herrn Vogt. Er sollte sich vielleicht mal fragen, warum angeblich so viele seiner Mitarbeiter krank feiern. Denn die Bedingungen und der Hungerlohn unter den die Sicherheitsmitarbeitern der Firma Vogt täglich arbeiten, ist eine Zumutung. Vielleicht sollte Herr Vogt persönlich mal so eine Schicht absolvieren. Und mal sehen wie das ist. Aber vom Sessel aus dirigieren ist natürlich bequemer. Ich würde den Mitarbeiter auf "Kankenbesuch" mit 1000% Sicherheit nicht in meine Wohnung lassen. Sowas was das abläuft, sollte echt mal für das Unternehmen Konsequenzen bedeuten. Abmahnung!
18:32
Hierbei geht es einfach nicht dem Arbeitgeber um das Wohl des oder der Mitarbeiter. Es geht lediglich darum zu schauen ob jemand sich mal eben einen gelben Urlaubsschein gegönnt hat . Um festzustellen ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist kann der Arbeitgeber oder die Krankenkasse den vertrauensärztlichen Dienst einschalten. Zum beispiel Stundenweise Wiedereingliederung wird von den Ärzten , Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgen veranlaßt und begleitet. Hier sollen lediglich kranke Mitarbeiter von Kollegen ausgefragt werden damit die Personalakte ein wenig dicker wird.
13:55
Niemand muss einem Mitarbeiter der Fa. Vogt die Türen öffnen, und erst muss niemand einem Mitarbeiter der Fa. Vogt Zutritt in seine Wohnung gestatten.
GG Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
13:45
Überprüfung der Firma durch den Verfassungsschutz angesagt....
und die üblichen Tippfehler, Tschuldigung!
Ehrlich, macht mal die Korrekturfunktion wieder an, lieber Westen!
13:42
Hm, man hört ja immer ziemlich schlechteDinge über die Arbetisbedingungen von Sicherheitsleuten. Ich habe auch mal mit einem über seinen Dienst gesprochen. Der war schlecht bezahlt, musste elend lange arbeiten, Schicht, Wochenenden, weit weg von zuhause... alles keine Bedingungen, unter denen Leute gerne arbeiten.
Und dass die jetzt auch noch kontrolliert werden sollen - da wäre evtl. mal eine Überprüfung des Verfassungsschutzes der Firma angesag (wenn da noch sozusagen echte Verfassungsschützer arbeiten), das sind ja Firman, in denen gerne Ex-Stasileute unter gekommen sind.... Die Methoden erinnern sehr daran.
12:38
"... Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Es kann nur durchgeführt werden, wenn der erkrankte Beschäftigte damit einverstanden ist. Hierfür bedarf es seiner Einwilligung, die der Arbeitgeber vor der Einleitung eines BEM unbedingt einholen muss.
Entscheidend ist, dass der Beschäftigte bei jedem Verfahrensschritt beteiligt wird. Er ist regelmäßig über den Stand der Angelegenheit zu informieren. Ohne sein Wissen dürfen keine Maßnahmen eingeleitet werden. Auch die Einbeziehung weiterer Stellen und Personen bedarf seiner Zustimmung. Für ein erfolgreiches BEM lautet die Devise: „Alles mit, aber nichts ohne den Beschäftigten“. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)
12:26
Wenn man krank ist, dann ist man krank. Man benötigt dann nicht noch den Besuch eines Spitzels. Denn nichts anderes ist das was diese Firma vorhat. Wenn man sich einen Arm z.B. gebrochen hat, muss man nicht zu Hause bleiben. Man ist nicht bettlägerig sondern arbeitsunfähig. Die Firmen sollten sich mal lieber fragen warum die Menschen krank werden. Mobbing und Personaleinsparungen sind doch Schuld daran. Wer doch heute eine Firma verlässt wird doch nicht mehr durch eine andere Person ersetzt.
10:19
Wer solche Leute reinläßt, ist selber schuld. Man muss bei Krankheit auch nicht zuhause anwesend sein. Es heißt ja "Arbeitsunfähigkeit" und nicht Bettlägrigkeit. Arbeitsunfähig bin ich auch, wenn mir die Arbeit auf den Keks geht.