Katzenmörder soll wegen Vollrausches ins Gefängnis
04.12.2012 | 16:02 Uhr 2012-12-04T16:02:00+0100
Dortmund. Ein Jahr und sechs Monate Gefängnisstrafe forderte Staatsanwalt Ulrich Schepers am 4. Dezember für jenen Mann, der einer kleinen Katze den Kopf abgeschlagen und seine Freundin massiv bedroht hatte. Auch legte er wenig später in der Wohnung Feuer. Der 32-Jährige stand massiv unter dem Einfluss von Hasch und Alkohol.
Er randalierte in der Wohnung seiner Freundin, zündete das Mobiliar an, bedrohte die Frau mit dem Tod. Schrecklicher Höhepunkt des Ausrasters am 6. Juni dieses Jahres in der Wohnung in Westerfilde: Der 32-Jährige schnitt der kleinen Katze der Frau den Kopf ab und warf den Körper über den Balkon. Taten, für die der 32-Jährige jetzt ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis soll.
Dies forderte Staatsanwalt Ulrich Schepers am 4. Dezember in seinem Plädoyer, Verteidiger Frank Klement bat noch einmal um eine Chance für seinen an Hepatitis C leidenden Mandanten: Er beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung. Nach dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Reinhold Dannhorn stand fest, dass der Angeklagte abweichend von der Anklage wegen Vollrausches zu verurteilen sei. Da er zum Tatzeitpunkt 2,3 Promille Alkohol im Blut hatte und zudem erhebliche Spuren von Cannabis, müsse von einer Schuldunfähigkeit des Mannes ausgegangen werden.
Alkohol und Cannabis – eine hochgefährliche Mischung
Die Mischung von Alkohol und Hasch sei enorm gefährlich, so hatte der Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie zuvor in seinem Gutachten erklärt. Selbst bei einem niedrigeren Alkoholwert als den hier vorhandenen 2,3 Promille seien Ausraster mit derartig schrecklichen Konsequenzen nicht ungewöhnlich. Cannabis und Alkohol, dies sei eine hochexplosive Mischung, die immer wieder unterschätzt werde.
Mann randalierte wie von Sinnen
In diesem Fall führte sie dazu, dass der Mann wie von Sinnen randalierte und als schuldunfähig einzustufen sei. Ursprünglich hatte Staatsanwalt Ulrich Schepers den Mann unter anderem wegen Bedrohung, versuchter Körperverletzung, Verdacht der schweren Brandstiftung und Verstoßes gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes angeklagt, „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“.
„Alles war voller Blut, er hatte ein Messer in der Hand“
Zu Prozessauftakt hatte die Katzenbesitzerin erzählt, dass ihr Ex-Freund damals ohne Grund plötzlich ihre Ikonen von der Wand riss. Sie flüchtete zu Nachbarn, kehrte zurück, „da war alles voller Blut, er hatte ein Messer in der Hand“. Eine zweite Katze hatte der Mann mit Parfum besprüht und angezündet, der Stubentiger überlebte zum Glück. Die Wohnung der Frau war danach unbewohnbar. Das alles täte ihm sehr leid, so der Angeklagte. Urteil am 6. Dezember.
17:48
„Katzenmörder“ ???? Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst, liebe WAZ.
„Ermorden“ kann man grundsätzlich nur einen Menschen. Tiere kann man töten, ist dann aber weder ein Mörder noch ein Totschläger. Man hat dann eben gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Soviel Genauigkeit sollte schon sein.
Und um es ganz genau zu sagen: Der Mann ist ja wegen Schuldunfähigkeit noch nicht einmal wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes zu verurteilen.
Und zum Abschluss: Vor einem Urteil – und ganz exakt: vor der Rechtskraft eines Urteils – von einem Mörder zu schreiben ist schon ein starkes Stück.
17:05
„Katzenmörder“ ???? Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst, sehr geehrte Frau Melliwa.
„Ermorden“ kann man grundsätzlich nur einen Menschen. Tiere kann man töten, ist dann aber weder ein Mörder noch ein Totschläger. Man hat dann eben gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Soviel Genauigkeit sollte schon sein.
Und um es ganz genau zu sagen: Der Mann ist ja wegen Schuldunfähigkeit noch nicht einmal wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes zu verurteilen.
Also: Verwenden Sie, Frau Melliwa, die Überschriften in der WAZ nicht für eine Rufmordkampagne gegen unschuldige Menschen.
Und zum Abschluss: Vor einem Urteil – und ganz exakt: vor der Rechtskraft eines Urteils – von einem Mörder zu schreiben ist schon ein starkes Stück.
09:37
Ja klar, das scheint Mode zu werden, Alkohol und sonstige Rauschmittel als Freibrief für alle möglichen Straftaten zu verwenden.
Möchte mal sehen, wie lange deutsche Gerichte dieses Kaspertheater noch mit machen. Man kann sich alles erlauben - Hauptsache, der Druck auf dem Kessel stimmt.
Mist gebaut? Katze massakriert? Wohnung abgefackelt? Macht nix, nimm erst mal nen ordentlichen Schluck, dann beichtest Du, spielst das "Arme Sünderlein", dann passiert Dir nix und morgen kannst Du neue Ziele in "Angriff" nehmen - gibt noch genung Katzen in DO.
So´n Vollrausch fängt doch immer mit dem ersten Schluck an - ist man da auch schon Schuldunfähig?