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Opfer-Entschädigung

Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer

21.01.2011 | 15:06 Uhr
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
Jochen Schweizer bei der Eröffnung der Bungee-Anlage am Florianturm im Westfalenpark. Foto: Luthe

Dortmund.Über sieben Jahre ist es her, dass ein 31-Jähriger unter den Augen seiner Freundin in den Tod stürzte. Jochen Schweizer, Betreiber der abgebauten Bungee-Anlage am Florian, muss sich jedoch nicht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. „Das Verfahren wurde unter Zustimmung von Staatsanwaltschaft, Angeklagten und auch der Hinterbliebenen des Opfers eingestellt“, erklärte Pressedezernent Dr. Gerhard Breuer.

Event-Manager Schweizer hat bereits 40.000 Euro an die Familie jenes Mannes aus Mommenheim gezahlt, der den Wunsch nach dem ultimativen Kick mit seinem Leben bezahlt hat.  Zudem flossen auf speziellen Wunsch der Eltern des Toten zusätzlich 15.000 Euro an ein Kinderhospiz im sauerländischen Olpe. Schweizer trägt zudem die angefallenen Gerichtskosten in Höhe von 35.000 Euro.

Bereits für 24. Februar terminiert

Warum das Verfahren, das bereits für den 24. Februar terminiert war, letztlich auf diese Weise zu Ende ging:  Die Frage, ob Jochen Schweizer als Betreiber der Anlage das Seil hätte verwenden können, blieb nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters Dr. Rolf Mattern auch sieben Jahre nach dem furchtbaren Vorfall im Westfalenpark offen.

Auch das Ergänzungsgutachten des Sachverständigen Dr. Bernd Fago aus dem renommierten Ingenierbüro Schimmelpfennig, das vom Gericht zusätzlich in Auftrag gegeben wurde, sei nicht dazu geeignet, die wichtigste Frage zu klären: War das Seil fehlerhaft?

Lange Ungewissheit

Sieben Jahre hat die Familie des Opfers mit der Ungewissheit leben müssen, nicht zu wissen, was an jenem Tag passiert ist. Auch die Freundin wird ihn nie vergessen, diesen grauenvollen 20. Juli 2003, auf den sich ihr Freund so sehr gefreut hat, der ein ganz besonderer Tag werden sollte. Wahrscheinlich ist, dass sie am Prozesstag als Zeugin hätte aussagen müssen. Noch einmal hätte sie sich zwingen müssen, jene Sekunden vor Augen zu haben – dazu in einem Gerichtssaal.

Doch auch Jochen Schweizer als Angeklagter hat sieben Jahre unter dem Druck des Verfahrens gelitten. Die Verfahrensdauer ist ihm nicht anzulasten, nach unserer Rechtsprechung hätte sie sich sogar erheblich strafmildernd ausgewirkt. Und: Dass der Prozess mit einem Freispruch geendet hätte – völlig ausgeschlossen ist es nicht.

Erster tödlicher Bungee-Sprung

Schweizer gilt als einer der Pioniere des Bungee-Springens in Deutschland. Es handelte sich damals um den bundesweit ersten tödlichen Zwischenfall beim Bungee-Springen.

Kathrin Melliwa

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Kommentare
22.01.2011
19:09
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von vaikl | #12

@ #11
Bei Rot über die Ampel oder einen Euro beim HARTZ-IV-Antrag unterschlagen wäre teurer gewesen

*Richtig* teuer wird es meist dann, wenn man noch nicht mal in der Lage ist, solche Zeitungsartikel zu verstehen.

Es gibt hier weder ein Urteil noch eine Strafe.

21.01.2011
21:53
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von Elektrosteiger | #11

15.000 Euronen Strafe plus Gerichtskosten....
Na ja, das nennt man dann BILLIGES URTEIL...
Und das bezahlt der Angeklagte aus der Portokasse...
Bei Rot über die Ampel oder einen Euro beim HARTZ-IV-Antrag unterschlagen wäre teurer gewesen
Aber, was ist schon ein Menschenleben in D wert...

21.01.2011
21:03
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von dr.einnstein | #10

@9 von FlyingEagle

Sie verstehen es einfach nicht.
Wenn der Drachenflieger oder Fallschirmspringer abstürzt, weil die Geräte nicht in Ordnung sind, wird natürlich der Verantwortliche belangt. Warum soll das beim Bungee-Springen anders sein?

21.01.2011
18:52
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von FlyingEagle | #9

Genauso wie beim Drachenfliegen oder Falschirmspringen geht jeder auch beim Bungee-Springen ein unkalkulierbares Risiko ein. Was er dann aber auch selber zu tragen hat. Hat ihn ja niemand auf den Fernsehturm gezehrt und gesagt Spring runter.

21.01.2011
18:30
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von lim.baecker | #8

@7 von FlyingEagle

Bungee-Springen ist eine genauso sinnvolle oder -lose Betätigung wie vieles andere, sei das Drachenfliegen oder Fallschirmspringen. Die Unfallquote ist auch nicht höher.
Wenn dann ein Materialfehler zu einem Unfall führt, muss das logischerweise untersucht werden.

21.01.2011
18:02
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von FlyingEagle | #7

@Dr. Einstein

Also sorry... sich freiwillig mit nem Seil von nen Fernsehturm zu stürzen hat mit Achterbahnen, Riesenrädern und Skiliften wohl wenig zu tun.

21.01.2011
17:41
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von dr.einnstein | #6

@5 von FlyingEagle

Und wenn die Achterbahn entgleist, sich die Kabine vom Riesenrad löst, der Skilift abstürzt, alle selber Schuld?

21.01.2011
17:32
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von FlyingEagle | #5

Also wer freiwillig von nen Fernsehturm springt. Da muss es wirklich keinen Prozess geben. DER ist einfach selber schuld.

21.01.2011
17:27
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von Menetscha | #4

Der gezahlte Betrag ist ein Witz.

40.000 für einen Toten - aber 400.000 für Rufschädigung einer Prinzessin wg. falscher Zeitschriftenartikel.

http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1763015/Schwedens-Prinzessin-erhaelt-400-000-Euro-Schmerzensgeld.html

21.01.2011
17:23
Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer
von butcher99 | #3

Das nenn ich mal zügige Bearbeitung. Wenn die Loveparadeaufarbeitung mit der gleichen Geschwindigkeit betrieben wird, werden die Angehörigen der Opfer das nicht mehr erleben.
Es ist unfassbar.

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