Kein Petri Heil auf Mallorca - Prozess um verbotene Angel im Handgepäck
13.02.2012 | 17:24 Uhr 2012-02-13T17:24:00+0100
Dortmund. Ein Urlauber, der eine Sicherheitskraft des Flughafens beleidigt hatte, muss jetzt 300 Euro Geldstrafe zahlen. Die Dame hatte ihm vor den Augen seiner Segelfreunde die Angelrolle aus dem Handgepäck gefischt .
Eines lernte der Angler: Die Kontrollen im Amtsgericht sind nicht so streng wie die am Dortmunder Flughafen. Dort fischte ihm nämlich eine „Luftsicherheitsassistentin“ die Angelrolle samt Schnur kurzerhand aus dem Handgepäck. Kein Petri Heil auf Mallorca. Was den 58-Jährigen so wütend machte, dass er gestern wegen Beleidigung auf der Anklagebank saß – samt Angel.
„Diese alte Fo...“soll er am Vormittag des 23. Septembers 2011 in Richtung jener Dame gerufen haben, die im Sicherheitsbereich zuvor sein Handgepäck unter die Lupe genommen hatte. Und dabei zu dem Ergebnis kam, dass der Mann eindeutig gegen Paragraph fünf des Luftsicherheitsgesetztes verstoßen hatte.
„Eine Angelschnur ist als Würgemittel geeignet“
„Eine Angelrolle samt Schnur darf man nicht im Handgepäck mitnehmen“, sagte die Mitarbeiterin ungeachtet der giftigen Blicke, mit denen der Angler sie von der Anklagebank aus bedachte. Gelassen fuhr sie fort: „Das ist als Würgemittel geeignet, das sagt die Bezirksregierung ganz klar, und das steht auch in den Bestimmungen.“
Der Angler schnappte nach Luft. „Erwürgen? Ich habe wohl kaum so viel kriminelle Energie, jemanden damit zu erwürgen.“ Sprach’s und rollte vor den Augen des erstaunten Amtsrichters Georg Junglas seine Angelrolle aus.
„Ich wollte vom Boot aus fischen“
Auch den beiden Segelfreunden – „Ich wollte vom Boot aus fischen“ – gelang es nicht, ihren Kumpel zu beruhigen. „So ein Theater“, sagte die Staatsanwältin kopfschüttelnd. „Die Angelspule hätten Sie sich doch auch vor Ort kaufen können. Das ist ja wohl drin, wenn man sich einen Urlaub auf Mallorca leisten kann.“ Das Sportgerät im Nachhinein als Gepäckstück aufzugeben, erlaubte damals die Zeit nicht mehr.
„Ich weiß nicht mehr genau, was ich gesagt habe, ich war sauer“
300 Euro sollte der Angler laut Strafbefehl für das böse Wort zahlen. „Ich weiß nicht mehr genau, was ich da gesagt habe, ich war sauer. Und dann hatte ich noch meine Blutdruck-Tabletten vergessen.“ Als ihm Richter Junglas klar machte, dass ihm vor Gericht die Felle wegschwimmen, zog der Angler genervt seine Rolle auf, steckte das gute Stück in die Tasche und kündigte an, jene 300 Euro zu zahlen.
15:16
Der gute Mann hat aber noch Glück gehabt, dass das niemand von der amerikanischen Immigration oder TSA war. Ich kann mich da der Staatsanwältin nur 100% ig anschliessen und feststellen, dass er noch recht günstig davongekommen ist.
12:50
"Mit der Angelschnur den Piloten erwürgen" - jaah neeh iss klah - davor schützt uns ja gottlob der §5 des Luftsicherheitsgesetzes und die eifrigen Kontrolleure.
Dank sei diesem Gesetz, dass europaweit hundertausenden eine "sinnvolle" Arbeit an den Kontrollstellen geschaffen hat und dass mit dem "Flüssigkeitsverbot" den internationalen Wahnwitz-Award (Nobelpreis der Vollpfosten) gewonnen hat.
Und dennoch - Beleidigungen gegen die Kontrolleure - auch wenn sie zuweilen den Eindruck dressierter Einfaltspinsel vermitteln - sind nicht zulässig und können durchaus teuer werden. Da empfiehlt sich eher sich den Sketch von Mario Barth angzusehen, der sich mit diesen Kontrollen an den Flughäfen kritisch und extrem hämisch auseinandersetzt.