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Dortmunder Missbrauchs-Fall als "zweite "Schändung" des Opfers

13.09.2011 | 12:00 Uhr
Dortmunder Missbrauchs-Fall als "zweite "Schändung" des Opfers

Dortmund.„Wer glaubt schon einem Kind!“ Mit diesen Worten hat eine 66-jährige Frau einen Brief an die unabhängige Beauftragte für sexuellen Kindesmissbrauch, Christine Bergmann, überschrieben. Es ist einer von rund 2000 Briefen, den die frühere Ministerin in den letzten Monaten über lebenslang nicht gesühnte Taten gelesen hat. In dem Brief, in dem sich die Frau alles vom Herzen schrieb, schildert sie, dass sie sich „doppelt geschändet“ fühlte. Erst von dem Täter, dann von den Erwachsenen, die ihr nicht glaubten.

Missbrauch geschah massenhaft. In Kirchen, Schulen, Kinderzimmern. Und er geschieht weiterhin, wieder und wieder. Die deutsche Gesellschaft, immerhin, hat begonnen, dieses Tabuthema aufzuarbeiten. Doch sie ist weit davon entfernt, den Opfern von Kindesmissbrauch jene „zweite Schändung“ zu ersparen, die viele von ihnen verspüren.

Ein Fall aus Dortmund , der jetzt bundesweit durch die Medien geht, ist da geradezu exemplarisch. Ein siebenjähriges Mädchen wird von einem Mann missbraucht, der eigentlich unter besonderer Beobachtung stehen sollte. Er ist aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden, aber im Umgang mit ihm läuft alles falsch. Die Gutachter liegen falsch, weil sie ihm gute Prognosen bescheinigen. Die Polizei liegt falsch, weil sie die Überwachung zu früh einstellt. Wenig später greift der Mann sich das Mädchen.

Und auch dann läuft wieder alles falsch. Bis auf die Eltern scheint niemand dem Kind zu glauben. Das Mädchen fühlt sich in den Vernehmungen angegriffen, verwickelt sich in Widersprüche. Danach stagnieren die Ermittlungen, sollen sogar eingestellt werden. Es vergehen noch Monate, bis eine DNA-Spur die Tat klärt.

Es scheint dringend geboten, dass in Deutschland verbindliche Maßstäbe für den Umgang mit Kindern erarbeitet werden, die sich - stets unter seelischen Qualen – dazu durchringen, von einem Missbrauch zu erzählen. Schenkt diesen Kindern mehr Glauben, gebt ihnen einen Vertrauensvorschuss! Das sollte der erste Grundsatz sein.

Jürgen Potthoff

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Kommentare
13.09.2011
21:09
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von narit | #9

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13.09.2011
21:07
Dortmunder Missbrauchs-Fall als zweite Schändung des Opfers
von narit | #8

#5 Wer eine rechte Demo mit über 4000 Beamten bewachen lässt, sollte auch in der Lage sein, einen Missbrauchstäter rund um die Uhr bewachen zu lassen. Welch ein Hohn für die Opfer, dass es natürlich viel zu anstrengend für die Polizisten ist, vorherzusehenden Missbrauch zu überwachen. Armutspolizeistaat Deutschland!

13.09.2011
21:01
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von narit | #7

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13.09.2011
17:07
Dortmunder Missbrauchs-Fall als zweite Schändung des Opfers
von korsar64 | #6

Ich glaube der Fam. aufs Wort, warum auch sollten die sich sowas ausdenken, mein Sohn damals ca.9Jahre alt bekam von einem renitenten Nachbarn eine schallende Ohrfeige, es folgte Strafanzeige, der zuständige Beamte bestand darauf meinen Sohn alleine ohne Eltern zu vernehmen ansonsten gehe er der Anzeige nicht weiter nach, nach meiner Einwilligung, ich hatte da noch Vertrauen in die Obrigkeit und das Versprechen es würde höchstens 5 Minuten dauern mit der Vernehmung er wolle das Kind nicht überbelasten kam mein Sohn auch nach 15 Minuten nicht aus seinem Büro. Erst als ich ein Weinen hörte ging ich empört zu dem Beamten rein, er meinte noch frech mein sohn sei unglaubwürdig, klar er hatte ihn ja cleverweise in Widersprüche verstrickt, Notiz am Rande meine Beschwerde über diesen Beamten wurde zweimal nicht beantwortet der Fall wegen mangelnden Interesses eingestellt der Täter kam ohne Strafe davon und jetzt raten sie mal wem der Beamte geglaubt hat, der Aussage des Täters!!! Das waren dann auch noch Kegelbrüder ich habe fertig

13.09.2011
16:49
Dortmunder Missbrauchs-Fall als zweite Schändung des Opfers
von JollyGreenGiant | #5

Verantwortlich für die Panne dürfte die falsche Einschätzung der aufnehmenden Beamtin sein. Ein Fehler, fraglos, aber einer der ohne strafrechtliche Relevanz sein dürfte (bevor jetzt wieder jemand den §258 StGB anführt, bitter erst mal lesen und auch verstehen). Dieser Fehler spricht nicht unbedingt für die kriminalistischen Eigenschaften der damit betrauten Beamten, aber wo Menschen arbeiten passieren nunmal Fehler. Wer der meinung ist, das alle nach gültiger Rechtslage entlassen Sexualstraftäter lückenlos durch die Polizei überwacht werden müssen, tarut dieser mehr Resourcen zu, als diese tatsächlich hat. Eine halbwegs vernünftige Überwachung erfordert mindestens 6-10 Beamte für 24 stunden am Tag. Dies ist dann vermutlich lebenslang erforderlich und dürfte kaum zu leisten sein. Selbst der Streifenwagen vor der Tür (was höchst uneffektiv ist und lediglich als Alibi dienen kann) dürfte die meisten Polizeibehörden personell bereits überfordern. Von daher müssen grundsätzlich andere Wege gefunden werden, mit diesem Problem umzugehen.

13.09.2011
15:32
Dortmunder Missbrauchs-Fall als zweite Schändung des Opfers
von drberger | #4

Wenn der europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Schutz der Täter vor den Schutz unschuldiger Kinder und Frauen stellt dann ist nicht nur etwas nicht in Ordnung, nein dann stingt etwas zum Himmel!
Dann wird es Zeit diese Urteile in die berühmte Tonne zu kloppen und diese Herrschaften umgehend wieder einzubuchten!
In Dortmund müsste man die Verantwortlichen persönlich in die Haftung nehmen damit diese sich endlich mal ihrer Verantwortung gerecht werden.

13.09.2011
15:22
Dortmunder Missbrauchs-Fall als zweite Schändung des Opfers
von AHoeh | #3

Das wirklich Schlimme an dem Fall ist doch, das dieses Ergebnis schon vorher absehbar war - nur, dass alle Offiziellen von Justiz, Polizei und Stadt dies weit von sich wiesen.

Und - es geschieht jeden Tag weiter, weil diese Gesellschaft kein Konzept und keinen Konsens hat, wie mit solchen Straftätern verfahren werden soll.

Wer glaubt denn allen Ernstes, dass in diesem Fall der Staat gegen sich selber ermittelt und einschreitet? Die Justiz schreitet nur bei individuellem Fehlern ein - ein systemisches Versagen wird nie geahndet.

13.09.2011
14:43
Dortmunder Missbrauchs-Fall als zweite Schändung des Opfers
von feinenase | #2

@ 1

Und deutlich wird durch die Reaktion von Schulze die Angst.
Denn wer ist verantwortlich für die Panne.

Also nur nicht einschüchtern lassen.

Ggf. den Einschüchterungsversuch bei der Staatsanwaltschaft anzeigen (grins).

13.09.2011
13:25
Dortmunder Missbrauchs-Fall als zweite Schändung des Opfers
von fuerst | #1

„Die Behauptungen von Frau Kruck sind allerdings so schwerwiegend, dass ich sie der Staatsanwaltschaft Dortmund zur strafrechtlichen Überprüfung geben werde.“, sagte der Polizeipräsident von Dortmund - und meint, daß es IHM wohl nicht gelingen werde, die Krucks abzubügeln. Also, so denke ich, sollen dafür und zum Schutze schuldig gewordener Polizeibeamter,
trickreichere, studierte Juristen ran, eben die der Staatsanwaltschaft. Wer meint, die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet, um die Interessen der Krucks wahrzunehmen und zu wahren, der irrt!

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