Kein Landunter für den Dortmunder Hafen
01.01.2012 | 08:57 Uhr 2012-01-01T08:57:00+0100
Dortmund.Die neue - wesentlich erweiterte - Umweltzone für Dortmund tritt im Gleichklang mit der Neuregelung fürs Ruhrgebiet am 1. Januar 2012 in Kraft. Sie erstreckt sich links und rechts der B1, begrenzt im Osten von der B236n und im Westen von der Stadtgrenze zu Bochum.
Ausnahmen: das Hafengebiet, das Areal Westfalenhütte und die Autobahnen. Nach intensiver politischer Debatte war den Ausnahmen Hafen und Westfalenhütte vom Regierungspräsidium Arnsberg und dem NRW-Umweltministerium zugestimmt worden - aus ökonomischen Gründen.
Plakette nötig
Nur noch Fahrzeuge mit einer Plakette (rot, gelb, grün) dürfen ab Jahresanfang 2012 durch die Umweltzonen rollen. Ansonsten droht ein Bußgeld von 40 Euro. Aber: Beispielsweise für Schausteller, Handwerker, Diplomaten und auch Behinderte werden - auf Antrag - Ausnahmegenehmigungen erteilt. Anträge bearbeiten die Bürgerdienste am Südwall. Gewerbetreibenden stehen die Handwerkskammer und die Industrie und Handelskammer mit Beratung zur Seite. Die Ausnahmegenehmigungen werden jeweils nur für ein Jahr ausgesprochen und müssen dann neu beantragt werden. Die Ausnahmegenehmigungen gelten übrigens in der gesamten Umweltzone des Ruhrgebiet und müssen bis spätestens 30. Juni 2012 erstmals beantragt werden.
An der Brackeler Straße besteht bereits Verbot
Ab dem 1. Januar 2013 ist Fahrzeugen mit roter Plakette die Einfahrt in Umweltzonen untersagt. Eine Ausnahme hiervon ist bereits jetzt die Brackeler Straße in Richtung Borsigplatz, wo schon aktuell nur gelbe und grüne Plaketten die Zufahrt erlauben. Ab dem 1. Juli 2014 sollen generell Autos und Lkw nur noch mit grüner Plakette in der Umweltzone unterwegs sein dürfen.
Am 15. Oktober 2011 war die Grundlage für die wesentlich erweiterte Umweltzone Ruhrgebiet - durch den neuen Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet in Kraft getreten. Das Ziel ist, die Feinstaub- und die Stickstoffdioxidbelastung weiter zu senken bzw. geltende Höchstwerte nicht zu überschreiten. Die Schaffung von Umweltzonen in Deutschland geht zurück auf Rahmen-Richtlinien der Europäischen Union, die in den Jahren 1999 /2000 auf den Weg gebracht wurden und durch die Bundesimmissionsschutzgesetze für Deutschland konkretisiert wurden.
12:02
Hört sich toll an! Aber wer wird denn überprüfen, ob dort wirklich Fahrzeuge mit den richtigen Plaketten unterwegs sind? Niemand! Also mal wieder eine Regelung für die Politik - nach dem Motto "Wir haben alles gemacht".