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Unverantwortlich

14.04.2010 | 18:35 Uhr

Man kann sich ja den Sozialsystemen entziehen: Vielleicht als Punk oder als Obdachloser, vielleicht selbst erwählt oder schicksalsvoll hineingeraten. Kann alles sein.

Wer aber als Arbeitnehmerin in ungekündigter Stellung in solch eine Situation gerät, darf mehr als den Arbeitgeber dafür verantwortlich machen.

Wir halten fest: Das Ausgustinum setzt sich nur sehr eingeschränkt für seine Mit-arbeiterinnen ein. Möglicherweise - zumindest nach derzeitigem Stand der Dinge - sogar gar nicht. Institutionen der Arbeitsvermittlung fühlen sich nicht zuständig, weil die Kündigung fehlt. Der Sozialversicherungsträger argumentiert, beide Frauen hätten ihre Umschulung absolviert, man spüre ebenfalls keine Zuständigkeit mehr. Und die chronisch überlasteten Arbeitsgerichte reihen sich ein. Sie schaffen es nicht, zeitnah Recht zu sprechen.

Festzuhalten ist, dass sowohl Firma als auch Arbeitsverwaltung und Arbeitsgerichtsbarkeit Fürsorgepflichten haben. Ob die einen sie nun aus taktischen (weil sich Anderes besser rechnet) oder die anderen aus faktischen Gründen (weil dem Gericht die Arbeitskapazität fehlt) nicht wahrnehmen, ist egal. Hier muss schnell entschieden werden, so oder so.

Man muss nicht alles zum Skandal hochhotten. Wer aber Arbeitnehmerinnen in dieser Situation über Wochen und Monate in Ungewissheit lässt, handelt unverantwortlich.

Dirk Berger

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